Grundsteuerbemessung , Wasserabrechnung, Pfändung

28. September 2025 Thema abonnieren
 Von 
Seifenrinde
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundsteuerbemessung , Wasserabrechnung, Pfändung

Guten Abend,

ich habe hier eine kleine Situation.
Folgender Sachverhalt:

wir haben im August 2024 ein Haus gekauft. In diesem Haus ist seit ca. 1980 eine Zisterne verbaut (Klärgrube umgebaut) die unsere Toiletten versorgt.
Diese Zisterne wurde vom Vorbesitzer allerdings nie an die Gemeinde gemeldet.
Dies viel mir Anfang 2025 mit der dazugehörigen Rechnung.
Dies habe ich dann bei der Gemeinde nachgemeldet. Daraufhin wurde die Erhebung für 2025 neu berechnet, allerdings nicht für 2024 (August - Dezember).
Soweit ich informiert bin, sollte diese Rechnung rückwirkend korrigiert werden, da die Zisterne 2024 ebenfalls existent und funktionell war. Ist das korrekt? Falls ja, weigert sich die Gemeinde vehement dies zu korrigieren. Auch eine Vernünftige Rechnung für 2024 erhalte ich nicht. Nur die Rechnung für 2025 auf der steh:
Betrag X für 2024 und dann eben alle Quartale 2025.

Das war mal Situation 1.

Situation 2.
Mit der neuen Grundstücksbemessung haben wir natürlich auch eine neue Grundsteuer erhalten. Nach Prüfung viel mir auf, dass der Hof falsch berechnet war.
Dies habe ich dann der Gemeinde und parallel dem Finanzamt gemeldet.
Das Finanzamt hat für die Prüfung und neu Berechnung einige Zeit gebraucht, weshalb ich in der Zwischenzeit die ein oder andere Mahnung von der Gemeinde erhalten habe (Ich habe den Falsch berechneten Betrag natürlich nicht bezahlt). Auch mit einer Zwangsvollstreckung wurde mir gedroht obwohl ich mehrfach erwähnte, dass ich abwarte was vom Finanzamt kommt, dann wird bezahlt.

Irgendwann kam dann der nach unten korrigierte Bemessungswert den die Gemeinde auch angepasst hat, allerdings nur für das Quartal 2,3 und 4, obwohl das Finanzamt die Bemessung rückwirkend auf den 01.01.2025 geändert hat.

somit habe ich den unkorrigierten Betrag für Q1 natürlich nicht bezahlt da mir auch niemand eine vernünftige Erklärung geben konnte, warum Q1 nicht angepasst wird.

Da mir dieser Kindergarten mit dieser Gemeinde irgendwann zu blöd wurde, habe ich das ganze als Fachaufsichtsbeschwerde an das zuständige Landratsamt geschickt und wollte es von diesem Prüfen lassen.
Ich habe auch eine Bestätigung erhalten in der mir mitgeteilt wurde, dass sich jemand um mein Anliegen kümmert. (Das war eine handgeschriebene Mail). Dies war ende Mai.

Bis heute hat sich hier nichts getan und weitere Infos habe ich nicht erhalten, bis auf gestern.

Gestern rief mich meine Bank an und teilte mir mit, dass auf meinem Konto 195€ "Sichergestellt" wurden weil ich die falsch berechneten Erhebungen nicht bezahlt habe.

Nun bräuchte ich mal eine Einschätzung von dem ganzen hier. Hat jemand Erfahrungen damit?

Lohnt es sich einen Anwalt auf die Gemeinde anzusetzen?

Dies war mein letztes Schreiben an die Gemeinde:

Guten Abend,

bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 08.07.2025 widerspreche ich Ihrer Auffassung ausdrücklich und formuliere hiermit form- und fristgerecht Widerspruch gegen den Abwassergebührenbescheid 2024 sowie gegen den Änderungsbescheid vom 04.04.2025, soweit die Nutzung der auf meinem Grundstück befindlichen Zisterne im Jahr 2024 nicht berücksichtigt wurde.

Hintergrund und bisheriger Schriftverkehr
Nach Erhalt des Gebührenbescheids im Januar 2025 habe ich mich umgehend am 08.01.2025 per E-Mail an die Gemeinde gewandt und unter dem Aktenzeichen Wasser / Abwasser 5.8888.xxxxxx die Erhebung der Niederschlagswassergebühren sowie die Flächenangabe von ca. 500 m² beanstandet.

In der Folge wurde mir von Frau XXXX am 16.01.2025 mitgeteilt, dass aufgrund einer Systemumstellung der Bescheid nicht einsehbar oder korrigierbar sei, und ich wurde gebeten, abzuwarten, bis das neue Verwaltungssystem wieder arbeitsfähig ist. In dieser Phase verwies ich bereits auf die Unstimmigkeiten in der Flächenberechnung und bat um Überprüfung – was aus meiner Sicht auch die Zisternennutzung betraf, die ich im Januar 2025 zusätzlich angezeigt habe.

Somit liegen mehrfache Hinweise auf fehlerhafte Grundlagen des Bescheids sowie ein förmlicher Korrekturwunsch vor – und zwar vor Eintritt der Bestandskraft.

Rechtliche Bewertung
Die Zisterne auf meinem Grundstück war im gesamten Jahr 2024 zur Toilettenspülung in Betrieb. Diese Tatsache wurde im Januar 2025 angezeigt, womit die Voraussetzungen einer rückwirkenden Korrektur gemäß § 10 KAG BW erfüllt sind.

Ich verweise ergänzend auf das Urteil des VG Minden vom 18.12.2013 (Az. 11 K 2637/13), dem zufolge ein Gebührenerlass aufgrund Zisternennutzung auch dann zu gewähren ist, wenn die Nutzung erst nach Erlass, aber vor Bestandskraft angezeigt wird – sofern die Tatsachen eindeutig nachvollziehbar sind. Genau das ist hier der Fall.

Die pauschale Ablehnung einer Korrektur mit dem Hinweis auf eine angebliche Erklärung durch Frau XXXXX am 23.04.2025 ist nicht ausreichend, zumal mir bislang kein vollständiger, nachvollziehbar begründeter Abänderungsbescheid vorliegt. Zudem ersetzt eine E-Mail keinerlei rechtswirksamen Verwaltungsakt.

Ich beantrage daher:
die rückwirkende Berücksichtigung der Zisternennutzung für das Jahr 2024,

die Ausstellung eines korrigierten Abwassergebührenbescheids,

die Aussetzung etwaiger Vollstreckungsmaßnahmen, bis über den Widerspruch entschieden wurde.

Akteneinsicht gemäß § 29 VwVfG
Bitte übermitteln Sie mir zur weiteren Klärung:

eine Kopie des vollständigen Änderungsbescheides vom 04.04.2025,

die Mitteilung von Frau XXXXX vom 23.04.2025,

die Satzungsgrundlage, auf der eine rückwirkende Berücksichtigung ausgeschlossen wurde.

Abschließender Hinweis
Ich erwarte Ihre schriftliche Bestätigung des Eingangs dieses Widerspruchs und eine fristgerechte, rechtsstaatlich tragfähige Entscheidung. Sollte dies nicht erfolgen, werde ich gerichtliche Schritte einleiten, insbesondere eine Klage gemäß § 42 VwGO sowie ggf. einstweiligen Rechtsschutz nach § 123 VwGO beantragen.


Mit freundlichen Grüßen



Nach diesem Schreiben habe ich überhaupt nichts mehr erhalten. Das Schreiben ging am 09.07.2025 raus.

Vielen Dank für Ihre Zeit und freundliche Güße




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2430 Beiträge, 842x hilfreich)

Haben die Antworten im Steuerrechtsforum nicht gepasst?
Oder warum postest Du das hier noch einmal?

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
Sumsalabim
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 22x hilfreich)

Mir ist nicht ganz klar, wie sich das Abwasser durch die Zisterne ändert.

Beispiel in unserer Stadt:
Regen fällt aufs Dach und wird ins Abwasser geleitet. Die Stadt berechnet anhand der Dachflächen die Regenmenge. Diese Menge wird dem Abwasser hinzugerechnet (zur entnommenen Trinkwassermenge = Abwasser).

Bei Dir:
Der Regen wird in der Zisterne gespeichert und zeitversetzt ins Abwasser gegeben.

Am Ende ist auch bei Zwischenspeicherung ist die Abwassermenge gleich, nur etwas mehr verschmutzt.
Wird in unserer Stadt aber nicht berücksichtigt.

Fragen: Was ist in Deiner Stadt anders? Welchen Vorteil, bezogen auf die Anwassergebühr, hat die Zisterne?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Seifenrinde
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Haben die Antworten im Steuerrechtsforum nicht gepasst?
Oder warum postest Du das hier noch einmal?


Weil ich dort darauf hingewiesen wurde, dass es das falsche Forum sei. Was schlussfolgern lässt, das nicht jeder in jedem Forum unterwegs ist. Weshalb ich hier vermutlich mehr Leute erreiche, die sich mit dem Thema besser auskennen.

Zitat (von Sumsalabim):
Fragen: Was ist in Deiner Stadt anders? Welchen Vorteil, bezogen auf die Anwassergebühr, hat die Zisterne?


Bei uns bekommt man gemessen auf die Wassermenge einen Rabatt auf die Abwassergebühr. Dazu zählen Zisternen, Fässer, Tanks und IBC Container. Je mehr Wasser man speichert für Gartenbewässerung oder Nutzwasser wie Toilette, muss man weniger bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40274 Beiträge, 6555x hilfreich)

Zitat (von Seifenrinde):
Weil ich dort darauf hingewiesen wurde,
Noch 2 Hinweise:
1. Dieses Forum wird moderiert. Moderatoren verschieben Fragen also ins entsprechende Forum.
2. Jeder Nutzer darf nur einen Nutzernamen als Account haben.

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