Google Rezension :Verstoss-Geldforderung, Unterlassungsklage

21. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.07.2019 10:34:41
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Google Rezension :Verstoss-Geldforderung, Unterlassungsklage

Hallo liebe Mitglieder!
Vorgestern bekam ich von meinem ehemaligen Zahnarzt eine Unterlassungsklage und Geld Forderung von € 291,24 als Entschädigung, weil ich eine 1* Rezension mit meiner Begründung auf Google gestellt hatte.
Nun steht in dem Anwaltsbrief, dies seien unwahre Tatsachenbehauptungen und ich müsse dies in einer neuen Rezension auf Google als unwahr und unrichtig widerrufen. Zahlungsfrist wurde mir der 24.6. (einlangend) gesetzt.
Die Rezension hab ich zwar gelöscht wie verlangt, aber es entspricht der Wahrheit und meiner Erfahrung, was ich schrieb, außerdem hab ich weder jemanden beleidigt oder gar beschimpft.
Was könnt ihr mir raten?
Würde schon jemand mit sowas konfrontiert?
Lg Brigitte

-- Editiert von go517881-95 am 21.06.2019 10:04

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von go517881-95):
Was könnt ihr mir raten?


Entweder zu seinem Text stehen und den Inhalt im Zweifel beweisen,
oder,
falls man es nicht beweisen kann, so einen Bewertungsunfug unterlassen.

Konkret zu raten scheint mir unmöglich, weil Du weder den Text eingestellt hast - man diesen also nicht kennt - und auch nicht weiss, ob und inwieweit er zutrifft.
Aber da Du schon den Text gelöscht hast, also nicht dazu stehst, kann man daraus ein Schuldeingeständnis ableiten.

Die Geldforderung ist sehr gering, bist Du sicher das der Schadenersatz darin bereits enthalten ist?
Die Summe deutet eher auf geringe Anwaltsgebühren hin.

Berry

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Seine Meinung zu äußern ist m.E. ja nicht per se "Bewertungsunfug". Wenn z.b. das Essen in einem Restaurant sehr schlecht war, kann man dies ja kaum im nachhinein beweisen. Genauso, wenn z.b. der Zahnarzt extrem unfreundlich war oder gar schmerzhaft behandelt hat.
Welcher Art waren denn die als unwahr angeprangerten Tatsachen? Das wäre schon wichtig.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Seine Meinung zu äußern ist m.E. ja nicht per se "Bewertungsunfug".


Meinungsäußerungen ("ich fand den Arzt unfreundlich") und Tatsachenbehauptungen ("der hat mich falsch behandelt") sind ja zwei Paar Schuhe. Was hier vorlag, wissen wir nicht.

Zitat (von altona01):
Wenn z.b. das Essen in einem Restaurant sehr schlecht war, kann man dies ja kaum im nachhinein beweisen. Genauso, wenn z.b. der Zahnarzt extrem unfreundlich war oder gar schmerzhaft behandelt hat.


Die Schwierigkeit, für Tatsachenbehauptungen einen Beweis zu erbringen, führt nicht dazu, daß damit die Beweislast für deren Wahrheit wegfällt. §187 StGB ist da nun mal eindeutig.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 25.06.2019 07:58

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