Hallo zusammen,
Ich würde gerne eure Meinung zu folgender Situation hören:
Die Grundschule meiner Tochter bietet gegen eine Gebühr zusätzliche Nachmittagsaktivitäten an. Die Anmeldung für diese Aktivitäten erfolgt über das Portal der Elternvereinigung (die die Aktivitäten organisiert). Die Anmeldung ist von einem bestimmten Tag bis zu einer bestimmten Uhrzeit möglich, woraufhin viele Eltern versuchen, sich einzuloggen und die Seite nicht mehr funktioniert. Ich versuche seit über einer Stunde, die Seite einmal pro Minute zu aktualisieren, aber ich bekomme immer wieder die Fehlermeldung „Überlastet" und die Situation scheint sich nicht zu verbessern.
Da es eine Warteliste gibt, habe ich, sobald ich die Situation sah, eine E-Mail an die Elternvereinigung geschickt, um die Reservierung direkt über sie vorzunehmen, sie über das Problem mit der Website zu informieren und einen offiziellen Antrag für die Anmeldung meiner Tochter zu stellen.
Im Gespräch mit anderen Eltern erfuhr ich, dass das Problem jedes Jahr auftritt und die Elternvereinigung sich dessen bewusst ist.
Außerdem haben sie selbst auf meine E-Mail geantwortet und mir mitgeteilt, dass die Website überlastet ist.
Ich möchte fragen: Da ihr Buchungssystem nicht richtig konzipiert wurde (sie sind sich dieses Problems bewusst, das jedes Jahr an diesem Tag auftritt), kann meine E-Mail-Anfrage als gültig angesehen werden, um einen Platz auf der Warteliste zu reservieren? Wenn Buchungen ab 12.00 Uhr möglich waren, ich die E-Mail um 12.10 Uhr abgeschickt habe und, sagen wir mal, die Website um 13.30 Uhr wieder funktioniert und ich mich auf der Website anmelde, kann ich dann rechtmäßig beantragen, den Platz auf der Warteliste zu bekommen, da ich mich um 12.10 Uhr statt um 13.30 Uhr angemeldet hatte, weil ihr System wegen ihnen ausgefallen war?
Grundschule: Warteliste mit überlastetem Sitoweb
11. Juni 2024
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Frage vom 11. Juni 2024 | 12:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundschule: Warteliste mit überlastetem Sitoweb
#1
Antwort vom 11. Juni 2024 | 13:26
Von
Status: Unbeschreiblich (129834 Beiträge, 41405x hilfreich)
Zitat :Da ihr Buchungssystem nicht richtig konzipiert wurde (sie sind sich dieses Problems bewusst, das jedes Jahr an diesem Tag auftritt),
Der Websitebetreiber ist nicht verpflichtet jedes Fehlverhalten der Nutzer abzufangen.
Zitat :kann meine E-Mail-Anfrage als gültig angesehen werden, um einen Platz auf der Warteliste zu reservieren?
Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest, denn da pflegen aufklärende Details drin zu stehen.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.
Zitat :Wenn Buchungen ab 12.00 Uhr möglich waren, ich die E-Mail um 12.10 Uhr abgeschickt habe und, sagen wir mal, die Website um 13.30 Uhr wieder funktioniert und ich mich auf der Website anmelde, kann ich dann rechtmäßig beantragen, den Platz auf der Warteliste zu bekommen, da ich mich um 12.10 Uhr statt um 13.30 Uhr angemeldet hatte, weil ihr System wegen ihnen ausgefallen war?
Ich habe keine Ahnung, was man mit diesen Bandwurm zum Ausdruck bringen will.
Wenn die Website um 13.30 Uhr wieder funktioniert, loggt man sich ein und meldet das Kind an.
#2
Antwort vom 11. Juni 2024 | 14:08
Von
Status: Richter (8599 Beiträge, 4096x hilfreich)
Hallo,
Ach komm schon, dass versteht doch sogar ein kleines KindZitat:
Wenn die Website um 13.30 Uhr wieder funktioniert, loggt man sich ein und meldet das Kind an.
Anmeldungen via Mail werden wohl nicht zugelassen, sonst würde das ja direkt gemacht.Zitat:da ich mich um 12.10 Uhr statt um 13.30 Uhr angemeldet hatte, weil ihr System wegen ihnen ausgefallen war?
Das System ist überlastet, ja ist halt so. Das Problem ist aber eher nicht das Problem der Elternvereinigung, dass Alle meinen sich gleichzeitig einloggen und anmelden zu müssen. Würde man von sich aus das System nicht anadauernd überlasten, wäre das viel besser.
Man kommt halt dran, wenn man dran kommt, so ist das halt in einer Warteschlange.
Alternativ könnte man der Elternvereinigung auch ein besseres/schnelleres System spendieren.
Ich sehe hier die Chancen sich einen besseren Platz auf der Warteliste einzuklagen als nicht erfolgsversprechend an.
Du kannst es aber versuchen, ob es für dein Kind allerdings dann förderlich ist, wenn du einen besseren Platz eingeklagt hast, steht wieder auf einem anderen papier, wie man so sagt...
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#3
Antwort vom 13. Juni 2024 | 13:11
Von
Status: Richter (8427 Beiträge, 3804x hilfreich)
Beste Lösung: Anmeldung der Kinder innerhalb eines bestimmten Zeitraums - das können Tage oder Wochen sein - und dann wird ausgelost; kein "Windhundverfahren".
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