Mal eine einfache Frage: Ist bei einer GoA grundsätzlich 679 zu prüfen, oder entfällt dies, wenn ein mutmaßlicher Wille und ein Interesse des GEschäftsherren vorliegt?
Danke
GoA, 679
16. Februar 2007
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Frage vom 16. Februar 2007 | 11:04
Von
Status: Beginner (93 Beiträge, 42x hilfreich)
GoA, 679
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#1
Antwort vom 16. Februar 2007 | 11:11
Von
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