Haftpflichtschaden - Bekannte zahlt vorgestrecktes Geld nicht zurueck

27. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
TomTom86
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftpflichtschaden - Bekannte zahlt vorgestrecktes Geld nicht zurueck

Ich setzte mich betrunken bei einer Bekannten zuhause auf ihre teure Markenbrille. Sie bat mich daraufhin, die Brille entweder zu ersetzten oder ihr das Geld dafuer zu geben. Ich meldete den Schaden meiner Haftpflichtvers., was der Bekannten jedoch zu lange dauerte (einige Monate). Per "Whatsapp" vereinbarten wir also, dass ich ihr das Geld (ueber 200 Euro) an ihr US Konto ueberweise. Leider gab ich keinen Verwendungszweck dabei an. Wochen spaeter teilte mir meine Versicherung mit, dass meiner Bekannten 200 Euro ueberwiesen wurden, woraufhin ich sie in mehreren SMS darum bat, mir die Differenz (200 Euro) zurueckzuzahlen. Sie hat mich ueberall blockiert, ich habe sogar ihre Mutter angeschrieben und angerufen, die mir drohte, mich wegen Belaestigung anzuzeigen. Nun habe ich per Einschreiben einen Brief an die Bekannte geschickt und ihr eine Frist gesetzt, und ein Mahnverfahren angedroht.
Wie stehen meine reellen Chancen mit dem Verfahren Erfolg zu haben? Wie gesagt, leider kein Verwendungszweck, ausserdem Vereinbarungen ueber Whatsapp (inwiefern taugt das als Beweis?), und was mir auch Sorgen macht, es lief alles ueber ihr amerikanisches Konto (welche Einsichtsmoeglichkeiten hat der Staat hier?)

DANKE fuer jede Hilfe. MfG

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Am Ende alles eine Frage der Beweisbarkeit.

Whatsapp ist an der Stelle wohl dein einziger Beweis.
Hat die Versicherung auch an das US Konto überwiesen also ist der V von der Dame das selbe Konto genannt worden?

Entgegen anders lautender Theorien hat der Staat überhaupt keine Einsicht auf Konten.

Das Mahnverfahren anzustoßen ist an sich nicht wahnsinnig kompliziert und preislich überschaubar.
Ganz aussichtslos ist es mE nach nicht.




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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Pech inne Verlosung ... buchen Sie es als Lebenserfahrung und vermeiden Sie evlt. zukünftig Alkohol in Zusammenhang mit Brillen.

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#3
 Von 
TomTom86
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, laut der Versicherung handelt es sich um dasselbe Konto.
Heisst wohl, 50/50 Chance? So hoch sind die Gebuehren fuer ein Mahnverfahren um 200 Euro ja nicht, auf die Gefahr dass ich noch auf allen Kosten sitzenbleibe, oder? Stimmt, mein Fehler mit der Brille, jedoch wurde sie von der Versicherung gezahlt, und besagte Bekannte steckt doppelt ein?

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von TomTom86):
Heisst wohl, 50/50 Chance?


Nein 0 Chance bei dem Verhalten Ihrer Bekannten. Aber wenn Sie möchten, dann beantragen Sie einen MB und versuchen Ihr Glück, für mich wäre das wie gutes Geld hinter schlechtem hinterher zu werfen. Gerichtskosten wären schon mal 32 EUR ... zusammen sind das dann schon 232 EUR und Sie haben damit immer noch kein Geld, wenn die Bekannte Widerspruch einlegt ... dann geht neben dem Geld auch noch Zeit flöten.

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#5
 Von 
TomTom86
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

AltesHaus, wie meinen Sie, bei dem Verhalten der Bekannten? Sie meidet mich komplett. Wenn sie Widerspruch einlegt, kommt es doch zum Verfahren, oder? Dann kann ich den Chat-Verlauf vorlegen, in dem sie mich um das Geld bittet fuer die Brille, mir ihre Kontodaten schickt, und ich einwillige. Es sieht doch wohl fuer das Gericht eindeutig so aus, dass sie mich hinterzieht? Ich haette natuerlich meiner Versicherung bescheid sagen koennen, dass ich das Geld schon ueberwiesen habe... Dann kann ich auch meinen Kontoauszug vorlegen, und den Brief von der Versicherung mit derselben Kontonummer. Mir geht es nicht ein, wie sie damit davonkommen koennte.

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von TomTom86):
wie meinen Sie, bei dem Verhalten der Bekannten?


So meine ich das:

Zitat (von TomTom86):
Sie meidet mich komplett.


... ich halte das für wenig Erfolg versprechend, aber wenn Sie weitere 150 EUR investieren wollen, dann bitte. Ich würde es nicht machen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Hmmm...,warum 150€? Ein Mahnbescheid ist online für ein paar Euro (Gerichtskosten die besagten 32€) zu beantragen... einen Versuch ist es doch wert. Ob er's bei einem Widerspruch dann tatsächlich vor Gericht trägt, kann er ja dann noch entscheiden.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von TomTom86):
Mir geht es nicht ein, wie sie damit davonkommen koennte.
Und warum sollte sie nach Eingang des Mahnbescheides plötzlich die 200,- zurückzahlen?
Wenn sie Widerspruch einlegt.... wer ist der nächste mit Ping-Pong?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Hmmm...,warum 150€?


Allein die GK wären bei MB inkl. streitigem Verfahren 105,00 EUR erste Instanz ... gesetz dem Fall man kann den Anspruch nicht ordentlich nachweisen (wovon ich erst mal ausgehe) und die Gegenseite zieht nen Anwalt rein, sind wir dann schon bei weiteren 150 EUR Anwaltskosten ... somit 255 EUR nur Kosten.

Klar kann man einen MB ins Feld schicken, vorher sollte man aber darüber nachdenken ob man gewillt ist das auch durchzuziehen und ob das zu gewinnen wäre. Ich würde da kein Geld (mehr) investieren.

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#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Aah, so meinen Sie das. Ich seh es anders, den Mahnbescheid als Ballon steigen lassen = knapp 35 Euro. Wenn's nix bringt, dann halt nicht - ob nun 200 oder 230...aber versucht hat man's dann wenigstens ;)

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Aah, so meinen Sie das. Ich seh es anders, den Mahnbescheid als Ballon steigen lassen = knapp 35 Euro. Wenn's nix bringt, dann halt nicht - ob nun 200 oder 230...aber versucht hat man's dann wenigstens ;)


Wenn man diese Schiene fahren will, kann das, je nach psyschicher Stabilität der Bekannten ja durchaus von Erfolg gekrönt sein. Dazu würde ich dann aber folgendes empfehlen: den Mahnbescheid durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Kostet weitere rd. 20€, dürfte bei dem ein oder anderen dann aber noch etwas mehr Eindruck schinden, auch wenn es im Grunde bloß "heiße Luft" ist.

Mal eine ganz andere Frage: hat die Bekannte ihren Wohnsitz (Meldeadresse) überhaupt in DE? Oder etwa in den USA?

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