Guten Freund Geld geliehen

18. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Ingebork
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Guten Freund Geld geliehen

Hallo,

ich hoffe das ich diese Frage in dem richtigen Themenbereich schreibe!?

Kumpel A hat Kumpel B im guten Glauben die Summe x geliehen, dies wurde auch handschriftlich festgehalten nur wurden dort nicht viele Informationen festgehalten. lediglich die Summe und die die Vor- sowie Nachnamen beider. Zur Rückzahlung wurde nur geschrieben nach Vereinbarung. Kumpel A hat schon etwa 40% der Summe wieder bekommen aber auf die restlichen 60% wartet er seit gut 3 Monaten. Kumpel A wird immer nur hingehalten. Sollte Kumpel A schnellstmöglich eine Rechtsschutzversicherung abschliessen und die ganze Sache abgeben?

Vielen Dank für eure Antworten.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2362 Beiträge, 1099x hilfreich)

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt keine Kosten, die vor Vertragsschluss schon entstehen.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)

Genau, eine Rechtsschutzversicherung bringts jetzt nicht mehr.

A sollte den Restbetrag nun schriftlich fällig stellen und dann zur Not über ein gerichtliches Mahnverfahren beitreiben.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.05.2016 16:08:11
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 12x hilfreich)

ein bekannter Spruch lautet:
bei GELD hört jede Freundschaft auf
wie man wieder mal sehen bzw lesen kann ist es zutreffend


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"Tränen die man lacht muss man nicht weinen"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ingebork
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja leider ist das so aber nachher ist man immer schlauer als vorher. Problem bei der Sache wird sein das Kumpel B mit Sicherheit nichts mehr schriftlich ändern wird, denke ich zumindest da die Freundschaft nun logischerweise eher auf Eis liegt

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

Nochmal: Kumpel A fordert nun schriftlich die Summe ein. "Hallo. Hiermit fordere ich dich auf, die noch ausstehende Summe XXX€ des geliehenen Geldes binnen 14 Tagen zurückzuzahlen. Wenn ich das Geld nicht bis dahin erhalte, werde ich einen gerichtlichen Mahnbescheid beauftragen."

Je nach Freundschaft und Kenntnissen über etwaige Zahlungsschwierigkeiten kann man das natürlich auch abwandeln, beispielsweise "Von heute an zum Ende des Monats eine rate von XX€ zu bezahlen bis zur Gesamtsumme XXX€. Bei Ausbleiben der Ratenzahlung wird die gesamte Restsumme fällig.".

Usw.

Ohne dass man den Gegenüber in Verzug setzt, sind die weiteren Maßnahmen blockiert bzw. man könnte zwar direkt klagen, kommt damit aber nicht so weit und bleibt dann ggf. auf den Kosten sitzen, wenn der Schuldner korrekt handelt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 18.09.2013 20:52

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 692x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Hiermit fordere ich dich auf, die noch ausstehende Summe XXX€ des geliehenen Geldes binnen 14 Tagen zurückzuzahlen. <hr size=1 noshade>


? Wenn es sich um ein Darlehen handelt und keine beweisbaren Rückzahlungsmodalitäten vereinbart wurden, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten, §488 III BGB .

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ingebork
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Also scheinbar komme ich jetzt nicht so mehr an ihn ran, er meldet sich garnicht mehr egal ob ich anrufe oder schreibe, ist auch egal ob ich von diversen anderen Telefonnummern anrufe. Ich habe hier lediglich seinen handgeschriebenen Text mit seiner Unterschrift, er hat jedoch nichts was beweisen könnte das er schon eine Zahlung gemacht hat. Weiss jetzt nicht wirklich wie ich weiterverfahren soll.

Danke für eure Beiträge

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 528x hilfreich)

Frist setzen, dann Mahnbescheid. Steht doch alles schon weiter oben.

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