Grillen auf öffentlichen Plätzen

10. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
dp303
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)
Grillen auf öffentlichen Plätzen

Hallo!

ist es erlaubt auf öffentlichen Plätzen zu Grillen? zb. Marktplatz, Rathausplatz?

Ist es erlaubt auf privaten Plätzen zu grillen, also zb großen Parkplätzen von Unternehmen?`



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3 Antworten
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#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Hier handelt es sich um eine den Allgemeingebrauch überschreitende Sondernutzung. Dies bedeutet, daß der jeweilige Eigentümer die Erlaubnis erteilt oder verweigert.

Wolfgang

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#2
 Von 
dp303
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

und wenn er nix tut?
ist es dann erlaubt?
darf es die polizei untersagen? (im privaten bereich)

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#3
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Nein, das ist nicht erlaubt.
Ob die Polizei oder die Ordnungsbehörde nach Allgemeinen Ordnungsrecht zuständig ist, richtet sich nach Landesrecht bzw. nach Ortssatzung.

Wolfgang

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