Guten Abend,
Ende letzten Jahres erwarb ich einen Gutschein bei einem größeren Internetportal. Hierbei handelte es sich um einen Gastronomiegutschein, welcher einen Wert von 31,20€ hatte. Ich zahlte jedoch nur 15,xx€.
Nach einem Annruf bei dem Lokal stellte sich heraus, dass der Betreiber den Gutschein nicht akzeptiere, da er diese Aktion nicht kennt. Auch im Internet las ich bereits, dass dieser Gutschein abgelehnt wurde.
Nun stellt sich mir die Frage, ob das Internetportal nur die 15,xx€ erstatten muss oder den Wert des Gutscheins, da ich ja diese Leistung käuflich erworben habe(bereits bezahlt).
Vielen Dank für die Mühe ... und ein schönes Wochenende noch.
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Gutschein verweigert
28. Januar 2012
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Frage vom 28. Januar 2012 | 20:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutschein verweigert
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#1
Antwort vom 28. Januar 2012 | 23:53
Von
Status: Schüler (276 Beiträge, 128x hilfreich)
Das Internetprotal muss dir nur den Kaufpreis den du bezahlt hast erstatten.
Wurde dir aber erst beim bezahlen gesagt das der Gutschein keine Gültigkeit hat, was recht wahrscheinlich ist.
So muss das Internetportal dir den Schaden ersetzen der dir entstanden ist.
Sprich 31,20 Euro.
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#2
Antwort vom 29. Januar 2012 | 14:22
Von
Status: Praktikant (958 Beiträge, 373x hilfreich)
quote:
Das Internetprotal muss dir nur den Kaufpreis den du bezahlt hast erstatten.
Falsch. Wenn der TE einen 31-EUR-Gutschein für 15 EUR erworben hat und kann den Gutschein nicht einlösen, ist ihm ein Schaden in Höhe der Differenz "Wert minus Kaufpreis" entstanden.
Dafür ist unerheblich, ob der TE mit dem Gutschein schon bezahlt hat bzw. bezahlen wollte oder nicht.
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