Hallo!
ist es erlaubt auf öffentlichen Plätzen zu Grillen? zb. Marktplatz, Rathausplatz?
Ist es erlaubt auf privaten Plätzen zu grillen, also zb großen Parkplätzen von Unternehmen?`
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"www.pagenstecher.de
Die Automeile im Netz"
Grillen auf öffentlichen Plätzen
10. Juni 2004
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Frage vom 10. Juni 2004 | 11:22
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 1x hilfreich)
Grillen auf öffentlichen Plätzen
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#1
Antwort vom 10. Juni 2004 | 11:37
Von
Status: Lehrling (1131 Beiträge, 272x hilfreich)
Hier handelt es sich um eine den Allgemeingebrauch überschreitende Sondernutzung. Dies bedeutet, daß der jeweilige Eigentümer die Erlaubnis erteilt oder verweigert.
Wolfgang
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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
#2
Antwort vom 10. Juni 2004 | 14:31
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 1x hilfreich)
und wenn er nix tut?
ist es dann erlaubt?
darf es die polizei untersagen? (im privaten bereich)
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"www.pagenstecher.de
Die Automeile im Netz"
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#3
Antwort vom 10. Juni 2004 | 14:38
Von
Status: Lehrling (1131 Beiträge, 272x hilfreich)
Nein, das ist nicht erlaubt.
Ob die Polizei oder die Ordnungsbehörde nach Allgemeinen Ordnungsrecht zuständig ist, richtet sich nach Landesrecht bzw. nach Ortssatzung.
Wolfgang
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