Hallo,
in der letzten Zeit häufen sich verjährte Straftaten in den Medien, meist bei Leuten mit guten Anwälten. Wollte mal einfach darüber diskutieren.
Grundsätzlich ist es ja so, daß derjenige, der gesteht oder sofort überführt wird dafür büssen muß.
Wer seine Straftat oder anderes Vergehen bestmöglich verschweigt und tarnt, kann nach einigen Jahren über die Dummheit der anderen laut lachen.
Klar kann man argumentieren, daß irgendwann alles vergessen sein muß und auch die Gerichte sonst überlastet werden. Ich bekomme das aber nicht so recht in meinen Kopf.
Beispiel :
Der Stasi Mitarbeiter, der sich 1990 hingestellt hat und zugab bei dem Verein gewesen zu sein, wird aus dem öffentlichen Dienst suspendiert. Der Stasi Mitarbeiter, der es 16 Jahre lang verheimlicht hat, daf im mittleren Dienst weiter arbeiten.
Wenn ich etwas stehle und es reumütig zurückgebe, habe ich mich mit allen Konsquenzen strafbar gemacht. Wenn ich es geschickt anstelle und die sache erst nach 10 Jahren rauskommt, muß ich das Teil zwar zurück geben, gehe aber straffrei aus.
Ich denke, viele Straftäter setzen darauf, daß die Tat verjährt und sie eventuell nicht erwischt werden.
Hier sollte meiner Meinung nach das BGB geändert werden, von mir aus nicht in Form des Wegfalles der Verjährung, sondern mit einer pauschalen Anschlußstrafe in Geldform oder Sozialstunden.
Wenn ein Dieb nach 11 Jahren ermittelt wird, sollte er neben der Rückgabe beispielsweise den 5 fachen Wert der Sache an eine Einrichtung spenden müssen.
Grundstzdiskussion Verjährung
Notfall oder generelle Fragen?
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--- editiert vom Admin
sollte er neben der Rückgabe beispielsweise den 5 fachen Wert der Sache an eine Einrichtung spenden müssen
Es gibt noch andere Gründe, weswegen eine Verjährung Sinn macht.
Wie soll man denn z.B. nach 11 Jahren noch sichere Entlastungszeugen beibringen, die bezeugen können, daß der Angeklagte nicht etwa schon um 15 Uhr, sondern erst um 16 Uhr den Heimweg angetreten ist?
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Klar, je länger die Zeit läuft, desto weniger Zeugen gibt es. Hier geht es ja nur um Dinge, die wirklich nachgewiesen sind.
Dafür muss man natürlich zunächst einmal überlegen, welchen Zweck die Verhängung einer Strafe überhaupt erreichen soll.
Im deutschen Rechtssystem gilt ja eben nicht das prinzip Auge um Auge, Zahn um Zahn. Mit der Strafe soll also nicht ein möglicher Anspruch der Mitmenschen auf Vergeltung für ein begangenes Unrecht erhoben werden.
Vielmehr soll der Täter mit der Verhängung der Strafe zum Umdenken bewegt werden und zur Einsicht, dass er Unrecht getan hat und dazu, dass er dieses Unrecht nicht erneut begeht.
Das ergibt sich schon aus mehreren Umständen:
- Ersttäter werden vergleichsweise milde bestraft. Je häufiger jemand eine Straftat begeht, desto schwerer fällt die Strafe aus. Wenn ein vergeltungsanspruch der Mitmenschen bestehen würde, dann müsste die Strafe nur davon abhängen, was jemand getan hat und nicht wie häufig er es getan hat.
- Gegen Ersttäter werden fast immer 'nur' Bewährungsstrafen verhängt. Das ist ja keine echte Bestrafung, sondern nur ein Warnschuss. Folgen in Form einer bestrafung hat das nur indirekt und auch nur vielleicht über eine eventuelle Eintragung in das Führungszeugnis. Geringe Bewährungsstrafen werden gar nicht eingetragen.
Welche echte Strafe hat denn z.B. ein Rentner bekommen, der zu 12 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde? Der geht nach dem Urteil nach Hause und lebt sein Leben so weiter wie vorher.
Wenn jedoch die Strafe einen Umdenkungsprozess bei Täter erreichen soll und verhindern soll, dass der Täter erneute Straftaten begeht, dann macht die Verjährung durchaus einen Sinn.
Jemand, der nach einem Diebstahl 10 Jahre lang unbescholten gelebt hat, von dem ist mit großer Wahrscheinlichkeit kein erneuter Diebstahl zu erwarten. Das Ziel, was die Strafe erreichen soll, ist also bereits vorher auch ohne Bestrafung bereits erreicht worden.
Was die Verjährung mit guten Anwälten zu tun hat, leuchtet mir allerdings nicht ein. Wenn ein Ermittlungsverfahren gegen jemanden eingeleitet wurde, dann wird dadurch die Verjährungsfrist unterbrochen. Auch gute Anwälte schaffen es daher nur in seltenen Ausnahmefällen, dass eine Verjährung eintritt.
Auf welche Fälle sprichst Du denn konkret an? ich habe nicht das Gefühl, dass sich so etwas in letzter Zeit häuft.
Vielen Dank für Deinen interessanten Beitrag.
Du hast natürlich mit Deinen Argumenten recht.
Ich finde jedoch, daß die Verjährung natürlich nicht im engen Sinne strafrechtlich aufgehoben werden sollte, sondern eine Art Anschlussverfahren hinzugefügt werden soll.
Wenn jemand vorsätzlich eine Straftat begeht, sollte er auch nach beispielsweise 10 Jahren in einem pauschalen Verfahren "bestraft" werden, wenn die Sache auffliegt. Also wirklich mit einer Geldstrafe, die sich irgendworan, zum Beispiel an dem Schaden oder dem Wert der Sache orientiert. Das ganze sollte dann auch nicht ins Führungszeugnis. Natürlich sollte auch die Härte der Straftat berücksichtigt werden. Wenn jemand beispielsweise eine Sache bis 1000.-Euro Wert gestohlen hat, warum soll er nicht auch nach 10 Jahren verpflichtet werden 1.000 Euro an das Müttergensungswert zu zahlen.
Klar, hast Du recht mit dem unbescholtenen Lebenswandel, jeder macht auch mal einen Fehler. Meistens sind es ja die Fälle, wo im Rahmen eines neuen Strafverfahrens weitere Straftaten auftauchen, die dann schon verjährt sind. Mir fällt da beispielsweise die VW Affäre ein, oder hat zwar nichts mit Deutschland zu tun Silvio Berlusconi. Der ist bereits vielfach angeklagt worden, aber immer waren die Sachen verjährt.
Mit den guten Anwälten meine ich auch Leute, die Straftaten auch unter Anwaltsberatung (keine Kritik an den Anwälten) so gestalten, daß sie sehr schwer aufzudecken sind, beispielsweise Geldtransaktionen mit nicht sauberem Geld.
Das bei den Stasi Leuten regt mich zum Beispiel persönlich auf.
Ich hab (als Wessi) mal in einer Kleinstadt in Brandenburg gelebt. Da waren 1989 ein Großteil der Akten gerade zu einer Revision von Berlin ausgelagert worden. Die Stasi Mitarbeiter hatten also die Chance, ihre persönlichen Akten zu schreddern.
Einige fielen natürlich sofort auf, da man sie kannte. Die flogen dann aus ihren Jobs und rannten dann als vertreter rum oder waren arbeitslos. Andere, die nicht so im öffentlichen gearbeitet haben, blieben unentdeckt und haben sich eine neue Existenz aufgebaut, bzew. verblieben irgendwo im öffentlichen Dienst.
Nun ist das ganze strafrechtlich verjährt und genau diese Typen kommen jetzt aus ihren Löchern und brüsten sich teilweise sogar, wie geschickt sie alles verdeckt haben und erinnern sich freudig an die große Reißwolfaktion. ganz laut wird dann gesagt "mir kann ja keiner was, ist ja alles verjährt",- und die Gesinnung ist auch noch da.Ich kenne da jemanden persönlich von der Feuerwehr, der war so ein richtiger Spitzel, wie man ihn sich vorstellt. Nun geht er ganz offen damit um, ist auch noch bei der Feuerwehr, weil im mittleren Dienst da nicht mehr hingesehen wird.
Genau an solche Leute denke ich bei meiner Idee. Dieser Mann sollte zum Beispiel seinen Job weiter machen dürfen, sonst liegt er ja allen auf der Tasche, aber bis zur Rente beispielsweise 200.-Euro im Monat an eine Organisation, die Verfolgte der Stasi betreut, überweisen müssen.
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wow, da spricht der Profi.
Du hast aber vollkommen recht mit Deinen Äußerungen. Wenn ich das mal für Laurence Westwood übersetze bedeutet das :
Unser Rechtsstaat wird bewertet nach den vorhandenen Gesetzen und da schliessen wir Deutschen mit Prädikat sehr gut ab. Würde man jedoch den rechtsstaat üblicherweise an der Umsetzung der Gesetze vor Gericht bewerten, sähe das anders aus, dann leben wir in einem Gottesstaat (nur Gott weiß, wie manche Entscheidungen zustande kommen).
Gesetze kann man drehen und wenden, wie man will. Gute Anwälte finden immer einen Ausweg.
Andererseits hast Du recht, daß in der Regel der Täter geschützt wird, selten das opfer. Das ist für mich eine Riesensauerei.
Habe auch vor kurzem jemanden bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Ist mit seinem Mercedes wie ein Irrer über die Autobahn, hat mich abgedrängt und dann vor mir einen Unfall verursacht, ist dann abgehauen. Hatte Kennzeichen und den Fahrer genau beschreiben können. Verfahren wurde eingestellt, weil ich der letzte war, der draufgefahren ist (3 Autos) und somit beteiligt war, dann nützt meine Zeugenschaft nichts.Der ermittelte Fahrer aus Bielefeld leugnete, an dem Tag in Würzburg gewesen zu sein, das war es. Wer weiß, wer der Mensch wirklich war.
Noch mal zur Verjährung : Häufung war vielleicht falsch, aber es zeigt sich immer wieder, daß viele Leute nicht einmal eine Straftat begehen, sondern öfter. Das ist oft in der Wirtschaft so. Verurteilt werden sie meist für wenige ihrer vielen Straftaten, weil die älteren, die im letzten Verfahren mit aufgedeckt werden, verjährt sind. Habe so einen Fall beispielsweise in der Familie. Mit dem Tod meines Vaters kam durch meine Nachforschung raus : Er und seine Frau haben vor 20 Jahren ein Sparbuch lautend auf meinen Namen für sich verwendet (große Summe), was mich die Möglichkeit zu studieren gekostet hat. Als die Oma vor 11 Jahren starb, haben sie die Wohnung ausgeräumt und alle Wertgegenstände mitgenommen, danach die Erbschaft ausgeschlagen. Als ich kam war alles wertvolle weg. Als nun mein Vater starb,hat seine Frau alles beiseite gebracht und versucht mich um meinen Erbteil zu bringen. Ich habe zu diesem Zwecke recherchiert und bin dadurch auf die Vorstraftaten gekommen, die auch noch beweisbar waren (Danke an die EDV der Bank und drei Zeugen, die sich genau erinnern konnten).
Jetzt läuft der Prozess. Verurteilt wird sie nur wegen der letzten Straftat, die anderen beiden sind verjährt. Es wird also eine kleine Geldstrafe wie üblich geben.
Genau von solchen Fällen rede ich, wenn hier eine Zahlung auch für verjährte Strataten erfolgen sollte
Um Ihr Beispiel zu nehmen, wie weisen Sie denn nach 11 Jahren zweifelsfrei nach, wer damals was hat mitgehen lassen? Solange die Täter nicht geständig sind, gibt es nur das Erinnerungsvermögen von Zeugen, die nach 11 Jahren eben nicht mehr alles wissen.
Und wenn sie es schon vor 11 Jahren gewußt haben, wieso gab es dann damals kein Verfahren?
Genau davor soll man auch geschützt werden, daß plötzlich uralte Dinge ausgegraben werden, gegen die man sich nicht mehr verteidigen kann.
Sie machen auch den Fehler anzunehmen, daß eine begangene Tat immer zweifelsfrei nachweisbar ist.
Das meinte Herr Lorenz: da das Gericht bei der Tat nicht dabeigewesen ist, kann es nicht feststellen, was wirklich passiert ist, sondern nur, was nach den vorliegenden Beweisen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (bzw. jenseits begründeten Zweifels) festgestellt wurde.
Wenn A den B erschießt und 3 Leute sehen das, dann wird A wohl verurteilt. Obwohl es auch wahr sein könnte, daß C den B erschossen hat und die 3 Zeugen lügen, weil sie A nicht mögen oder C decken wollen.
--- editiert vom Admin
Tja, Wahrheiten gibt es nur eine, Westwood. Es ist mir auch klar, daß nach langer Zeit die sache mit zeugen kritisch ist, was sie ja auch direkt nach der Tat ist. Die meisten Zeugen nehmen vieles ja nur subjektiv wahr. Es geht mir nur um die Fälle, wo jemand sich quasi nach der Verjährung selbst outet, oder Dinge zweifelsfrei ans Licht kommen.
"Im Rahmen der Ermittlunegn zur Sache xy wurde zweifelsfrei festgestellt, daß der A im Jahre 1995 die Bushaltestelle angezündet hat, da in seiner Wohnung Fotos gefunden wurden, die ihn mit dem Brandbeschleuniger beim Wurf auf die haltestelle zeigen."
"Mann war ich damals cool, als ich noch jünger war. Weißt Du noch, wie wir dem Meier vor 11 jahren sämtliche Fenster eingeworfen haben...."
"Jetzt kann ich es ja sagen, ich war es, der vor 11 Jahren den Meineid geleistet hat, damit die Straftat xyz nicht weiter juristisch verfolgt werden kann."
--- editiert vom Admin
Weißt Du noch, wie wir dem Meier vor 11 jahren sämtliche Fenster eingeworfen haben.
Sie wissen schon, daß ein Geständnis alleine noch keine Grundlage für eine Verurteilung ist?
Könnte ja auch sein, daß man den wahren Täter decken will.
Und wenn Sie heute versuchen, den Mord an JFK zu gestehen, bringt Sie das auch nicht hinter Gitter.
Klar weiß ich daß ein Geständnis allein noch keine Verurteilung rchtfertigt.
Hier geht es eher um die Fälle, die urteilsfähig nachgewiesen sind.
Wieviele bleiben denn dann noch übrig, wenn keine Entlastungszeugen beigebracht werden können und ein Geständnis auch nicht ausreicht?
--- editiert vom Admin
Warum sind eigentlich die meisten Ihrer Beiträge zwischen 3 und 6 Uhr verfasst? Gehen Sie spät ins Bett oder stehen Sie zeitig auf? Oder sind Sie gar aus einem Land einer anderen Zeitrechnung?
Das würde mich wirklich mal interssieren.
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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
Vielleicht Schlafstörungen. Das ist bei mir immer der Grund für spätnächtliche Beiträge.
Bin ein Kind der Nacht. Liebe es nachts, wenn alles ruhig ist und da ich später aufstehen kann, macht es nicht. Nur ich und die Straftäter im Mondschein, die mit dem Brecheisen durch die Stadt ziehen.....
--- editiert vom Admin
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was Lorenz sagt ist schon ganz richtig. Ich habe das Gefühl, daß es einerseits ein deutsches Recht gibt, andererseits fast davon losgelöst die Organe, die dieses recht umsetzen sollen. Da werden viele Straftaten nicht verfolgt, weil es einfach "Arbeit macht", andererseits werden Menschen härtestens angegangen, wenn sie mal aus Versehen in die Mühlen geraten. Wer entsprechendes Geld oder einen Status hat, wird ohnehin anders behandelt, siehe jetzt Peter Hartz (ich sage nur aus, wenn die Nutten nicht aussagen....) Wer solche Spielchen als Normalbürger vor Gericht macht, hat automatisch die Höchststrafe.
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