Hab was ausgeliehen und und nun ...

29. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Elfe123123
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 8x hilfreich)
Hab was ausgeliehen und und nun ...

Ich hoffe, dass ich hier richtig bin mit meinem Thema! Also, ich habe einen Garten und dort hatten wir uns mit einer Familie angefreundet, naja, damals Paar, die einen Garten in der Anlage übernommen haben, wir sind dort seit 6 Jahren. Vor nun 3 Jahren hatten wir uns Steine gekauft, um uns Beete mit Umrandung zu bauen. Nun stand der Gartenfreund bei uns und erklärte mir, ob er die Steine haben könnte, er würde mir innerhalb 14 Tagen neue Steine holen und mir die Beete bauen, er wusste, dass mein Mann kein Handwerker ist. Ich habe zugesagt und weg waren die Steine. Nun, wie es so ist, Arbeiten, Stress, 1 Jahr lag der Garten brach, seit Mitte des letzten Jahres nun, ist er wieder zu Gange und die Steine sind immer noch nicht in meinem Garten und er 1000 Ausreden, alte Steine liegen da, aber er hat neue gekauft, damit er die alten Steine nicht wieder vorbringen muss ... BlaBlaBla! Ich hatte ihm nun mehrere Fristen gesetzt, Whats Up, Handy stellt er sich natürlich tot und in den Garten sehen wir ihn auch nicht immer. Mittlerweile sind mir die Steine egal, ob ich die wiederbekomme, aber ich will ihm doch ordentlich was zurückzahlen, indem ich ihn öffentlich in der Gartenanlage auffordere, mir die Steine zurückzugeben, dass Ganze am Schaukasten ausgehängt, damit es jeder sieht, wenn es weiter nicht hilft, noch nette Schreiben im Dorf, damit jeder weiß, was er für ein Looser ist. Wie weit darf ich da gehen, darf ich Vorname, Gartennummer und dass er Trainer einer Fußballmannschaft ist angeben oder gar den Nachnamen? Blöderweise habe ich die Rechnung der Steine nicht mehr! Hab ich noch andere Möglichkeiten? Danke für ein paar Hinweise

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119350 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von Elfe123123):
erklärte mir, ob er die Steine haben könnte, er würde mir innerhalb 14 Tagen neue Steine holen und mir die Beete bauen,

Was genau kann man davon wie genau beweisen?




Zitat (von Elfe123123):
aber ich will ihm doch ordentlich was zurückzahlen, indem ich ihn öffentlich in der Gartenanlage auffordere, mir die Steine zurückzugeben, dass Ganze am Schaukasten ausgehängt, damit es jeder sieht, wenn es weiter nicht hilft, noch nette Schreiben im Dorf, damit jeder weiß, was er für ein Looser ist.

Nette Idee.
Sein Anwalt wird sich einen schönen Batzen Geld mit Dir verdienen können, da ist der neue Porsche vom Anwalt schon mal gut vorfinanziert ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7107 Beiträge, 1482x hilfreich)

Zitat:
ich will ihm doch ordentlich was zurückzahlen, indem ich ihn öffentlich in der Gartenanlage auffordere, mir die Steine zurückzugeben, dass Ganze am Schaukasten ausgehängt, damit es jeder sieht, wenn es weiter nicht hilft, noch nette Schreiben im Dorf, damit jeder weiß, was er für ein Looser ist.


Wer der Loser (mit einem o) ist, sieht man an dem Beitrag. Ich will nicht rechtfertigen, dass es ok ist was der "Gartenfreund" gemacht hat. Aber Deine Reaktion ist kindisch, überzogen und wird zu nichts führen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12302.11.2023 08:48:10
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Jetzte mal ehrlich...willst du deine Steine wiederhaben oder deinen ehemaligen Gartenfreund nur öffentlich bloßstellen ?

Fakt ist, dass die öffentliche Bloßstellung doch nur zu weiterem Gezanke führt, wenn nicht sogar, wie schon erwähnt, strafbar ist. Es ist auch nicht die feine Art so etwas zu tun. Schließlich befinden wir uns nicht mehr im Mittelalter, wo vermeintlich Schuldige noch mit Fackeln und Forken durchs Dorf gejagt wurden. Sehr antiquiertes Denken. Trägt sicher auch nicht zur guten Stimmung der Gartengemeinschaft bei. Es wird Gartenfreunde geben die dein Vorgehen als lächerlich bezeichnen werden, was es auch irgendwo ist.
Also, lieber den ehemaligen Gartenfreund nochmal bestimmt anschreiben. Er will doch sicher auch keinen Stunk.

Wenn du weitere Schritte gehen willst dann doch ordentlich per Anwalt z.B. auf Herausgabe der Steine verklagen. Bzw. den Anwalt erstmal nen Brief schreiben lassen. Du hast deine Steine dann wahrscheinlich zügig wieder.

Genauso möglich: Lass dir einen kostenlosen Kostenvoranschlag für Steine und Einbau machen. Diesen kann man dem "Steinedieb" auch mal unter die Nase halten. Vielleicht findet er dann eher Zeit sein Versprechen einzulösen.

Ansonsten: Finde dich damit ab, dass es Menschen gibt die Ihre Versprechen nicht halten können oder wollen. Klar ist das absolut ärgerlich, gerade, wenn man sich darauf verlässt. Was denkst du wie lang die Aushänge wären, wenn jeder auf deine Art vorgehen würde. Da bleibt nur der ordentliche Rechtsweg, wenn Anderes nicht wirkt.

Für die Zukunft: Leute, egal ob Mutter, bester Freund oder Nachbar. Setzt einfach nen Dreizeiler auf was wie passieren soll und wann, schon ist die andere Partei generell motivierter seinen Verpflichtungen nachzukommen und es ist einfacher sein Recht durchzusetzen. Wer schreibt, der bleibt !!!

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#4
 Von 
Elfe123123
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja, vielen Dank für Euren Blick auf das Ganze. Und ganz ehrlich, er ist einfach zu faul, der Looser! Sorry, ich schreibe von Beruf und es war NUR ein Schreibfehler, weil ich einfach bin. Von mir aus soll er sich die Steine ans Knie nageln! Ich häng ihm wind- und wettergeschützt nen Zettel an den Zaun, des Gartens, die Leute sind ja neugierig Nur dort darf ich das??? Er wird wird mir schon noch übern Weg laufen und die Steine belege ich noch mit nem Fluch Sorry, musste jetzt sein! Immerhin fast 100 Euro! Ich hab leider keine Belege mehr und über Anwalt ... Sinnlos, der Typ hat eh kein Geld und Schulden, hab ich nix von!

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#5
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo,

ich kann deine Wut sehr gut verstehen. Da möchte man freundlich sein, verleiht die Steine für € 100 und vertraut, diese bzw. ähnliche wieder zu erhalten und dann läuft da nichts.

Was mich jedoch stutzig macht ist, das du schreibst, dir sind die Steine egal. Es geht also doch nicht um das Geld, sondern um ihn vor den anderen schlecht zu machen als Rache?

Glaube mir, nicht alle werden auf deiner Seite sein. Ein Anwalt wird dir nichts bringen, wenn du die Rechnung nicht mehr hast. Wenn du deine Rache durchziehen wirst, wovon ich dir dringend abrate, kann es möglich sein, dass du durch seinen Anwalt Schulden haben wirst und einige Leute werden sich gegen dich stellen. Ist es dir das wert?

Lerne daraus, machen kannst du leider nichts, da du keinen Beweis hast. Vielleicht versuchst du, ihm eine letzte Frist zu setzen, sonst würde er Post von deinem Anwalt erhalten. Vielleicht schüchtert ihn das ein und du bekommst die Steine zurück, er weiß hoffentlich nicht, dass du die Rechnung nicht mehr hast. Andererseits: Hast du Zeugen, dass du ihm die Steine geliehen und nicht verkauft hast? Ohne diesen Beweis kannst du nur hoffen, dass die Drohung wirkt.

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