Gutgläubiger Eigentumserwerb - Was kann der richtige Eigentümer tun?

12. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb497443-84
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutgläubiger Eigentumserwerb - Was kann der richtige Eigentümer tun?

Hallo,
ich (22 w) beschreibe erstmal das geschehene.

Mit 15 Jahren bin ich mit meiner Mutter bei meinem Vater ausgezogen. Er hat ein großes Haus für sich allein und viel Platz. Was meine Mutter und ich in unserer 60 qm Wohnung nicht mehr hatten. Deswegen konnte ich nicht alles was mir gehört mitnehmen. Es geht hier um Kisten voll mit altem Spielzeug, Playmobil und Lego. Ich war natürlich schon zu alt um damit zu spielen, aber ich wolle die Sachen für meine zukünftigen Kinder aufbewahren. Dieses Spielzeug hatte einen mindest Wert von 500€. Als ich dann 16 war, und gerade zu einem seltenen besuch bei meinem Vater, erzählte er mir er habe die Sachen, ohne mein Wissen, verkauft weil sie ihm PLATZ wegnehmen würden. Ich war natürlich geschockt! Er gab mir dafür 50€, was lächerlich ist, ganz zu schweigen vom immateriellem Wert. Viele der Spielzeuge waren Geschenke, aber ich habe als Kind auch viel selbst finanziert. Da ich zu dieser Zeit natürlich noch keine Ahnung von Recht hatte und zudem noch minderjährig war, konnte ich nichts tun. Das hat sich zum Glück geändert. Ich weis das ich das Spielzeug nicht wiederbekommen kann, da der Käufer gutgläubig dachte mein Vater wäre der Eigentümer.

Jetzt zu meinen Fragen:
Was kann ich tun um irgendeine Art von Entschädigung zu bekommen?
Ist es dafür schon zu spät?
War mein Vater berechtig das Eigentum seiner minderjährigen Tochter ohne ihr Wissen zu verkaufen?

Ich hoffe Sehr das mir hier jemand helfen kann. :)

-- Editiert von fb497443-84 am 12.08.2018 15:58

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von fb497443-84):
Was kann ich tun um irgendeine Art von Entschädigung zu bekommen?

Den Vater fragen.



Zitat (von fb497443-84):
Ist es dafür schon zu spät?

Juristisch ist das wohl schon verjährt.



Zitat (von fb497443-84):
War mein Vater berechtig das Eigentum seiner minderjährigen Tochter ohne ihr Wissen zu verkaufen?

Als Erziehungs- und Sorgeberechtigter darf er das durchaus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
recht1993
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 33x hilfreich)

also ich denke das ist jetzt zu spät. Außerdem gabs ja kein grund, warum er es nicht verkaufen durfte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Und mal ehrlich ;) . Ein Kind, das mit Lego und Playmobil spielt, ist im Normalfall nicht in der Lage, einen bemerkenswerten Anteil selbst zu finanzieren und tut es auch nicht. Es kauft vielleicht mal eine Packung vom Geburtstagsgeld, aber der Rest ist doch eigentlich von den Erwachsenen gekauft worden, oder? ;)

Und selbst wenn - Sie könnten den Wert niemals nachweisen. Schon dort wäre Ende Gelände, denn um etwas einzufordern braucht es konkrete Nachweise über den entstandenen Schaden.

-- Editiert von fb367463-2 am 13.08.2018 10:54

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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