Ich habe momentan eine Klage laufen bei der Amtsgericht Flensburg gegen Meine Ehemalige Hausartzt, die Amtsgericht hat eine gutachten angefordert von eine andere Artz, nür stelt es sich raus das beide Ärtzte sich kennen, und in eine ein und halb sietigen Gutachten findet er das Meine Ehemalige Hausartzt richtig gehandelt hatte, obwohl alles der gegen spricht
Ich wurde Mich intresserien ob ich Europäsche rechtlich vor gehen kan
Gutachten
29. August 2004
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Frage vom 29. August 2004 | 12:07
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 29. August 2004 | 12:42
Von
Status: Student (2644 Beiträge, 438x hilfreich)
"Ich wurde Mich intresserien ob ich Europäsche rechtlich vor gehen kan"
Ob Sie was können?
ME können Sie nach § 411 IV ZPO
dem Gericht Ihre Einwendungen gegen das Gutachten vortragen - das Gericht wird dann entscheiden, ob es ggf. ein sog. Obergutachten erstellen lässt.
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"fiat justitia et pereat mundus..."
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