Hafbefehl-Offenbarungseid

2. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Tinnu
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Hafbefehl-Offenbarungseid

Hallo,

ich bitte das Thema zu verschieben falls es hier nicht hingehört.
Ich versuche den ganzen Fall einigermaßen übersichtlich und verständlich zu beschreiben.

Gestern Mittag:
Gerichtsvollzieher steht vor der Tür. Er schildert meinem Mann, das seit über einem Jahr versucht wird ihn zu erreichen, ohne Erfolg. Auch einer Vorladung sei er nicht nachgekommen.
Der Gläubiger sei ein Gasversorger, die geforderte Summe beträgt 5000 Euro. Mein Mann hätte nun die Wahl zwischen Zahlung und Offenbarungseid, ein Haftbefehl liege vor.

Wir waren geschockt. Wir hatten bis dato noch nie etwas mit diesem Gasversorger zu tun, besitzen keinerlei Unterlagen. Laut Gerichtsvollzieher vollkommen egal. Auf meinen Mann läuft die Sache, also ist er der Verantworliche.
Bei uns kamen nie Briefe an! Kein Einziger!
Wieder egal, denn es kam kein Brief als unzustellbar zurück, also wird davon ausgegangen das wir sie bekommen haben.

Wir waren überfordert...und stimmten zu am kommenden Montag 1000 Euro Anzahlung leisten zu können um dem Offenbarungseid zu entgehen, trotzdem hatten wir immer noch keine Ahnung woher der Gläubiger stammt.


Wir telefonierten mit dem Gläubiger:

Es stellt sich heraus das es sich beim Gläubiger um den Gasversorger der Eltern meines Mannes handelt. Dort lebte er noch bis vor 1,5 Jahren. Mein Mann war nie Mietnehmer, sondern dessen Vater.
Laut Gasversorger war der Mietnehmer anfangs nicht mit Vornamen eingetragen sondern nur mit "Herr XY". Da der Vater meines Mannes eine Zeit lang Kontoführender war (für die Zahlungen an den Gasversorger) gab der Gasversorger zu, irgendwann einfach dessen Namen als Vornamen eingesetzt zu haben.
Der Gasversorger riet uns erstmal Wiederspruch einzulegen.

Nach einem Gespräch mit meinen Schwiegereltern gaben auch sie sofort zu verstehen das wir ihren Namen angeben sollen da wir an der Sache gar nicht beteilligt sind.

Wir kontaktierten erneut den Gerichtsvollzieher. Dieser riet uns klar vom Wiederspruch ab, das hätte keinerlei Sinn. Die Sache wäre zu weit fortgeschritten, es läge schon ein Haftbefehl vor. Wir sollten wie vereinbart am Montag erstmal die 1000 Euro zahlen und dann weitersehen. Danach könne die Sache von den Anwälten des Gläubigers erneut geprüft werden.


Kurz gefasst sieht es also so aus:

Am Montag werden wir 1000 Euro zahlen, an einen Gläubiger von dem wir bisher nichts wussten, mit dem wir nie Kontakt hatten. Wir sind daran nicht beteiligt und der Gläubiger selbst hat Fehler eingestanden und riet zum Wiederspruch.
Allerdings raten sowohl der Gerichtsvollzieher als auch die Anwälte des Gläubiger davon ab da es zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn mehr habe...wir sollten erstmal bezahlen.


Ist das tatsächlich so?
Müssen wir jetzt zahlen für etwas mit dem wir nichts zu tun haben?
Das die Briefe uns nicht erreichten können wir natürlich nicht beweisen, aber sehr wohl das mein Mann nie Mietnehmer und damit nie Kunde bei diesem Gasversorger war allerdings sehr wohl.
Ich habe Angst das ich die 1000 Euro nie mehr wieder sehe. Das sind unsere gesammten Rücklagen...

Doch lieber ein Offenbarungseid? Wir sind nichts Rechtsschutzversichert, würde sich ein Anwalt lohnen? Bringt das so kurzfristig denn überhaupt etwas?

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44 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Wie wäre es, wenn die Eltern von deinem Mann den Blödsinn bezahlen bzw. euch nach Klärung irgendwann die 1000 Euro erstatten oder sich mit dem Gerichtsvollzieher rumärgern?
Das ist ja wohl eine Menge schiefgelaufen. Also wie kann man bloß einen Haftbefehl beantragen, ohne dass es klar ist, für wen und ob der auch zu Recht besteht. Das ist ja wohl total das Hinterletzte. Also sowas ist eine Frechheit. Meiner Einschätzung zufolge liegt hier ein schwerer Verfahrensfehler vor. Der Stromfritze hätte sich erstmal vergewissern müssen, wer überhaupt der Schuldner ist, und die Scjhwiegereltern hätten den Vornamen vom Schwiegervater angeben müssen. Zum Anwalt wegen einstweiligem Rechtsschutz oder Vollstreckungsschutz (da wird sicher per Eilantrag geklärt werden müssen, dass ihr nicht die Schuldner bzw. die Ansprechpartner für den ganzen Blödsinn seid, nehme ich an, zumal ja da auch ein Anordnungsgrund und ein Anordnungsbedarf besteht) könnt ihr natürlich. Wenn erforderlich, könnt ihr natürlich kucken, dass das Missverständnis schnell geklärt wird, würde ich mal sagen. Oder wenn's finanziell soweit grad einigermaßen reinpasst, 1000 Euro erstmal zahlen und danach den unsäglich bescheuerten Sachverhalt und dieses saudumme Missverständnis klären. Das geht auch.
Ihr habt doch sicher Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass ihr gar nicht bei dem besagten Stromfritzen seid (also Kontoauszug über Abbuchung und Nachzahlung und so) und die haben Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass sie schon dort sind (wenn sie die Nachzahlung rausgeschmissen haben, können sie aber sicher bei der Bank noch einen Kontoauszug kriegen). Was sagen denn der reizende Gläubiger und der liebe Gerichtsvollzieher dazu??? Wenn ihr die Schuldner wärt, stimmt es, dass es total wichtig gewesen wäre, da im Vorfeld was zu machen, bevor es so heftig wird. Klar. Aber ihr seid doch gar nicht die Schuldner bzw. die Kontaktpersonen für den ganzen Schrott!!!
Also m.E. dürfen die Eltern von deinem Mann dafür, dass die auch da reingezogen haben, indem sie den Vornamen nicht angegeben haben und die ganzen gelben Briefe vermutlich im Müll entsorgt haben (Alzheimer ist schon schlimm, oder nicht), höchstpersönlich die 1000 Euro zahlen oder den Offenbarungseid leisten. Ich wünsche ihnen viel Spaß dabei -)
Dann würde ich für die beiden noch gleich einen Termin beim Schuldnerberater ausmachen, wo es dann darum geht, wie sichergestellt werden kann, dass bei den verkalkten unterbelichteten Herrschaften nicht auch noch der Saft von dem komischen Stromfritzen abgedreht wird.
Also das ist jetzt einfach mal so meine persönliche Einschätzung der Situation. Anwältin bin ich aber wohlgemerkt nicht. Kann sein, jemand anders fällt da noch mehr zu ein.

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-- Editiert am 02.10.2010 19:36

-- Editiert am 02.10.2010 19:37

-- Editiert am 02.10.2010 19:48

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tinnu
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Eltern können nicht zahlen, haben aber schon bestätigt das sie eigenlich die Schuldner sein müssten. Ihnen tut das alles sehr Leid -.-

Wir haben nach dem Besuch des Gerichsvollziehers erst den Gläubiger kontaktiert. Dort wurden die Unterlagen geprüft und er räumte ein das scheinbar ein Fehler passiert sein muß. Wir sollten Wiederspruch einlegen.

Danach kontaktierten wir die Anwälte des Gläubigers. Denen schilderten wir das alles. Sie räumten ein das sie sich die Unterlagen des Gasversorgers schicken lassen (scheinbar wurden die vorher nicht geprüft) und nochmal genau durchsehen. Trotzdem sollen wir erstmal zahlen.

Wir haben keine Unterlagen die Kontakt zum Gläubiger belegen, denn den gab es ja nie. Bis gestern wusste ich gar nicht das es den gibt.

Für uns sind 1000 Euro kein Kleingeld...aber so eine EV is auch nicht ohne. Bis montag Mittag haben wir Zeit etwas zu regeln. Dann sollen wir beim Gerichtsvollzieher vorbeikommen und zahlen.
Der sagt dazu das es natürlich blöd ist wies gelaufen ist, aber es steh nunmal der Name meines Mannes auf dem Wisch und das ist das was zählt....


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-- Editiert am 02.10.2010 19:51

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Wir haben keine Unterlagen die Kontakt zum Gläubiger belegen, denn den gab es ja nie. Bis gestern wusste ich gar nicht das es den gibt.

Ihr habt die Unterlagen von eurem Stromfritzen, nicht von dem der Schwiegereltern. Das ist ein Nachweis, dass ihr nicht die Schuldner vom Stromfritzen von euren Schwiegereltern seid. Basta. Ihr könnt auch noch dazu schreiben, dass ihr an Eides statt erklärt, wie das Missverständnis sich zugetragen hat und dass ihr echt nicht bei dem besagten Stromfritzen von euren Schwiegereltern seid.
Aus meiner Sicht müssen höchstens die Schwiegereltern die EV ablegen, ihr aber ganz bestimmt nicht. Ja sonst noch. Natürlich könnt ihr am Montag die 1000 Euro erstmal unter Vorbehalt (das ist wichtig!!!) zahlen, wenn das einigermaßen geht, und zwar, damit zunächst mal eine Ruhe ist und ihr mehr Zeit habt, die unsinnige Geschichte bzw. das Missverständnis zu klären und damit nicht so stressig wird. Wenn ihr noch keinen Anwalt habt, aber die 1000 Euro berappen könnt, ist es so auf jeden Fall am einfachsten, schätze ich mal.

-- Editiert am 02.10.2010 20:29

-- Editiert am 02.10.2010 20:31

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
wow - hier ist was schiefgelaufen, was eigentlich gar nicht sein darf!
Das Aufgeregte gefasel von Morgause hilft dir jetzt keinen Deut weiter!
Was der Gasversorger zugibt, ist ersteinmal völlig egal! Der will letzlich sein Geld, es ist ihm egal vom wem! Darauf ist also kein Verlaß!
Erst einmal ist es so, das dein Mann tatsächlich auf Grund des Titels der Schuldner ist! Auch der HB ist dann soweit rechtmäßig!!!
Der GV hat in dem Sinn Recht - das ein Widerspruch sinnlos ist! Es gibt gar keine Widerspruchsmöglichkeit!
Eine Zahlung solltet ihr auf keinen Fall leisten! Dieses könnte als Schuldanerkenntnis gewertet werden.
Ihr müsst unbedingt am Montag einen Rechtsanwalt aufsuchen!!!
Hier muss schnell gehandelt werden!!! Auf keinen Fall auf irgendwelche Aussagen verlassen!
Ihr habt schon zu lange gewartet!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tinnu
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja...wir wissen das erst seit Freitag-Mittag und waren von der Nachricht überfordert.
Gut, Montag Rechtsanwalt. Was ist wenn wir am Montag vormittag keinen Rechtsanwalt finden der uns sofort helfen kann bzw will?

Mein Mann muss zahlen oder eine EV ablegen...so habe ich das verstanden.

Könnte es hilfreich sein um Aufschiebung zu bitten? Bei den Anwälten vom Gläubiger und dem Gerichtsvollzieher? 2 Tage würden schon reichen um die ganze Sache zu prüfen bzw prüfen zu lassen.

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#6
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der GV hat in dem Sinn Recht - das ein Widerspruch sinnlos ist! Es gibt gar keine Widerspruchsmöglichkeit! <hr size=1 noshade>


Sorry, aber das ist totaler Blödsinn!!

Der GV kann die EV sofort abnehmen. Dagegen kann Gläubiger widersprechen.

> § 900, Abs. 2 ZPO

Dann muss der GV einen Termin machen der nicht früher als 2 Wochen und nicht später als 4 Wochen stattfinden darf.

Bestreitet der Schuldner im Termin die Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, so hat das Gericht durch Beschluss zu entscheiden.

> § 900, Abs. 4 ZPO

Und zum Thema Haftbefehl:

Klingt hier etwas merkwürdig. Wenn bereits ein HB besteht, müßte normalerweise der GV diesen auch sofort vollziehen > § 909, Abs. 1 ZPO

§901 ZPO , nach der eine Erzwingungshaft bei feststehender Leistungsunfähigkeit des Schuldners nicht angeordnet werden darf.

Gegen den Haftbefehl gibt es das Rechtsmittel der "sofortigen Beschwerde" nach § 793 ZPO

-----------------
"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Der GV hat in dem Sinn Recht - das ein Widerspruch sinnlos ist! Es gibt gar keine Widerspruchsmöglichkeit!

Sorry, aber das ist totaler Blödsinn.

Soweit die vorherigen Mitschreiber. Jetzt mein Beitrag (ich hoffe, jetzt ist es endlich mal so übersichtlich, dass selbst die begriffsstutzige und unterbelichtete Kundschaft mal ausnahmsweise nichts zum Motzen hat):

Vorab mal danke für die ausführlichen Infos, die geeignet sind, selbst CBW und Konsorten zur Vernunft zu bringen sowie der Teilnehmerin echt konkret weiterzuhelfen.

Freilich kann und muss man schnellstmöglichst Abhilfe schaffen, egal, wie frech und sachfremd CBW mir mal wieder völlig unnötigerweise kommt -)

Also im Detail unter Bezugnahme auf die konkreten Infos von Anonymer_ist_besser (und ich hoffe, dass mir an der Stelle kein Fehler mehr unterläuft, sonst Bitte um sachliche Korrekturen, die der Teilnehmerin weiterhelfen, statt Frechheiten mit dem Versuch, mich zu ärgern):

Der GV kann die EV sofort abnehmen. Dagegen kann Gläubiger widersprechen.

> § 900, Abs. 2 ZPO

Dann muss der GV einen Termin machen der nicht früher als 2 Wochen und nicht später als 4 Wochen stattfinden darf.

Bestreitet der Schuldner im Termin die Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, so hat das Gericht durch Beschluss zu entscheiden.

§ 900, Abs. 4 ZPO

Genau, und da kann man dann mit Nachweisen und Geltendmachung (am besten mit Anwalt, notfalls ohne) erklären, was Sache ist und das Missverständnis klären.

Oder notfalls auch an der Stelle:

§901 ZPO , nach der eine Erzwingungshaft bei feststehender Leistungsunfähigkeit des Schuldners nicht angeordnet werden darf.

Gegen den Haftbefehl gibt es das Rechtsmittel der "sofortigen Beschwerde" nach § 793 ZPO

Wie ich gesagt hab: An irgendeiner Stelle kann man schon rechtliches Gehör kriegen und ein paar Tage Zeit, um etwas zu regeln. Das würde noch fehlen, in einem Rechtsstaat und Sozialstaat und freien Land unterm GG jemand grundlos und ohne rechtliches Gehör (also Möglichkeit, vorm Richter was zu klären und Abhilfe zu bekommen) zu verknacken und einzubuchten, denn daran wäre nun echt überhaupt nichts okay.

q.e.d.

Unter einem "nicht-hilfreichen, aufgeregten Gefasel" verstehe ich folglich was anderes!!

-- Editiert am 02.10.2010 22:35

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Hallo,
wow - hier ist was schiefgelaufen, was eigentlich gar nicht sein darf!
Hier muss schnell gehandelt werden!!! Am Montag zum Anwalt!
Ihr habt schon zu lange gewartet!

Wow, ausnahmsweise kann ich Dir hier sogar mal zustimmen, CBW. Es geschehen wohl noch Zeichen und Wunder -)
Denn ich würde im übrigen auch unbedingt empfehlen, am Montag dringend was beim Anwalt auszumachen.

-- Editiert am 02.10.2010 22:31

-- Editiert am 02.10.2010 22:32

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

@Morgause:

quote:
jetzt ist es endlich mal so übersichtlich


*grins*

Kleiner Tipp; wenn du einen Beitrag zitieren willst, solltest du vor den zu zitierenden Satz dieses schreiben:

[ quote ]

und hinter diesen Satz:

[ / quote ]

alles ohne die Leerzeichen.

Dann klappt das auch mit der Übersichtlichkeit enorm!

;)

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Danke, prima!
LG
Morgause


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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Danke, prima!
LG
Morgause


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""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Tinnu
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank.

Wie realistisch ist es am Montag morgen einen Anwalt zu finden der sich der Sache annimmt?

Ist es eine sinnvolle Möglichkeit das mein man die EV ablegt um die Zahlung zu umgehen und diese nachher löschen lässt wenn die Sache sich aufklärt?

Zumindest haben wir beschlossen die ganze Sache rechtlich aufklären zu lassen ohne Rücksicht auf seine Eltern zu nehmen.
Mein Mann strebt eine Ausbildung bei einer Bank an, da kommt ihm eine EV bzw ein Schufaantrag nicht sehr gelegen.

Wenn mein Mann die EV ablegt...würde dann nicht die Schuld zwangsgepfändet werden?

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Sag mal, warum lest ihr eigentlich nicht die Tipps die man hier gibt ??

:bang:




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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn mein Mann die EV ablegt... <hr size=1 noshade>


Auf gar keinen Fall. Ich erwähne nur die Schufa. Das hätte in x-facher Hinsicht fatalste Konsequenzen.
Der "Tip" des GV dient einzig und allein seiner Arbeitserleichterung.

Im Prinzip kann man bei allen Fristen, die ohne Verschulden geknallt sind Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, §§ 233 , 234 ZPO (! 2 Wochen-Frist !).

Ich würde aber, bevor ihr jetzt ein Fass aufmacht, nochmal den Gl. ansprechen. Der hat das schliesslich alles verbockt. Der soll seine Kettenhunde zurückpfeifen. Aller Wahrscheinlichkeit nach müsste der alle weiter entstehenden Kosten tragen. Will er das? Sicher nicht.

Nicht auf SB-Ebene abwimmeln lassen, notfalls Chefetage einschalten.

Wenn das nichts bringt Anwalt einschalten (s.o. 2 Wochenfrist!). Da Bestreiten nach § 900 Abs. 4 ZPO werdet ihr ja wohl noch ohne Anwalt hinkriegen.



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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Tinnu
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Sag mal, warum lest ihr eigentlich nicht die Tipps die man hier gibt ??


Ich habe die Tipps gelesen, verzeihung das ich mir erlaube nochmal nachzufragen ;-)
Wir waren nunmal noch nie in einer solchen Situation, ich hab noch nie in 30 Jahren auch nur eine Mahnung bekommen. Das kann schonmal überfordern.^^

quote:
Der "Tip" des GV dient einzig und allein seiner Arbeitserleichterung.


Damit kann ich endlich mal etwas anfangen.... das erklärt nämlich warum von seiner Seite aus immer gesagt wurde: Ein Wiederspruch bringt ihnen nichts, lassen sie das und zahlen einfach.

Dann werden wir morgen früh erstmal dem Gläubiger aufs Dach steigen und dort Rabbatz machen.

quote:
(s.o. 2 Wochenfrist!)


Gilt die denn auch obwohl wir Termine nicht wahrgenommen haben? Wir können nicht beweisen das wir nie Post bekommen haben. Laut GV haben wir quasi alle Chancen vertan um einen weiteren Aufschub der Sache zu bekommen.

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#16
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Gilt die denn auch obwohl wir Termine nicht wahrgenommen haben? Wir können nicht beweisen das wir nie Post bekommen haben.


Das ist ja gerade der Witz bei der Wiedereinsetzung, unverschuldet abgelaufene Fristen können "repariert" werden.

Der Gl. hat den Zugang zu beweisen, nicht ihr. Zunächst kommt es darauf an, ab wann das "Hindernis" i.S. 234 II ZPO "behoben" war. Aller Wahrscheinlichkeit nach war das vergangenen Freitag.

Ja, redet mit dem Gl. Ich glaube immer an die Vernunft des Menschen.

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Ok, ich versuchs nochmal:

Mit den Gläubiger reden bringt NICHTS! Hier ist besteht bereits ein HB.
Und auch das mit dem "Wiedereinsetzen i.d.v. Stand" passt hier nicht, da ihr ja vom Termin morgen wisst !

Solltet ihr morgen nicht zum Termin erscheinen wird der HB vollstreckt !!!!!

Geht zum Termin, verweigert die Abnahme der EV unter Berufung des § § 900, Abs. 4 ZPO .

Danach sofort zum AG und nach § 793 ZPO die "sofortige Beschwerde" einlegen!


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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Ok, ich versuchs nochmal:


Ich auch: Es bringt hier nur Zeitgewinn, allein das Vollstreckungsverfahren zu verzögern. Wichtig und im Ergebnis allein zielführend ist es Wiedereinsetzung im Hinblick auf den zugrunde liegenden bestandskräftigen, materiellen Anspruch zu erreichen. 793 befasst sich allein mit Entscheidungen im Zwangsvollstrevckungsverfahren. Auch hier gilt 569 I ZPO, Notfr. 2 Wochen. Das eigentliche Problem ist der bestandskräftige Titel.

Da der Gl. selbst erkannt hat, daß er materiell gegen den falschen Schuldner vorgeht, lohnt die nochmalige Kontaktaufnahme durchaus. Das bietet nur Chancen, keine Risiken. Kostet nichts.

900 IV, d'accord. Erst wenn Gl. tatsächlich weiter mauert, dann zum Anwalt.

Das ist m.E. die pragmatisch sinnvollste Lösung.

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Tinnu
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Solltet ihr morgen nicht zum Termin erscheinen wird der HB vollstreckt !!!!!


Ich habe nie geschrieben das wir den Termin morgen nicht wahrnehmen werden. Natürlich gehen wir dort hin. *seufz*
Es ging nur darum was wir dort müssen und was die Konsequenzen sein werden wenn wir etwas tun oder nicht tun.

Bisher ist die Rede von: Sie Zahlen 1000 Euro an. Das ist von den Anwälten des Gläubigers akzeptiert worden.
Wir wollen aber nichts zahlen, da es nicht unsere Rechnung ist. Punkt.
Also wird der GV die EV verlangen. Diese wird (wie als Tipp gegeben) von meinem Mann abgelehnt aus den bekannten Gründen.
Danach zur "sofortigen Beschwerde", sollte ja das gleiche Gebäude sein.

Morgens wird dann trotzdem der Gl. kontaktiert...ich bin mitlerweile so frustriert das ich wenigstens meine Meinung zu der Sache mitteilen möchte.
Ich merke jetzt erst was das für einen Rattenschwanz nach sich zieht. Von den eigentlichen Schuldnern (also meine Schwiegereltern) hat sich seit Freitag niemand mehr gemeldet, und uns qualmt hier der Kopf.


Ich denke ich habe das schon richtig verstanden. Sinn der Aktion ist erstmal das schaffen eines Zeitfensters ohne große Verluste.

Vielen Dank für eure Geduld.
Wie erwähnt waren wir bisher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt und sind mit der Situation überfordert.

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)


Noch was, ich glaube irgendwo weit oben hat das schon jemand geraten:

Ich weiss, wie das an die Nerven geht. Ihr könnt die Forderung einfach bezahlen. Dass die Schwiegereltern (angeblich) kein Geld haben, habe ich wohl gelesen.

Wer die Forderung begleicht, ist dem Gl. egal. Deine Schwiegereltern haben dir das eingebrockt, die müssen zig Schreiben/Zustellungen einfach weggeworfen haben. Die sind nicht nur rechtlich, sondern auch ethisch moralisch mehr als verpflichtet, dir jetzt presto zu helfen. Unter Druck setzen. Gibt es ev. Gegenansprüche gegen Die Schwiegereltern, mit denen ihr aufrechnen könntet?

Die Zahlung hätte den Vorteil, dass dann sofort Ruhe herrscht.

Denkt auch an die Schufa. Selbstauskunft erbitten, liegt bereits ein Eintrag vor? Wenn ja Löschung betreiben.

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Tinnu
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Von wem bekommen wir das Geld denn wieder wenn wir es bezahlen?^^
Das ist mein Hauptgedanke, und vor allem wann.
Wir habens nicht dicke. Das sind unsere Ersparnisse für Notfälle. Wenns dem Gl. egal ist woher ers bekommt, wird er es wohl kaum wieder zurückzahlen...
Vielleicht sollte ich da meinen Schwiegereltern die Pistole auf die Brust setzen.

Meiner Schwiegermutter empfängt H4, mein Schwiegervater hat soweit ich weiß einen Job und verdient ca. 1500 Brutto.

Gegegnansprüche gibt es keine. Im Gegenteil, das ist nicht das erste mal das sowas passiert. Nur diesmal der größte finanzielle Schaden.

In der Schufa steht mein Mann damit schon, das hat uns der GV mitgeteilt. -.-
Scheibar auch schon länger. Das ganze läuft seit einem Jahr. Ging vom Gl., zu einer Inkassofirma, von dort zu einer Anwaltskanzlei und ist jetzt beim GV.
Von keiner einzigen Instanz haben wir jemals gehört, vor dem Vorfall am Freitag.

Der Zeitrahmen der Rechnung beeinhaltet Monate in denen mein Mann schon lange nicht mehr bei seinen Eltern wohnte. (Wir leben in Hessen, die Eltern in Bayern).

Kann man davon ausgehen das die Anwälte des Gl. objektiv beurteilen ob das alles seine Richtigkeit hat?
Man versprach sich alle Unterlagen genau anzuschauen wenn sie vorliegen. Aber es sind halt immernoch die Anwälte des Gläubigers..
An uns wollten sie die unterlagen auch schicken, die ersten Unterlagen des Gl. die wir dann besitzen.

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Kann man davon ausgehen das die Anwälte des Gl. objektiv beurteilen ob das alles seine Richtigkeit hat?


Nein, Anwälte leben vom Streit, nicht von friedlichen Lösungen.

Ich habe das mit dem Zahlen kürzlich -absolut gegen die RLage- eine 85jährigen Dame geraten, weil ich sonst Sorge gehabt hätte, daß sie den Streit einfach nicht aushält, daran kaputt geht. Auch das nutzen manche Unternehmen aus. Bei euch ist davon nicht auszugehen.

Ihr müsst dann auf Kampfmodus schalten. Von den Gl.-Anwälten ist keine Hilfe zu erwarten. Direkt mit der Fa. Kontakt aufnehmen. Wenn kein Erfolg zum Anwalt. Bei der Auswahl bitte große Sorgfalt. Dann wird das schon. Der der ZV zugrunde liegende Titel muss atomisiert werden = Ursache. Im Moment reden wir nur von den Symptomen.

Das mit 900 IV habt ihr verstanden. Keinen Streit mit dem GV anfangen, bringt nichts, cool, sachlich bleiben.

Das mit dem Schufa Eintrag gleich mitabwickeln. Wenn ihr Pech habt, kriegt ihr nicht mal mehr einen Handy-Vertrag.

Denkt an die 2 Wochen, den richtigen Anwalt auswählen, dann gibt es auch ein happy end. Eure Nerven ersetzt euch keiner, also müsst ihr eine Einstellung dazu finden. Die Gesundheit ist unersetzlich.
So wie ihr das hier geschildert habt, dürften am Ende keine Kosten an euch hängen bleiben.

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#23
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

(quote):

Im Prinzip kann man bei allen Fristen, die ohne Verschulden geknallt sind Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, §§ 233 , 234 ZPO (! 2 Wochen-Frist !).

Ich würde aber, bevor ihr jetzt ein Fass aufmacht, nochmal den Gl. ansprechen. Der hat das schliesslich alles verbockt. Der soll seine Kettenhunde zurückpfeifen. Aller Wahrscheinlichkeit nach müsste der alle weiter entstehenden Kosten tragen. Will er das? Sicher nicht.

Nicht auf SB-Ebene abwimmeln lassen, notfalls Chefetage einschalten.

Wenn das nichts bringt Anwalt einschalten (s.o. 2 Wochenfrist!). Da Bestreiten nach § 900 Abs. 4 ZPO werdet ihr ja wohl noch ohne Anwalt hinkriegen.

(/quote)

Ha ja. Danke für die Infos, flawless, auch dass der Gläubiger den Zugang des Mahnbefehls beweisen muss und dass die 2 Wochen-Frist erst ab Zugang läuft (Das ist auch sehr gut zu wissen im Fall von meinem komischen Vermieter!). Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wird beim zuständigen Gericht (in dem Fall aber nicht mehr das Mahngericht, sondern bei der Geschäftsstelle des Gerichts, das den Gerichtsvollzieher geschickt hat, oder?) beantragt. Und ich bin total froh, dass ihr gleichzeitig morgen parallel den Termin beim Gerichtsvollzieher wahrnehmt und dort mit den von Anonymer_ist_besser genau ausgeführten Rechtsmitteln sicherstellt, dass ihr rechtliches Gehör kriegt, so dass die Sache geklärt werden kann. Das ist echt ganz wichtig.

Und kuckt, dass ihr morgen beim Anwalt einen Termin für innerhalb der nächsten paar Tage ausmacht. Sagt gleich, worum's geht und was Sache ist und wie dringend es ist. Und fragt beim Termin nach PKH und / oder Ratenzahlung.

Sorgt dafür, dass die Sache ohne Rücksicht auf die Schwiegereltern aufgeklärt wird, nachdem sie euch so einen Stress eingebrockt haben. Das ist reine Notwehr. Wenn die Angst haben, dass ihnen der Saft abgedreht wird, können sie sich wegen bei der Arge oder Sozialamt, Armutsprävention oder bei einer entsprechenden Stiftung nach Zuschuss und / oder zinslosem Darlehen erkundigen, was sie eh schon lange tun hätten sollen. Das ist alles nicht euer Problem. Ihr müsst kucken, wie ihr selber wieder aus der Klemme kommt und damit basta. Was eure Schwiegereltern sich geleistet haben, ist eine Riesenfrechheit und total ätzend. Ihr seid nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, aber was eure Schwiegereltern sich da geleistet haben, ist so haarscharf daneben, dass ich denen ehrlich gesagt gönne, wenn sie einen ziemlichen Ärger bekommen. Vielleicht lernen sie dann mal endlich, was sie zu unterlassen haben, denn so geht es nun wirklich überhaupt nicht -) Also wegen denen müsst ihr euch echt überhaupt nicht stressen. Kuckt, dass es euch wieder besser geht und dass ihr bald keinen Trouble mehr habt.

Und toi, toi, toi für morgen!
Alles Gute
Morgause



-- Editiert am 03.10.2010 19:54

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

@Morgause:

*grins*

Für den Anfang nicht schlecht. Wenn du jetzt noch das
" [ quote ] und [ / quote ] " direkt vor und hinter den Satz, also komplett ohne Leerzeichen (auch in den Klammern) setzt, klappt das Zitieren bestimmt!

;-)



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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

-- Editiert am 03.10.2010 20:00

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#25
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>...dass die 2 Wochen-Frist erst ab Zugang läuft... <hr size=1 noshade>


@morgause

TE soll bloß zum Anwalt gehen, ist ja schon alles konfus genug.

Wichtig: 2 Wochenfrist 233 läuft nicht ab "Zugang", sondern "(2) Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Hindernis behoben ist." § 234 Abs.2 ZPO .

Das war vergangenen Freitag, als TE Kenntnis von der ganzen Bescherung erhalten hat. Nicht, dass TE jetzt irgendeinen "Zugang" abwartet. Dann fällt das Kind in den Brunnen!

Dann bliebe nur noch die Restitutionsklage, §§ 580 , 578 ZPO . Das wollen wir doch nicht.

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#26
 Von 
Tinnu
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Morgause,

ich werde mal berichten wies gelaufen ist.
Morgen werden wir trotzdem die 1000 Euro griffbereit haben, wir fühlen uns damit irgendwie sicherer...ich kanns auch nicht erklären.
Falls wir uns entscheiden sollten das zu zahlen um Zeit zu gewinnen werde ich mir das Geld auf jedenfall bei den Schwiegereltern wiederholen.

Uns ist noch aufgefallen das es sich um eine Forderung vom September 09 handelt. Mein Mann hat im Mai 09 Bayern verlassen, wohnte also schon gar nicht mehr dort. Die Eltern lebten zum damaligen Zeitpunkt schon über 5 Jahre in dem Haus. In den Jahren liefen die Rechnungen über meinen Schwiegervater, mein Mann hatte damals nichts damit zu tun, ausser das es über sein Konto lief (sein Vater besaß zeitweise kein eigenes Konto bzw konnte keines eröffnen und bemühte sich nicht um Lösungen).
Wir werden uns morgen auf jeden Fall nicht von der Sachbearbeiterin abspeisen lassen sondern uns zur Rechtsabteilung, notfalls zum Chef weiterleiten lassen.
Die dürfen gerne hören was sie da für einen Mist verursacht haben.

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#27
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Falls wir uns entscheiden sollten das zu zahlen um Zeit zu gewinnen ...


Dann aber bitte ausdrücklich "Teilzahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Abwendung der Vollstreckung".

Taschenpfändung gibt es i.Ü. auch, diese "Zahlung" hätte keinen Beweiswert (Anerkenntnis o.ä.).

Wenn ihr schon zum Anwalt geht, würde ich mir das Geld ggf. vom Gl. wiederholen. Der hat Geld, die Schwiegereltern nicht. Da legt ihr drauf.

Und, TE: Bei diesen Schwiegereltern rate ich euch dringend für künftige Fälle eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen. Mit SB ist das gar nicht teuer.


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-- Editiert am 03.10.2010 20:49

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#28
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Danke, flawless. Klar ist der Zugang bereits erfolgt, als die Teilnehmerin und ihr Mann am Freitag von der Sache erfuhren - leider dann gleich vom Gerichtsvollzieher. Klar, die 14-Tages-Frist, innerhalb derer Tinnu und ihr Mann kucken müssen, dass sie Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, rechtliches Gehör und Einspruch beantragen, läuft schon seit Freitag. Morgen müssen die Teilnehmerin und ihr Mann anfangen, alles schnellstens zu regeln.

Danke, Anonymer_ist_besser. Kannst Du mir noch kurz erklären, was ich genau eintippen muss, damit ich eine eckige Klammer für die quotes bekomme (statt einer runden)?

Ja, schreib uns, wie's weitergeht, Tinnu. Morgen ist ja schon das Wochenende vorbei, so dass ihr da endlich wieder was regeln könnt.

(quote):
bemühte sich nicht um Lösungen).
(/quote)

So kommt mir das auch vor!! Fauch!!!

(quote): Uns ist noch aufgefallen das es sich um eine Forderung vom September 09 handelt. Mein Mann hat im Mai 09 Bayern verlassen, wohnte also schon gar nicht mehr dort. Die Eltern lebten zum damaligen Zeitpunkt schon über 5 Jahre in dem Haus. (/quote)

Das ist auch ein Indiz dafür, dass die Schwiegereltern die Schuldner sind und dein Mann dem Stromfritzen nichts schuldet. Sucht dafür auch noch Belege raus.


(quote): Und, TE: Bei diesen Schwiegereltern rate ich euch dringend für künftige Fälle eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen. (/quote)

Ja, ich glaube, das wäre echt eine sehr gute Idee -)



-- Editiert am 03.10.2010 21:54

-- Editiert am 03.10.2010 22:00

-- Editiert am 03.10.2010 22:02

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#29
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

(quote): "Teilzahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Abwendung der Vollstreckung". (/quote)

Danke für den genauen und spezifischeren Ausdruck, flawless, genau das hab ich mit Zahlung unter Vorbehalt gemeint!


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#30
 Von 
Tinnu
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetziger Stand der Dinge (nach gefühlten 1000 Telefonnaten und zig Warteschleifen):

Gläubiger gesteht Fehler ein, versteht selber nicht wirklich warum der falsche Name in der gesammten Sache aufgetaucht ist.
Die Rechtsabteilung des Gl. steht jetzt in direktem Kontakt zum zuständigen Anwalt.
Gl. kam auf die bahnbrechende Idee die Unterlagen sofort per Fax zu übermitteln.

Laut Gläubiger wurde die Sache nie wirklich geprüft, sondern an ein Inkasso-Unternehmen weitergeleitet (als die Zahlungen ausblieben), das wiederrum hat auch nicht geprüft sondern das getan was es tun sollte, nämlich eingefordert. Als das keinen Erfolg brachte gab es die Sache zu Händen des Anwalts, dieser prüfte auch nicht sondern übertrug es auf den GV (und dessen Aufgabe ist das Prüfen sowieso nicht).
Tja..scheinbar wurde in keiner Instanz kontrolliert ob sie den Richtigen belangen.
Da wir darüber bis Freitag keine Kenntnis hatten, wurde davon ausgegangen das es schon seine Richtigkeit hat.

Resultat ist ein Schufa-Eintrag, besonders praktisch da mein Mann eine Karriere bei der Bank anstrebt und enorm viel Stress.
Die Schwiegereltern haben sich immer noch nicht gemeldet, das ist am frustierensten. Da werde ich heute auch noch Kontakt aufnehmen und sie anhalten diverse Unterlagen rauszusuchen (der Mietvertrag, Unterlagen des Gl. etc). Allerdings rechne ich damit, das sie sowieso keine besitzen.



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