Ist eine anteilmäßige Haftung auch eine Gesamtschuldnerische Haftung?

28. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
dclaus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist eine anteilmäßige Haftung auch eine Gesamtschuldnerische Haftung?

Hallo,
ist eine anteilmäßige Haftung auch eine Gesamtschulnerische Haftung?
Danke Dieter.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Nein, denn bei einer gesamtschuldnerischen Haftung schulden mehrere eine Leistung ja gerade in der Weise, dass jeder die GANZE Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist. Bei einer anteiligen Haftung schuldet jeder Schuldner nur einen TEIL.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

Ergänzung:

Eine anteilmäßige Haftung kommt bei der Gesamtschuldnerschaft aber unter den Gesamtschuldnern in Betracht. Untereinander haften die Gesamtschuldner i.d.R. nach einer Quote. Dies könnte man auch "anteilmäßige" Haftung bezeichnen.

Im Verhältnis Gesamtschuldner-Gläubiger ist es natürlich so, wie Bob gesagt hat.


Gruß
Harry!

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