Hallo,
wir (DHH) haben ca. zeitgleich mit unserem Nachbarn (Mehrfamilienhaus) gebaut. Unseren Garten, welcher an das Nachbargrundstück grenzt, wollten wir durch eine Mauer einfrieden. Für unser Grundstück in Niedersachsen, gibt es keinen Bebauungsplan. Trotzdem wollten wir uns mit unserem Vorhaben, an unseren Nachbarn wenden und nicht einfach "los mauern". Leider war dieser ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gut auf uns zu sprechen, da ihm die geplante Mauer wohl ein Dorn im Auge war. Um uns Ärger zu ersparen, haben wir diese dann deutlich niedriger gebaut, als geplant/erlaubt. Die Mauer wurde von beiden Seiten verputzt und weiss gestrichen. Dies war ebenfalls ein "Kampf", da uns der Nachbar lange die Begehung seines Grundstückes untersagte, bevor wir dann doch die Erlaubnis hatten, und die Arbeiter die Mauer von Außen streichen konnten.
Nun kommt es jedoch immer wieder zu Verschmutzung der Mauer, durch den Hausmeisterdienst des Nachbarn. Bei Mäharbeiten wird die Mauer durch den Rasenmäher verkratzt oder man sieht deutliche Spuren des Kantenschneiders. Unser Angebot, auf unsere Kosten eine Mähkante installieren zu lassen, wurde abgelehnt.
Letzte Woche wurde mit einem Laubgebläse das Laub geblasen. Dabei wurde entlang der Mauer, das Laub gegen diese gepustet und es kam zur Verschmutzung. Weisse Mauer + dreckiges Laub = nicht so schlau. Das Laub wurde nicht entfernt, sondern einfach über die Grundstücksgrenze auf die Strasse gepustet.
Ich habe darauf unseren Nachbarn angerufen und ihn gebeten, seinen Hausmeisterdienst darüber zu unterrichten, die Verschmutzung zu beseitigen. Dieser fühlte sich nicht zuständig und gab mir den Kontakt der Firma. Ich habe dieser dann direkt eine E-Mail geschrieben, mit der Bitte, die Verschmutzung zu beseitigen mit dem Hinweis, dass das Pusten von Laub auf die Strasse, keine Beseitigung, sondern eine Ordnungswidrigkeit darstelle.
Ohne Rückmeldung, wurde am selben Abend noch das Laub von der Strasse gesammelt und an unserer Mauer wurde versucht, den Dreck wegzuwischen. Leider hat es dies fast schlimmer gemacht, da man den Dreck nur verwischt hat, die weisse Mauer dadruch aber noch dreckiger ist. In Zahlen erstreckt sich die Verschmutzung über die gesamte Länge von 23m und bis zu knapp 1m vom Boden.
Auf meine zweite Mail, dass wir den Reinigunsversuch wahrgenommen haben, dieser jedoch nicht zufriedenstellend ist, gab es wieder keine Rückmeldung. Hier sind nun 5 Tage verstrichen und ich rechne nicht damit, dass hier nochmal nachgebessert wird.
Ich habe Fotos der verschmutzten Mauer. Vor und nach dem Reinigungsversuch.
Kann ich auf die Reinigung bestehen? Ich selbst darf das Grundstück nicht betreten, sehen es aber auch nicht ein, den Dreck selbst zu beseitigen. Wie sollte ich vorgehen, damit ich die größte Chance habe, dass die Firma die Verunreinigung beseitigt?
Ist nicht tatsächlich unser Nachbar unser Ansprechpartner? Die dieser jedoch gar nicht gut auf uns zu sprechen ist, wäre eine direkte Kommunikation mit der Firma für mich i.O. außer das ist der rechtlich korrekte Weg, über den Nachbarn.
Besteht die Möglichkeit, eine Anzeige wegen Sachbeschädigung gegen die Firma zu erheben, sollten diese sich nicht mehr melden.
Danke
-- Editiert von User am 26. November 2024 10:20
Grenzmauer durch Hausmeisterdienst verschmutzt
26. November 2024
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Frage vom 26. November 2024 | 10:19
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzmauer durch Hausmeisterdienst verschmutzt
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#1
Antwort vom 26. November 2024 | 10:33
Von
Status: Richter (8542 Beiträge, 1800x hilfreich)
Verschmutzung durch Laub wäscht der Regen wieder runter. Entfernen Sie auch dem Nachbbarn eventuellen Moos/Algenbelag auf seiner Seite?
#2
Antwort vom 26. November 2024 | 10:56
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatVerschmutzung durch Laub wäscht der Regen wieder runter. Entfernen Sie auch dem Nachbbarn eventuellen Moos/Algenbelag auf seiner Seite? :
In diesem Fall leider nicht, da der Putz etwas gröber ist. Der Reinigungsversuch hat dies Verschlimmbessert.
Würde sich die Mauer durch Regen selbst reinigen, hätte ich mir nicht die Zeit genommen, um hier Hilfe zu ersuchen. Ich hoffe Ihre anderen 8248 Beiträge sind hilfreicher und weisen weniger Behauptungen auf.
Durch die Mauer kommt es zu keiner Verschattung.
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#3
Antwort vom 26. November 2024 | 11:52
Von
Status: Unbeschreiblich (35945 Beiträge, 6100x hilfreich)
Ja, das geht. Es ist nicht verboten. Es schaut im Ergebnis vermutlich nicht gut aus, aber das ist nur meine Meinung.ZitatKann ich auf die Reinigung bestehen? :

Fragen:
-Wo genau steht die weiße Streitmauer? Mittig auf der Grundstücksgrenze?
-Habt ihr zusätzlich zum Dorn im Auge des Betrachters die schriftliche Zustimmung vor Errichtung einer weißen Mauer eingeholt?
-Was genau sagt die erkämpfte Erlaubnis?
-Wer hat die Erlaubnis zur Errichtung und zum Streichen/Betreten gegeben?
-Entspricht sie den örtlichen Satzungen/Vorschriften und dem NNachbG?
-Seit wieviel Jahren steht sie dort und erzeugt zu jeder Jahreszeit Probleme auf deiner Seite bzw. für dich?
Das ist für mich sehr verständlich.ZitatAuf meine zweite Mail, dass wir den Reinigunsversuch wahrgenommen haben, dieser jedoch nicht zufriedenstellend ist, gab es wieder keine Rückmeldung. :
Da behaupte ich mal ganz frech: Damit rechne ich auch nicht.ZitatHier sind nun 5 Tage verstrichen und ich rechne nicht damit, dass hier nochmal nachgebessert wird. :
Versuch macht kluch. Verboten ist es nicht. Wenn man zunächst friedlich+freundlich+sachlich+ohne angedrohte Anzeigen versucht, der Firma zu erklären, was für ein Problem man selbst wegen Mauer/Optik/Schmutz/Beschädigung hat... und der Nachbar-Eigentümer das große belastende Problem *ignoriert*...ZitatDie dieser jedoch gar nicht gut auf uns zu sprechen ist, wäre eine direkte Kommunikation mit der Firma für mich i.O. :
Diese Möglichkeit besteht...wie so vieles im deutschen Recht.ZitatBesteht die Möglichkeit, eine Anzeige wegen Sachbeschädigung gegen die Firma zu erheben, :
Denn anzeigen kann man schließlich fast jeden ***.
Ich behaupte sogar:

p.s.
Ach so. Warum gehst du dann nicht zu einem Anwalt? Hier bist du in einem Meinungs-und Diskussionsforum.Zitathätte ich mir nicht die Zeit genommen, um hier Hilfe zu ersuchen. :
#4
Antwort vom 26. November 2024 | 12:48
Von
Status: Bachelor (3945 Beiträge, 636x hilfreich)
ZitatNun kommt es jedoch immer wieder zu Verschmutzung der Mauer :
Die Mauer wird zur Nachbarseite verschmutzt? Wenn ja, dann sehen Sie diese doch gar nicht.
Zitatverkratzt oder man sieht deutliche Spuren des Kantenschneiders :
Das lässt sich nicht vermeiden. Weiß ist eine empfindliche Farbe, warum wurde so eine gewählt?
Zitatdass das Pusten von Laub auf die Strasse, keine Beseitigung, sondern eine Ordnungswidrigkeit darstelle. :
Belehrungen dieser Art verbessern nachbarschaftliches Verhalten nicht. Es ging sie allerdings nichts an, trotzdem wurde das Laub von der Straße entfernt und im Garten gelagert.
Ihre Nachbarn können im eigenen Garten auch Sträucher in der Nähe der Mauer pflanzen, dann wäre sie nicht mehr lange weiß.
Solche Kleinkriege, sollte man sich sparen.
Was sagt eigentlich Ihr Mann dazu?
#5
Antwort vom 26. November 2024 | 13:10
Von
Status: Unbeschreiblich (127513 Beiträge, 40823x hilfreich)
ZitatBei Mäharbeiten wird die Mauer durch den Rasenmäher verkratzt oder man sieht deutliche Spuren des Kantenschneiders. :
Die Mauer wurde wohl an einem ungeeigneten Standort errichtet, wenn sie den Nachbarn in der angemessenen Gartenpflege hindert.
Sachbeschädigungen wie Kratzer sind eigentlich nicht hinzunehmen. Wenn allerdings die Aalternattive dann wäre, den Rasen dort von Hand mit der Schere zu schneiden, sind wir schnell bei einer Unzumutbarkeit. Möglicherweise hat der Nachbar dann sogar einen Rückbauanspruch auf angemessenen Abstand oder auch sanktionslose Beschädigungen sofern sie nicht auf Vorsatz beruhen.
ZitatUnser Angebot, auf unsere Kosten eine Mähkante installieren zu lassen, wurde abgelehnt. :
Verständlich, warum sollte man Teile seines Grundstückes nicht mehr nutzen, nur weil der Nachbar die Mauer in ungeeigneter Art und Weise errichtet hat.
Zitatweisse Mauer :
Zitatda der Putz etwas gröber ist :
Man kann jetzt trefflich darüber diskutieren, wer mit welcher Quote dafür haftet, das die Sichtbarkeit und Anhaftbarkeit von Verschmutzungen durch die Verwendung ungeeigneter Materialien begünstigt wird ...
ZitatKann ich auf die Reinigung bestehen? :
Bekanntermaßen kann man ja auf fast alles bestehen.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, Gesetze, Verordnungen, …) mit.
Falls dann keine Rechtsgrundlage erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.
ZitatBesteht die Möglichkeit, eine Anzeige wegen Sachbeschädigung gegen die Firma zu erheben, sollten diese sich nicht mehr melden. :
Ja, man kann auch sinnlose Anzeigen stellen - vermutlich wird sie aber schneller eingestellt als sie geschrieben wurde.
ZitatAuf meine zweite Mail :
Ich wette, das diese nicht angekommen ist ...
ZitatIst nicht tatsächlich unser Nachbar unser Ansprechpartner? :
In der Regel ja, denn er ist Auftraggeber.
Allerdings kann man bei Schadenersatz auch den Schädiger selbst in Anspruch nehmen.
#6
Antwort vom 26. November 2024 | 17:50
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatFragen: :
-Wo genau steht die weiße Streitmauer? Mittig auf der Grundstücksgrenze?
-Habt ihr zusätzlich zum Dorn im Auge des Betrachters die schriftliche Zustimmung vor Errichtung einer weißen Mauer eingeholt?
-Was genau sagt die erkämpfte Erlaubnis?
-Wer hat die Erlaubnis zur Errichtung und zum Streichen/Betreten gegeben?
-Entspricht sie den örtlichen Satzungen/Vorschriften und dem NNachbG?
-Seit wieviel Jahren steht sie dort und erzeugt zu jeder Jahreszeit Probleme auf deiner Seite bzw. für dich?
Erstmal Danke für die Rückmeldungen.
Um allgemeine Klarheit zu schaffen:
- Die Mauer steht komplett auf unserem Grundstück. Es sind sogar noch 2cm Platz zum Nachbargrundstück (Verputzer hatte damals mit einer dickeren Schicht Putz gerechnet).
- Die Mauer ist ortsüblich und alles hat seine Richtigkeit. Wir hatten damals bei der Gemeinde angefragt und es ist alles i.O. wie wir es gebaut haben.
- Eine Zustimmung des Nachbarn ist nach Auskunft des Bauamtes nicht nötig. Es ging allein um die Höhe. Wir hätten max. 2m hoch mauern dürfen, haben jedoch niedriger gebaut, aufgrund des Wunsches unseres Nachbarn
- Die Erlaubnis, dass die Maler auf das Nachbargrundstück dürfen wurde uns mündlich vom Eigentümer gegeben.
- Die Mauer steht nun seit 2 1/2 Jahren.
Insgesamt ist es mir auch zu nervig, mich damit rumschlagen zu müssen. Ich bin weder kleinkariert, noch möchte ich einen Nachbarschaftsstreit auslösen. Ich habe nur das Gefühl, dass hier vorsätzlich so gearbeitet wird, dass es zu den Kratzern und der Verschmutzung kommt.
- Ich kann einen Rasenmäher auch vorsichtig entlang der Mauer schieben, ohne dass dieser Kratzer verursacht. Wenn ich das selbst versuche, muss ich schon ganz schön gegen drücken. Selbes mit dem Kantenschneider. Die Kratzer davon sind nicht wie erwartet dort, wo man das Gras kürzt, sondern auch mal 10cm über em Boden.
- Wenn ich Laub puste, dann immer in die Richtung in die das Laub fliegen soll. Wenn ich das Laub GEGEN die Mauer puste, erfüllt dieser Schritt nicht ganz meine Logik. Ich persönlich würde das Laub ENTLANG der Mauer pusten. Ob man erwarten kann, das Laub entlang der Mauer (23m) mit dem Rächen erst von der Mauer weg zu rechen und dann zu pusten, fordere ich ja nicht. Ich verstehe nur nicht, warum man GEGEN die Mauer pusten muss.
Aus diesem Grund unterstelle ich Vorsatz und das ist für mich einfach nicht ok.
Wenn ich etwas verschmutze oder beschädige, behebe ich es. Lasse ich es, kümmere ich mich spätestens dann darum, wenn ich darum gebeten werde.
#7
Antwort vom 26. November 2024 | 18:05
Von
Status: Unbeschreiblich (127513 Beiträge, 40823x hilfreich)
ZitatAus diesem Grund unterstelle ich Vorsatz und das ist für mich einfach nicht ok. :
Wenn ich etwas verschmutze oder beschädige, behebe ich es.
Derartige Selbstverständlichkeiten wie Respekt und Achtung vor fremdem Eigentum sind leider stark auf dem Rückzug.
Was bleibt, sind gut beschäftigte Anwälte und überlastete Gerichte.
ZitatDie Mauer ist ortsüblich und alles hat seine Richtigkeit. Wir hatten damals bei der Gemeinde angefragt und es ist alles i.O. wie wir es gebaut haben. :
Das es baurechtlich in Ordnung ist, hatte ich mal vorausgesetzt.
Das Problem ist, dass dies nicht die anderen Gesetze (Nachbarschaftsrecht, BGB, ...) aushebelt.
ZitatIch habe nur das Gefühl, dass hier vorsätzlich so gearbeitet wird, dass es zu den Kratzern und der Verschmutzung kommt. :
Vorsätzlichkeit ist zivil- wie strafrechtlich relevant, haften würden dann der Nachbar und der Ausführende.
Das Problem ist es hier, die Vorsätzlichkeit zu beweisen - die Beweislast im Zivilrechtlichen liegt regelmäßig bei dem der fordert.
#8
Antwort vom 26. November 2024 | 20:02
Von
Status: Unbeschreiblich (35945 Beiträge, 6100x hilfreich)
Oha, doch soviel? Das wird wohl der Grund fürs Dramulett sein.ZitatEs sind sogar noch 2cm Platz :
Dann verstehe zumindest ich deine Anfrage hier nicht. Denn: Mauern stehen draußen, sind Wind und Wetter, Laub und Regen und allem möglichen ausgesetzt. Sie sind nie ein hochsensibles Teilchen im Labor, was unter Umweltabschluss zu halten ist oder dem sich niemand nähern darf. Es gibt schließlich keinen Schießbefehl.ZitatInsgesamt ist es mir auch zu nervig, mich damit rumschlagen zu müssen. :
Das wiederum halte ich für kleinkariert, sorry, denn...eine Mauer, auch wenn sie weiß und nicht 2 m hoch ist, bleibt eine Mauer. Draußen. Und 2 cm entfernt von einer vermutlich nicht sichtbar gekennzeichneten Grenzlinie bringt für *gewöhnliche Gärtner* durchaus ***-Potenzial..ZitatIch habe nur das Gefühl, dass hier vorsätzlich so gearbeitet wird, dass es zu den Kratzern und der Verschmutzung kommt. :
Das liest sich weiter oben vollkommen anders.Zitatnoch möchte ich einen Nachbarschaftsstreit auslösen. :
Aber da du schreibst, wie DU das machen würdest (und vermutlich auch auf deiner Seite machst)...
Ein ganz großkarierter Vorschlag von mir:
-Mach DU doch dort drüben die Gartenarbeiten.
-Biete es dem Nachbarn wenigstens an.
-Das bringt ne kleine Entlastung für die Ermittlungsbehörden wegen evtl. Strafanträge zu Sachbeschädigungen
-Das hilft deinem Gefühl, DEINE weiße Mauer selbst von beiden Seiten schützen zu können
Um nicht in Lächerlichkeiten abzugleiten:
ZitatVersuch macht kluch. Verboten ist es nicht. :
#9
Antwort vom 26. November 2024 | 20:37
Von
Status: Unbeschreiblich (127513 Beiträge, 40823x hilfreich)
ZitatDann verstehe zumindest ich deine Anfrage hier nicht. :
Das lesen und verstehen bei Dir mitunter unterrepräsentiert ist, dass ist ja jetzt nichts soooo neues.
Der Fragesteller möchte keine vorsätzlichen Beschädigungen und keine vorsätzlichen Verschmutzungen an seinem Eigentum hinnehmen.
#10
Antwort vom 26. November 2024 | 21:03
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatSignatur: :
Ich schreibe hier nur meine Meinung.
Nicht ganz zu Ende gelesen, aber trotzdem Danke für die Anteilnahme.
ZitatDer Fragesteller möchte keine vorsätzlichen Beschädigungen und keine vorsätzlichen Verschmutzungen an seinem Eigentum hinnehmen. :
Punkt.
Die Mauer ist von der Strasse aus sichtbar. Das Verputzen und Streichen hat knapp 5.000€ gekostet. Ich möchte nicht alle 2 Jahre betteln müssen, dass der Maler aufs Grundstück darf, damit ich 1.000€ für einen neuen Anstrich zahlen kann. Etwas Rücksichtnahme darf ich hoffentlich noch erwarten.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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