Grundstück Zaun

30. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
TamTam12
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Grundstück Zaun

Hallo,

ich hab eine Frage zu 2 aneinander liegeneden Grundstücken.
Beide Grundstücke liegen im leichten Gefälle, dass eine Grundstück wurde irgendwann begradigt. Beide Grundstücke haben am ende nun einen Höhenunterschied von 1,6m (Speerplatten) plus einen Zaun (1m) auf dem angehobenen Grundstück. Die Grundstücke liegen in Niedersachsen.
Die Frage: Wie Hoch darf der Zaun des angehobenen Grundstück sein?
Wäre super wenn jemand eine Idee hat
Viele Grüße
Tam




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40664 Beiträge, 6588x hilfreich)

Vermutlich sind die Eigentümer auch Nachbarn?
Dann wäre deine Frage im Unterforum *Nachbarschaftsrecht* besser aufgehoben.
In Niedersachsen gelten durchaus unterschiedliche Regelungen.

:forum:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130342 Beiträge, 41516x hilfreich)

Zitat (von TamTam12):
Die Frage: Wie Hoch darf der Zaun des angehobenen Grundstück sein?

So hoch, wie die jeweilige Genehmigung für den Zaun es zu lässt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9978 Beiträge, 2092x hilfreich)

Zitat (von TamTam12):
Wie Hoch darf der Zaun des angehobenen Grundstück sein?


Dazu schaue man in die örtlichen Regeln zur Bebauung oder man fragt bei der Stadt/Gemeinde an

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50216 Beiträge, 17581x hilfreich)

Der Zaun muss schon eine Mindesthöhe von 90cm haben, damit er als Absturzsicherung gilt, die wegen der Höhe der Speerplatten erforderlich ist.

Allerdings ist in Niedersachsen sowohl für Stützmauern mit einer Höhe von >1,50m als auch für Zäune mit einer Höhe von >2m über gewachsener Geländeoberfläche eine Baugenehmigung erforderlich.

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