Hallo alle!
Wir möchten in die Grundschule vor unserer HAustür- wie alle aus unserem Haus bisher und wie die Freunde meines Sohnes- die Schule der wir zugeteilt wurden geht passt überhaupt nicht (Schulprofil, etc.).
Wenn ich einen Erstwunsch, Zweitwunsch, Drittwunsch angebe- habe ich dann dennoch die Möglichkeit für den Erstwunsch einzuklagen, WENN der Zweit- oder Drittwunsch genehmigt würde? Wir haben Angst , dass wir ,wenn wir nur einen ERSTWUNSCH angeben- und damit nicht durch kommen- in die Einzugsschule müssen.
Ich erfülle alle drei Kriterien für den Erstwunsch ( Soziale Bindung wie eine Familie, Betreeungsgründe ( bin ja auch noch Alleinerziehend) Schulkonzept- dazu wohnen wir 100m vor der Schule- bei der Einzugsschule müsste mein Sohn über eine RIESENKREUZUNG und hätte ca.700m Schulweg: DURCH einen PARK und eine Sozialbau-Siedlung ;-(
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"pusteblume"
Grundschule Berlin Einzugsgebiet
31. März 2012
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Frage vom 31. März 2012 | 07:09
Von
Status: Schüler (240 Beiträge, 28x hilfreich)
Grundschule Berlin Einzugsgebiet
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