Ich würde gerne Erfahrungen und Einschätzungen zu folgendem Fall hören:
Meine Google-Bewertung zu einer Begutachtungsstelle meiner privaten Unfallversicherung wurde nach einigen Wochen gelöscht. Laut Google wurde die Löschung damit begründet, dass die Bewertung als geschäftsschädigend bzw. diffamierend angesehen wurde.
Der Hintergrund ist folgender:
Nach einem Unfall wurde mein Invaliditätsgrad zunächst durch einen von der Versicherung beauftragten Gutachter vergleichsweise sehr niedrig angesetzt. Da ich mit dieser Einschätzung nicht einverstanden war, habe ich auf eigene Kosten ein weiteres Gutachten erstellen lassen, das zu einer deutlich höheren Bewertung meiner Invalidität kam.
Nach mehreren Jahren wurde der Invaliditätsgrad schließlich auch seitens des ursprünglichen Gutachters (der Versicherungsgutachter) nach oben korrigiert. Für mich war das der Beweis darauf, dass die ursprüngliche Einschätzung nicht zutreffend gewesen sein konnte, da nun der ursp Gutachter seine vorherige Einschätzung zu der Invalidität nun selbst korrigiert hat.
In meiner Google-Bewertung habe ich diesen Ablauf geschildert und meine persönliche Meinung dazu geäußert. Ich habe keine Beleidigungen verwendet und keine falschen Tatsachen behauptet. Dennoch wurde die Bewertung entfernt.
Daher stellen sich für mich mehrere Fragen:
1. Welche gerichtsfesten Möglichkeiten gibt es, gegen die Löschung dieser Google-Bewertung vorzugehen?
2. Muss Google nachweisen, dass die Bewertung angeblich rechtswidrig war, oder liegt die Beweislast beim Verfasser?
3. Wenn ich nun gerichtlich gegen die Löschung vorgehe und ich die obsiegende Partei bin, müssen die Gerichtskosten vom Gegner getragen werden?
Mir geht es nicht darum, jemanden zu beleidigen, sondern darum, ob Verbraucher ihre tatsächlichen Erfahrungen und kritischen Meinungen öffentlich schildern dürfen, wenn diese auf nachweisbaren Ereignissen beruhen.
Zitat :[...]
Hintergrund
Wir haben eine Beschwerde erhalten, dass Ihre Bewertung nach deutschem Recht diffamierend sei. Ihre Bewertung wurde vorerst entfernt, da deutsche Gerichte die Hürden für Unternehmen, Bewertungen als geschäftsschädigend oder diffamierend anzufechten, niedrig angesetzt haben.
[...]
Mögliche weitere Schritte
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Inhalte wieder veröffentlicht werden sollten, können Sie Einspruch gegen diese Entscheidung zur Entfernung einlegen. Senden Sie uns dazu über den folgenden Link einen Nachweis Ihrer Interaktion mit diesem Unternehmen:
[...]
Sonstige Optionen
Wenn Sie in der EU ansässig sind, können Sie sich auch an eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle oder an ein Gericht wenden.
Benötigen Sie weitere Unterstützung?
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie Google um die Entfernung von Inhalten ersuchen können und wie Google dabei vorgeht, lesen Sie den Hilfeartikel zur Entfernung von Inhalten aus rechtlichen Gründen.
Viele Grüße
Ihr Google-Team
-- Editiert von Moderator topic am 2. Juni 2026 09:24
-- Thema wurde verschoben am 2. Juni 2026 09:24