Hallo,
vielleicht kann mir jemand folgende Fragen beantworten:
welche Abstände, Höhe von der Grundstücksgrenze müssen in NRW eingehalten werden, bei:
1) einem Pavillion
Herzlichen Dank vorab.
Viele Grüße
galery
Grundstücksgrenze - Pavillion - NRW
10. Juni 2005
Thema abonnieren
Frage vom 10. Juni 2005 | 12:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundstücksgrenze - Pavillion - NRW
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#1
Antwort vom 10. Juni 2005 | 13:14
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1431x hilfreich)
Guten Tag,
wird dieser permanent fest aufgebaut und somit fest verankert mit dem Boden, oder handelt es sich um ein temporäres Aufstellen?
Wie hoch (an der Seite senkrecht gemessen bis zum Anfang des Daches) ist das Pavillion?
Was für einen Winkel hat die Dachneigung?
Ist die betroffene Nachbargrundstücksgrenze eine Grenze zu einem privaten Grundstück oder einem öffentlichen Grundstück?
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
-- Editiert von stud. jur. Hr. J. Roenner am 10.06.2005 13:19:52
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