Google-Bewertung wegen angeblicher Diffamierung gelöscht – wie kann man sich als Verbraucher dagegen

1. Juni 2026 Thema abonnieren
 Von 
vemaki1782
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Google-Bewertung wegen angeblicher Diffamierung gelöscht – wie kann man sich als Verbraucher dagegen

Ich würde gerne Erfahrungen und Einschätzungen zu folgendem Fall hören:

Meine Google-Bewertung zu einer Begutachtungsstelle meiner privaten Unfallversicherung wurde nach einigen Wochen gelöscht. Laut Google wurde die Löschung damit begründet, dass die Bewertung als geschäftsschädigend bzw. diffamierend angesehen wurde.

Der Hintergrund ist folgender:
Nach einem Unfall wurde mein Invaliditätsgrad zunächst durch einen von der Versicherung beauftragten Gutachter vergleichsweise sehr niedrig angesetzt. Da ich mit dieser Einschätzung nicht einverstanden war, habe ich auf eigene Kosten ein weiteres Gutachten erstellen lassen, das zu einer deutlich höheren Bewertung meiner Invalidität kam.

Nach mehreren Jahren wurde der Invaliditätsgrad schließlich auch seitens des ursprünglichen Gutachters (der Versicherungsgutachter) nach oben korrigiert. Für mich war das der Beweis darauf, dass die ursprüngliche Einschätzung nicht zutreffend gewesen sein konnte, da nun der ursp Gutachter seine vorherige Einschätzung zu der Invalidität nun selbst korrigiert hat.

In meiner Google-Bewertung habe ich diesen Ablauf geschildert und meine persönliche Meinung dazu geäußert. Ich habe keine Beleidigungen verwendet und keine falschen Tatsachen behauptet. Dennoch wurde die Bewertung entfernt.

Daher stellen sich für mich mehrere Fragen:

1. Welche gerichtsfesten Möglichkeiten gibt es, gegen die Löschung dieser Google-Bewertung vorzugehen?
2. Muss Google nachweisen, dass die Bewertung angeblich rechtswidrig war, oder liegt die Beweislast beim Verfasser?
3. Wenn ich nun gerichtlich gegen die Löschung vorgehe und ich die obsiegende Partei bin, müssen die Gerichtskosten vom Gegner getragen werden?

Mir geht es nicht darum, jemanden zu beleidigen, sondern darum, ob Verbraucher ihre tatsächlichen Erfahrungen und kritischen Meinungen öffentlich schildern dürfen, wenn diese auf nachweisbaren Ereignissen beruhen.


Zitat (von removals from Google):
[...]
Hintergrund
Wir haben eine Beschwerde erhalten, dass Ihre Bewertung nach deutschem Recht diffamierend sei. Ihre Bewertung wurde vorerst entfernt, da deutsche Gerichte die Hürden für Unternehmen, Bewertungen als geschäftsschädigend oder diffamierend anzufechten, niedrig angesetzt haben.

[...]

Mögliche weitere Schritte
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Inhalte wieder veröffentlicht werden sollten, können Sie Einspruch gegen diese Entscheidung zur Entfernung einlegen. Senden Sie uns dazu über den folgenden Link einen Nachweis Ihrer Interaktion mit diesem Unternehmen:

[...]

Sonstige Optionen
Wenn Sie in der EU ansässig sind, können Sie sich auch an eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle oder an ein Gericht wenden.

Benötigen Sie weitere Unterstützung?
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie Google um die Entfernung von Inhalten ersuchen können und wie Google dabei vorgeht, lesen Sie den Hilfeartikel zur Entfernung von Inhalten aus rechtlichen Gründen.

Viele Grüße

Ihr Google-Team


-- Editiert von Moderator topic am 2. Juni 2026 09:24

-- Thema wurde verschoben am 2. Juni 2026 09:24




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2274 Beiträge, 448x hilfreich)

Zitat (von vemaki1782):
Welche gerichtsfesten Möglichkeiten gibt es, gegen die Löschung dieser Google-Bewertung vorzugehen?
M.E. keine.

Zitat (von vemaki1782):
Muss Google nachweisen, dass die Bewertung angeblich rechtswidrig war, oder liegt die Beweislast beim Verfasser?
Google muss nichts nachweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130017 Beiträge, 41464x hilfreich)

Gibt es auch ein Frage zum Thema des Forum, das "Strafrecht" lautet?



Zitat (von vemaki1782):
1. Welche gerichtsfesten Möglichkeiten gibt es, gegen die Löschung dieser Google-Bewertung vorzugehen?

Denknotwendigerweise nur eine, die mit dem Gericht.



Zitat (von vemaki1782):
2. Muss Google nachweisen, dass die Bewertung angeblich rechtswidrig war, oder liegt die Beweislast beim Verfasser?

Umgekehrt, Dir als Kläger obliegt die umfassende Darlegungs- und Beweislast, das die Bewertung nicht rechtswidrig war. Wobei das nicht reicht, denn man wird auch nachweisen müssen, das die Bewertung gegen keine einzige der Richtlinien verstoßen hat.
Hat man all das durch, kann Google glatt Dein Konto löschen und muss Dir - mangels Rechtsanspruch - auch kein neues mehr geben.



Zitat (von vemaki1782):
3. Wenn ich nun gerichtlich gegen die Löschung vorgehe und ich die obsiegende Partei bin, müssen die Gerichtskosten vom Gegner getragen werden?

Die Gerichtskosten sind das kleinste Problem ...
Wer die Kosten des Verfahrens trägt, entscheidet am Ende das Gericht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
go707190-15
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Eigentlich ist der Prozess ganz unkompliziert. Ich hatte das vor einigen Wochen in Bezug auf eine 4 Jahre alte Bewertung zu einem Krankenhaus. Ich hatte alle Belege, konnte also Aufenthalt nachweisen, Kommunikation zu Problemen, Folgebehandlung und habe auch erfragt worauf sich das beruft.

Die Bewertung wurde nach 24 Stunden wieder online gestellt.

Zudem habe ich besagtes Krankenhaus angeschrieben und auch ihnen konkrete Fragen gestellt worauf sie den Rechtsverstoß begründen.

Es kam eine Entschuldigung und auch das Krankenhaus hatte mit der erneuten Veröffentlichung überhaupt kein Problem, denn ich achte bereits bei Bewertungen auf ein paar Aspekte

1. deutlich, dass es eine individuelle Erfahrung ist
2. Prüfbare bzw. belegbare (konstruktive) Kritik
3. Wenn zutreffend gesundes Maß an Selbstreflexion
4. Wenn zutreffend auch positive Aspekte hervorheben.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42592 Beiträge, 14763x hilfreich)

Du, das Problem ist doch ein ganz anderes. Die Frage ist, ob ein Bewerter auf einer Plattform das Recht hat, dort zu bleiben, oder aber ob der Betreiber das Recht hat, quasi sein Hausrecht, wen auch immer rauszuschmeissen. Ob mit oder ohne nachvollziehbaren Grund.

wirdwerden

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 2081x hilfreich)

Zitat (von vemaki1782):
2. Muss Google nachweisen, dass die Bewertung angeblich rechtswidrig war, oder liegt die Beweislast beim Verfasser?


Der Verfasser hat Beweispflicht. Und mit solchen Beweisen habe ich auch schon Bewertungen wieder herstellen können.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130017 Beiträge, 41464x hilfreich)

Zitat (von go707190-15):
Eigentlich ist der Prozess ganz unkompliziert.

In der Tat, aber halt nicht "gerichtsfest".



Zitat (von wirdwerden):
Die Frage ist, ob ein Bewerter auf einer Plattform das Recht hat, dort zu bleiben, oder aber ob der Betreiber das Recht hat, quasi sein Hausrecht, wen auch immer rauszuschmeissen.

Und da kommt es dann darauf an, wie dringend man diese Plattform / das Konto dort benötigt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7576 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von vemaki1782):
1. Welche gerichtsfesten Möglichkeiten gibt es, gegen die Löschung dieser Google-Bewertung vorzugehen?

Keine.
Zitat:
2. Muss Google nachweisen, dass die Bewertung angeblich rechtswidrig war, oder liegt die Beweislast beim Verfasser?

Weder noch. Google muss überhaupt keine Bewertungen veröffentlichen.
Zitat:
3. Wenn ich nun gerichtlich gegen die Löschung vorgehe und ich die obsiegende Partei bin, müssen die Gerichtskosten vom Gegner getragen werden?

Das kommt darauf an, wo dieser Rechtsstreit denn ausgetragen wird. In Deutschland? In den USA?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vemaki1782
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich finde es ziemlich schade, dass hier in der Community so viele Falschinformationen verbreitet werden, die insbesondere die Themen des Verfassers ins Lächerliche ziehen und den Betroffenen (mich) entmutigen sollen.

Nehmt euch mal ein Beispiel an 'go707190-15', der nicht jeden Fragesteller pauschal entmutigt, sondern sogar eine eigene Erfahrung darstellt.

Tatsächlich darf Google nicht willkürlich löschen! Zwar trägt Google das Risiko, von der Firma, die meine negative Bewertung ertragen musste, verklagt zu werden, aber andererseits kann ich die Fakten gegenüber Google beweisen und eine Wiederherstellung meiner Bewertung erzwingen, notfalls gerichtlich!

Allerdings trage ich im Falle eines Prozesses die volle Beweislast und muss meine Tatsachenbehauptungen nachweisen, was im Übrigen keine Herausforderung ist.

-- Editiert von User am 5. Juni 2026 00:31

-- Editiert von User am 5. Juni 2026 00:33

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130017 Beiträge, 41464x hilfreich)

Zitat (von vemaki1782):
und eine Wiederherstellung meiner Bewertung erzwingen, notfalls gerichtlich!

Nein, man kann es nur versuchen zu erzwingen, da ist kein Automatismus bezüglich des Erfolgs.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
vemaki1782
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nein, man kann es nur versuchen zu erzwingen, da ist kein Automatismus bezüglich des Erfolgs.


Ich hab den Satz blöd formuliert, ich meinte, dass Google gerichtlich zur Wiederherstellung der Bewertung erzwungen werden kann, vorausgesetzt ich obsiege gegen Google!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2274 Beiträge, 448x hilfreich)

Zitat (von vemaki1782):
Tatsächlich darf Google nicht willkürlich löschen
Und warum darf Google keine Bewertungen nach deren eigenen Maßstäben - Deiner Meinung nach willkürlich - löschen? Zeig doch mal die Rechtsprechung dazu.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130017 Beiträge, 41464x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Und warum darf Google keine Bewertungen nach deren eigenen Maßstäben - Deiner Meinung nach willkürlich - löschen?

Eigene Maßstäben sind das Gegenteil von willkürlich ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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