folgendes problem: wir kauften ein haus von einer gmbh, leider kam der kaufvertrag nicht zustande und wir wurden aus dem haus geklagt!! nun versucht der gmbh-geschäftsführer bei meinen schwiegereltern schlechte luft zu verbreiten. er zeigt ihnen schriftverkehr der zwischen uns und der gmbh geführt wurde. inwieweit ist dies zulässig??
GmbH-Geschäftsführer gibt Infos weiter!!
17. Juni 2004
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Frage vom 17. Juni 2004 | 19:27
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
GmbH-Geschäftsführer gibt Infos weiter!!
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#1
Antwort vom 18. Juni 2004 | 10:20
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
#2
Antwort vom 18. Juni 2004 | 12:05
Von
Status: Lehrling (1131 Beiträge, 272x hilfreich)
Warum sollte dies nicht zulässig sein ?
Jeder Vertragspartner hat das Recht, Einzelheiten der Vertragsgestaltung dazu zu verwenden, um einen Vertragsbruch deutlich zu machen. Und wenn sich die GmbH geschädigt fühlt, kann sie dies auch offen sagen. Das halbe Forum hier besteht aus derartigen Frustausbrüchen.
Wolfgang
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#3
Antwort vom 18. Juni 2004 | 18:55
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
auch wenn unwahrheiten verbreitet werden und ärztliche atteste und sonstige sachen weitergegeben werden?
#4
Antwort vom 18. Juni 2004 | 19:42
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
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