GoA, 679

16. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
LawNet
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 42x hilfreich)
GoA, 679

Mal eine einfache Frage: Ist bei einer GoA grundsätzlich 679 zu prüfen, oder entfällt dies, wenn ein mutmaßlicher Wille und ein Interesse des GEschäftsherren vorliegt?
Danke :)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

§ 679 BGB betrifft den Fall, dass der Wille des Geschäftsherrn entgegen steht. Es muss also tatsächlich ein entgegenstehender Wille vorliegen. Gibt es Anhaltspunkte dafür, muss §679 BGB geprüft werden.

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