Hallo,
schon seit längerem lese ich hier im Forum mit und heute habe ich mich angemeldet, um eine Frage loszuwerden, die mir schon ewig auf den Nägeln brennt. Leider weiß ich nicht, ob ich hier richtig bin, falls nicht, bitte ich den Admin, das Thema zu verschieben.
Mein Problem: Durch zwei Erbschaften (Vater und Großmutter) bin ich (klein)anteilig Eigner an einem Haus - bin auch im Grundbuch mit eingetragen. Nun verhält es sich so, dass ich selbst nicht in der Stadt lebe, in der das Haus sich befindet (und seit Jahren zum Verkauf steht). Das ist soweit noch kein Problem, allerdings habe ich mittlerweile erfahren, dass mein Cousin (nicht Miteigentümer, nicht im Grundbuch eingetragen) zeitweilig in diesem Haus lebt (ohne Anfrage an die Besitzer) und was noch schlimmer ist, dort auch Nazi-Parties und -Konzerte veranstaltet - was an den äußerlichen Beschädigungen des Hauses durch Gegener dieser Parties auch deutlich zu sehen ist.
Meine konkrete Frage lautet jetzt: Kann ich meinem Cousin das Betreten des Besitzes und im Besonderen diese Parties untersagen? Sein Vater ist zwar im Grundbuch eingetragen, aber der Cousin selbst eben nicht. Zeugen für die rechtsextremen Parties gibt es, daher möchte ich natürlich verhindern, dass so etwas weiter in dem Haus stattfindet. Meine Schwester und meine Mutter (ebenfalls Miteigner) würden mich in dieser Sache unterstützen. Gibt es eine Chance, meinen Cousin am Betreten des Besitzes oder zumindest am feiern von rechtsextremistischen Parties dort zu hindern?
Für jeden Ratschlag wäre ich dankbar!
Habe ich hier ein Hausrecht?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
@dan_taylor
du bist miteigentümer und hast das recht, ein hausverbot auszusprechen.
das würde ich mit denen, die dich unterstützen schriftlich tun. außerdem würd ich da mal die polizei und sämtliche behörden einschalten, die zuständig sind. ist doch so, dass auf diesen ekelhaften treffen zum beispiel der hitlergruß und andere verfassungsfeindliche symbole gezeigt werden. und selbst wenn die glauben schlau zu sein, sich an alle verbote halten, störend ist es allemal, wenn sie besuch von der polizei bekommen
sunbee
Unabhängig davon, wer sich dort trifft: Eine Vermietung oder zur Verfügungstellung der Räume an jemanden dritten ist nur möglich, wenn ALLE Miteigentümer dem zustimmen.
Ich würde also das Schloß austauschen und jedem Eigentümer 1 Schlüssel geben. Wenn da jemand gegen ist, kann man davon ausgehen, dass es der "Vermieter" ist - welches Interesse hat der sonst, gegen unrechtmässiges Betreten zu sein.
Wenn ihr ganz sicher seid, dass der Vater seinem Sohn Zutritt gewährt, könnt ihr ihm eine Unterlassungsklage senden.
Wenn ihr mitbekommt, dass dort wieder eine Party stattfindet, könnt ihr ja die Polizei rufen wegen Hausfriedensbruch.
Da das Haus seit Jahren zum Verkauf steht und es nicht "weggeht" - warum beantragt ihr nicht eine Versteigerung?
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Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten, Ihr habt mich wirklich beruhigt. Da ich wie gesagt nicht in der betreffenden Stadt lebe, habe ich den Unfug, der in dem Haus passiert leider lange nicht mitbekommen. Dank Eurer Ratschläge werde ich jetzt versuchen, meinem Cousin und seinen ominösen Freunden ein Betreten des Besitzes zu untersagen.
Wünscht mir Glück!
Gruß, dan_taylor
edit/Nachtrag: Eine Versteigerung haben wir (Mutter/Schwester/ich) bereits angeregt, allerdings gibt es noch zwei Miteigentümer, die zusammen knapp die Mehrheit halten und sich darauf nicht einlassen wollen. Dabei steht das Haus seit ungefähr zehn Jahren leer und die Bausubstanz wird dadurch ja nicht besser...
von dan_taylor - 08.06.2006 00:39:22
Status: Frischling (4 Beiträge)
-- Editiert von dan_taylor am 08.06.2006 00:40:23
Doppelposting gelöscht
-- Editiert von dan_taylor am 08.06.2006 00:42:44
Ihr könnt eine Versteigerung zwecks Auflösung des Miteigentumsanteils verlangen (da können die anderen auch nichts gegen machen). Erkundigt euch mal darüber. Wie der genaue Ausdruck lautet könntest du im Erbrecht-Forum/WEG-Forum ermitteln.
Viel Glück.
Übrigens Hausverbot natürlich wieder nur alle Eigentümer zusammen, aber du hast einen Unterlassungsanspruch gegen die anderen Eigentümer.
Mag ja sein, dass die anderen mehr Anteile haben, aber bei einer Abstimmung hat jeder der 5 Eigentümer nur 1 Stimme. Nützt aber nicht viel, da bei eurer Konstellation alle Entscheidungen einstimmig sein müssen. Da sehe ich nur die Zwangsversteigerung. Da können übrigens die jeweiligen Eigentümer mitbieten.
Es können zwar Kosten auf euch zukommen, aber ich würde sehen, dass ich das Objekt von der Backe bekomme.
Eine Teilungsversteigerung kann jeder einzelne Miteigentümer beantragen, unabhängig davon, wie hoch sein Anteil ist.
Ein Mehrheitsbeschluss ist dafür nicht notwendig.
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