Habe ich etwas falsch gemacht ?

25. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.08.2023 10:24:40
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Habe ich etwas falsch gemacht ?

Hallo, meine Identität würde leider in diesem Jahr gestohlen.

Leider wurde in div. Onlineshops mit meinem Namen eingekauft, erfahren habe ich davon erst als ich div. Mahnungen erhalten habe.

Selbstverständlich habe ich umgehend alle meine Passwörter geändert (auch schon davor sehr sicher, mindestens 20 Zeichen, groß klein Schreibung, zahlen und Sonderzeichen, Selbstverständlich hatt und hatte jeder Zugang ein eigenes passwort.)

Beispiel: d3L@h29&DmNq1%09hKw4.1dX

Auch habe ich meine Mail Adresse grundsätzlich geändert.

Auch wurde umgehend Anzeige gegen unbekannt erstattet.

Zudem habe ich freiwillig meine Daten bei der Schufa und bei Bürger sperren lassen. Somit wurden meine Daten als Identitätsdiebstahl markiert und vom Markt ausgeschlossen.

Auch habe ich alle Versandhäuser bzw. Händler angeschrieben und auch die anzeigebedtätigung übermittelt.

Nun habe ich jedoch von 1. Händler folgende Nachricht erhalten:

vielen Dank für Ihre Information.
>
> Ihre Umstände bedauern wir sehr.
>
> Jedoch gelten Sie für uns als Dienstleistungsempfänger, anbei senden wir
> Ihnen den Sendungsnachweis und entsprechende Rechnung.
>
> Aufgrund dieser Sachlage sind Sie uns gegenüber weiterhin
> zahlungspflichtig. Daher machen wir von unserem Recht gebrauch und
> fordern Sie zur Zahlung letzmalig auf. Es wird darauf hingewiesen, dass
> Sie sich nach §286 BGB bereits im Verzug befinden und alle entstehenden
> Kosten zu tragen haben.
>
> Pfändung, Kontosperrung und zivilrechtliches Verfahren können Sie nur
> noch dadurch abwenden, indem Sie Sie umgehend die Forderung in Höhe von
> 42,85 € (inkl. Mahngebühren) auf folgende Bankverbindung überweisen:
>
> xxxxxxxxxxxxxx
>
> Sollten wir innerhalb von 10 Tagen keinen Zahlungseingang feststellen
> können, wird die Forderung von unserem System vollautomatisch an ein
> Inkassobüro übergeben. Das Inkassobüro lässt darüber NICHT mit sich reden.
> Die dadurch entstehenden hohen Kosten gehen in voller Höhe zu Ihren
> Lasten. Als mögliche Konsequenz werden nach einer Titulierung
> gegebenenfalls Vollstreckungsmaßnahmen oder Pfändungen eingeleitet.
>
> Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
>
> Herzliche Grüße

Ich erklärte die Situation erneut und erhielt folgende antwort:

wir haben Verständnis für Ihre Lage. Dennoch sieht das Gesetz vor, dass
> Sie für die Sicherheit Ihrer Daten verantwortlich sind und demnach auch
> haftbar gemacht werden können.
>
> Im Sendungsnachweis ist in unserem Fall die Auslieferung an Ihre Adresse
> belegt. Die Auslieferung der Ware ist unabhängig vom Ausspähen Ihrer
> Daten zu betrachten.
> Ware, die Sie nicht bestellt haben, können Sie retournieren. Wenn Sie
> keine Ware erhalten haben sollten, dann muss dies bei dem
> Versendungsunternehmen beanstandet werden.
> Wenn Sie eine Vereinbarung zum Ablegen an einen Ablegeort getroffen
> haben, dann wird die Haftung nicht für eine im Nachinein erfolgte
> Entwendung durch Dritte übernommen. Haben Sie eine Vereinbarung bei der
> DHL oder gibt es Absprachen mit dem Postboten, wo Pakete ggf. abgelegt
> werden dürfen?
>
> Wir sind ein Unternehmen, welches Warendienstleistungen durchführt. Bei
> kriminellen Handlungen bei Endkunden nach erbrachter Leistung durch uns
> können wir nicht haftbar gemacht werden. Die Kosten für entstandene
> Schäden trägt der Dienstleistungsempfänger.
>
> Die verursachten Schäden können Sie nur an den Täter richten und mittels
> Gerichtsverhandlung zurückfordern.
>
> Eine Entscheidung aus Empathie die Kosten zu übernehmen ist
> nachvollziehbar wirtschaftlich nicht vertretbar. Gerne können Sie dazu
> auch Rechtsbeistand suchen.
>
> Herzliche Grüße

Ich habe den Händler darauf verweisen, dss ich immer sorgfältig behandelt habe und auch keine Passwörter etc. Online gespeichert habe.

Zudem auch auf dem Verlauf der Anzeige, datensperrung etc.

Wie sieht nun hier die Rechtslage aus ?
Muss ich mir nun Sorgen machen?


PS. Ein abstell ok wurde nicht durch mich erteilt, zudem teilte DHL mit, das der wunschort von einem Ablegeort um die Wohnung herum bis zu einem Nachbarn gehen kann.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48429 Beiträge, 17079x hilfreich)

Zitat (von Mkg45):
Ein abstell ok wurde nicht durch mich erteilt,


Dann teilt man das dem Händler so mit und weist ihn darauf hin, dass es in das Versandrisiko des Händler fällt, wenn der Paketdienst das Paket trotz fehlendem Abstell-OK nicht persönlich übergibt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12326.08.2023 10:24:40
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem ist es wurde ein abstell ok erteilt, jedoch nicht durch mich.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124448 Beiträge, 40362x hilfreich)

Zitat (von Mkg45):
> Pfändung, Kontosperrung und zivilrechtliches Verfahren können Sie nur noch dadurch abwenden, indem Sie Sie umgehend die Forderung in Höhe von 42,85 € (inkl. Mahngebühren) auf folgende Bankverbindung überweisen:

Bei der Formulierung könnte man glatt über eine strafbare Nötigung diskutieren ...



Zitat (von Mkg45):
Im Sendungsnachweis ist in unserem Fall die Auslieferung an Ihre Adresse belegt.

Ein Sendungsnachweis kann denknotwendigerweise keine Auslieferung belegen.
De spannende Frage ist also, was genau hat der Händler nun zur Verfügung gestellt.
Am besten mal ein anonymisiertes Foto einstellen.



Zitat (von Mkg45):
Wenn Sie keine Ware erhalten haben sollten, dann muss dies bei dem Versendungsunternehmen beanstandet werden.

Richtig.
Hat das der Händler denn schon gemacht?
Hast Du das ebenfalls gemacht?



Zitat (von Mkg45):
Bei kriminellen Handlungen bei Endkunden nach erbrachter Leistung durch uns können wir nicht haftbar gemacht werden. Die Kosten für entstandene Schäden trägt der Dienstleistungsempfänger.

Das sehen Gesetzgeber und die Gerichte aber deutlich anders.



Wurde dieser Vorgang auch bei der Polizei gemeldet?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12326.08.2023 10:24:40
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vorgang wurde wieviel auch, in der Anzeige mitaufgenommen.

Also Polizei und Staatsanwaltschaft wissen das dort auf meinen Namen bestellt wurde.

Die Polizei teile mir zu diesen Mails lediglich mit das diese mit allen Mittel versuchen das Geld von mir zu bekommen, um nicht leer auszugehen.

Anbei habe ich wiederholt eine Mail erhalten.

wir möchten noch einmal den Stand der Sachlage für Sie erklären:

Wir als Dienstleistungsunternehmen haben eine Leistung an Sie erbracht - Auslieferung der Ware gemäß Sendungsnachweis der DHL.
Folglich fordern wir rechtsmäßig die Kosten nach §194 ff. BGB dafür ein.

Weiterhin können Sie bei der DHL einen Nachforschungsauftrag stellen, in dem Sie die Paketzustellung anzweifeln. Ein entsprechendes Formular hängt dieser Email an. Dieses können Sie uns ausgefüllt zu kommen lassen, wir stellen den Antrag für Sie bei der DHL.

Wir sind nach §286 BGB dazu berechtigt die Forderungen über ein Inkassounternehmen und ggf. gerichtlich einzufordern, dies schließt die Übermittlung der personenbezogenen Daten des Schuldners mit ein, solange noch offene Forderungen bestehen. Zudem trägt der Schuldner alle Verzugsschäden nach §280 und §286 BGB.

Herzliche Grüße


Anbei handelte es sich um ein natur Medikament das für 24 € geliefert wurde (jedenfalls habe ich nichts erhalten) der Rest sind mahngebühren.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12326.08.2023 10:24:40
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

PS.

Laut dem sendungsbeg, wird angezeigt, daß die Ware an einen wunschort zugestellt wurde.

Wo genau steht nicht dabei.

Laut dem sendungsnachweis der mir zugesandt wurde war die Ware an mich adressiert, also der name war aufgeführt auch Straße und Hausnummer stimmten.

Eine telefonische Nachfrage bei DHL ergab leidlich das der wunschort von einem abstell Ort bis zu einer anderen Hausnummer gehen kann.

Wo genau die Ware abgestellt wurde ist jedoch DHL unbekannt.

-- Editiert von User am 25. August 2023 18:23

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124448 Beiträge, 40362x hilfreich)

Zitat (von Mkg45):
ein natur Medikament das für 24 € geliefert wurde

Zitat (von Mkg45):
42,85 € (inkl. Mahngebühren)

18,85 EUR reine Mahngebühren?
Dann würde ich neben der Nötigung auch noch eine Anzeige wegen Betruges erwägen ...



Zitat (von Mkg45):
Folglich fordern wir rechtsmäßig

Nö, das ist überhaupt nicht rechtmäßig, denn der Vertrag wurde zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen. Du bist aber nicht der Käufer, sondern der Betrüger. Also Pech für den Verkäufer, er muss sich an den Käufer wenden und nicht an das Opfer des Betruges mit dem er gar keinen Vertrag hat.



Zitat (von Mkg45):
die Kosten nach §194 ff. BGB dafür ein.

Schauen wir doch mal was so im § 194 BGB steht ... Gegenstand der Verjährung ... ups ...

Die verzapfen in den Schreiben einen Schachsinn, der geht auf keine Kuhhaut mehr ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124448 Beiträge, 40362x hilfreich)

Zitat (von Mkg45):
Wo genau die Ware abgestellt wurde ist jedoch DHL unbekannt.

Prima, DHL kann also gar nicht beweisen, das die Ware überhaupt abgestellt wurde ...

DHL kann wohl auch nicht nachweisen, das überhaupt ein Wunschort / Abstellort vereinbart wurde.

Im übrigen kann bei DHL jeder die Sendungen umleiten (auch auf den Wunschort), sogar noch wenn sie auf den Zustellfahrzeug sind - da ist nicht wirklich eine Sicherung gegen Missbrauch drin.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12326.08.2023 10:24:40
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank ich habe mir echt sorgen gemacht, da ich hier etwas falsch gemacht habe.

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