Grundgesetzkonform? Ehe aehnliche gemeinschaft

8. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
impulz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)
Grundgesetzkonform? Ehe aehnliche gemeinschaft

Ich bin gerade am überlegen an den Petitionsausschusses zus chreiben.

Grund der Petition ist die so genannte Ehe Aehnliche gemeinschaft beim Arbeitslosen Geld.
Hintergund: Meine Freundin wohnt nun gerade 2 Monate bei mir und ist letzten Monat arbeitslos geworden. Laut Arbeitsamt bilden wir eine ehe aehnliche Gemeinschaft,w as heißt, das mein gehalt komplett mit den Bezuegen meiner Freundin verrechnet werden.

So weit so gut.
Was mich an der ganzen Sache stoert ist die Tatsache das meines Wissens die ehe aehnliche Gemeinschaft eingefuehrt wurde damit echte Ehepartner keine Benachteiligung haben gegenueber unverheirateten Paaren was die Bezuege der Aemter angeht.

Nun ist es aber meines erachtens genau anders rum.
Leute in ehe aehnlichen Gemeinschaften haben einen klaren Nachteil dieser läßt sich mit dem Wort"Steuerklasse" erklären.

Wieso muss ich für meinen Partner, in dem ich in einer Ehe ähnlichen Beziehung lkebe, aufkommen und habe trotzdem steuerklasse 1!?

Ist das nicht ein widerspruch zum gleichheitsgrundsatz des grundgesetztes?

Wieso werde ich doppelt bestraft?
Ich unterstuetze meinen Partner gerne aber auch fuer mich ist das finanziel nciht einfach.

Wieso bekomme ich nciht steuerklasse 3 wenn ich in einer ehe aehnlichen gemeinschaft lebe?

Was meint ihr zu dem thema?

Gruß, Frank

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

quote:
Wieso bekomme ich nciht steuerklasse 3 wenn ich in einer ehe aehnlichen gemeinschaft lebe?


Weil die Ehe (im Vergleich zur eheähnlichen Gemeinschaft) gem. Art 6 I GG unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung steht.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
impulz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ist doch keine begrunedung die was ueber die finanziellen verhaeltnisse aussagt.
Was willst du mir mit der aussage sagen?
Verstehe ich nicht, echt. War dieses Statement nicht sinn und grundlos bzw. zwecklos und vorallem nicht an mein posting angelehnt?

-- Editiert von Impulz am 08.09.2005 16:51:09

-- Editiert von Impulz am 08.09.2005 16:57:41

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Hi, was nützt dir eine andere Steuerklasse? Du hast mehr in der Tasche und AA zieht mehr von dir ab, bleibt letztendlich genausoviel in deiner Tasche und das ebengleiche in der Staatskasse... Der Staat hat Mindestgrenze aufgestellt, mit der Jeder leben muss, verdihnt man mehr, hat man weniger Anspruch vom Staatsgeld, Staatskassen sind nun mal leer und stehen nur Bedürftigen zu! Verdient man mehr, ist man weniger bedürftig, warum also mehr verlangen? In anderen Ländern kriegen Leute nicht einmal verdiente Rente und müssen klauen, Arbeiter kriegen über 6 Monate kein Gehalt - eventuel Sack Mehl oder Zucker als Lohn und davon leben die ganzen Familien. Allerdings können sie dort auch eigenes Vieh halten und kostenlos dieses weiden lassen, so haben die wenigstens was zu essen... So müsste es mal auch in Deutschland werden, wer sein A. nicht bewegt, soll zusehen wie er überlebt... Steuern sollten für staatliche Einrichtungen wie Krankenhäuser, Kitas, Schulen ausgegeben werden, Straßenbau und nicht den gesunden Nichtstuern ins A. geschoben werden. War nicht persönlich gemeint, sollte nur ein Denkanstoß für einige sein.
angenehmen Abend euch allen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mina37

kommst du klar?<In anderen Ländern kriegen Leute nicht einmal verdiente Rente und müssen klauen, Arbeiter kriegen über 6 Monate kein Gehalt - eventuel Sack Mehl oder Zucker als Lohn und davon leben die ganzen Familien.> in anderen ländern gibt es auch keine einzahler durch die ein sozialsystem finanziert wird...
@impulz
was @ bob vila postet steht einfach so im gesetz...die ehe unter besonderem schutz...ob das so richtig ist in der heutigen zeit, lassen wir mal offen

ich denke´auch, dass man steuerlich gleichgestellt werden sollte wie ein ehepartner wenn man für den anderen einsteht. es ist nicht richtig, dass man auf der einen seite die pflichten aber andererseits die rechte nicht hat. das ist es vermutlich was dich ärgert???
sunbee1

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

quote:
Was willst du mir mit der aussage sagen?


Ich will Ihnen damit sagen, dass die Ehe (ob man es nun gut findet oder nicht) nach dem Grundgesetz als besonders schützenswert gilt. Dies ist der Grund, wieso die Ehe steuerlich gegenüber anderen Lebensgemeinschafter *bevorzugt* wird.

quote:
War dieses Statement nicht sinn und grundlos bzw. zwecklos und vorallem nicht an mein posting angelehnt?


Nein, s.o.!

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Hallo,
kommst du klar? in anderen ländern gibt es auch keine einzahler durch die ein sozialsystem finanziert wird...

Jo, aber hier in Deutschland ist jeder einer Meinung, wenn ich es da einzahle, soll ich es auch zurückkriegen, koste es was es wolle, selbst wenn nur die Eltern das getan haben, steht es einem zu, lol. Ob man weniger einzahlt, als rasuskriegen will, wird erst mal ignoriert... Entweder ist man für einen sozialen Staat und sieht man die Solidarität ein oder man wählt andere Regierung... leider gibts noch keine mit nem vernünftigem Program...
In anderen Ländern zahlen die Leute auch die Solis, da soll man nicht verallgemeinen, nur es gibt halt keine Soziale Leistungen, wie hier, dafür aber härtete Gesetze, was Unterhalt angeht ohne Schlüpflöcher wie Selbstbehalt...
Wie gesagt sollte nur ein denkanstoß sein.
AA zahlt wirklich nur bis zu Grenze - hat man von woher etwas mehr, zahlt AA weniger, so ist es halt. Entweder ist deine Freundin allein und hat gar keine Unterstützung, dan hat sie einen Anspruch oder sie hat eine Unterstützung und diese wird abgezogen...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

die Ausführungen meines Kollegen sind korrekt. Ich schließe mich somit an. Immerhin stehen die nichteherliche und eheänliche Lebensgemeinschaft verfassungsrechtlich unter dem Schutz von Art. 2 Abs. 1 GG . Nichteherliche Lebensgemeinschaften dürfen, wenn bei ihnen in den Not- und Wechselfällen des Lebens gegenseitiges Einstehen erwartet werden kann ("Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaften"), einfach-rechtlich auch in bestimmten Fällen mit Ehen gleichbehandelt werden. Dies ist aber nicht zwingend.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -




-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 08.09.2005 21:40:43

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

quote:
Nichteherliche Lebensgemeinschaften dürfen, wenn bei ihnen in den Not- und Wechselfällen des Lebens gegenseitiges Einstehen erwartet werden kann (Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaften), einfach-rechtlich auch in bestimmten Fällen mit Ehen gleichbehandelt werden.


...in den Not- und Wechselfällen des Lebens... BVerfG-Speech? ;)

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Bob,

ja, das war Original-BVerfG-Sprache ;) *hehe*

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@ mina 37
hast leider recht mit der aussage
<Jo, aber hier in Deutschland ist jeder einer Meinung, wenn ich es da einzahle, soll ich es auch zurückkriegen, koste es was es wolle, selbst wenn nur die Eltern das getan haben, steht es einem zu, lol. Ob man weniger einzahlt, als rasuskriegen will, wird erst mal ignoriert..>

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
impulz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

ich denke´auch, dass man steuerlich gleichgestellt werden sollte wie ein ehepartner wenn man für den anderen einsteht. es ist nicht richtig, dass man auf der einen seite die pflichten aber andererseits die rechte nicht hat. das ist es vermutlich was dich ärgert???
-----------------------
Genau das ist der punkt.
Ich stehe gerne für meinen Partner ein. Bei vielen anderen hoert der spass aber beim geld auf. will nciht wissen wieviele leute aufgrund dieser regelung sich getrennt haben oder eine trennung vorspielen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@impulz
ja das ist das problem, wenn, betreffs alg 1 und 2 gute konzepte verhohnepipelt werden...
wie wär es mit heiraten....:)
sunbee, unwissend (um den umstand mit den steuern) und am ende doch schlau, weil ich am 30.12.eines jahres geheiratet hatte...:)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Und wurdest du schon aufgefordert vom AA deine Steuererklärung vorzulegen?? Steuerrückzahlungen gelten nähmlich als Einkommen und werden abgezogen, wirst da glaub ich nichts mehr zu lachen haben...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mina37

ich bin schon ein paar jahre verheiratet und in der glücklichen lage, ohne ämter leben zu können
sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Powerweb
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 14x hilfreich)

Kann man diese "Unterhaltszahlungen" nicht auch bei der Steuererklärung angeben?

Soweit ich weiß gibt es doch dort die Möglichkeit im Mantelbogenn auf Seite 4.

Somit wäre doch eine steuerliche Anerkennung gegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Das sehe ich auch so wie Powerweb.

Unterhaltszahlungen können in solchen Fällen bis zu einem Betrag von 7.680€ im Jahr steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Außerdem müsst Ihr Euch natürlich die Frage gefallen lassen: Wenn Ihr in allen Fällen mit Verheirateten gleichgestellt werden wollt, warum heiratet Ihr dann nicht einfach?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Was um alles in der Welt hat denn Art. 3 GG damit zu tun? Wieso nicht gleich Art. 1? Der wird doch sonst auch immer bemüht, wenn jemandem etwas nicht passt.

Im Ergebnis können Sie sich das Porto für das Schreiben an den Petitionsausschuss aus den Gründen, die die Kollegen zutreffend dargegelegt haben, sparen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.636 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen