Formulierung Haftungsausschluss?

4. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
RobertB
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Formulierung Haftungsausschluss?

Hallo,
ich habe folgendes Problem, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen:

Vor kurzem wütete ja ein Orkan in Deutschland. Hierdurch wurde ein über 100 Jahre alter Stadl sehr in Mitleidenschaft gezogen. Teile des Stadls wurden zerstört und es besteht Einsturzgefahr. Das Stadl ist komplett aus Holz. Da der Abbruch und der Abtransport sehr teuer ist, habe ich beschlossen den Stadl zu verschenken. Hierbei haben sich gleich mehrere (besonders wegen des HOlzes) gemeldet.

Jemand aus einem benachbarten Landkreis möchte den Stadl gerne haben. Es wurde mit ihm vereinbart, dass dieser alles selbst abreisst und mitnimmt, was er brauchen kann. Jetzt habe jedoch Bedenken wegen der Haftung - für den Fall, dass bei den Abbrucharbeiten etwas passieren sollte. Man weiss ja nie. Ich würde einfach gerne mit dem "Beschenkten" eine entsprechende, schriftliche, Vereinbarung schließen, dass er mich von sämtlichen Schadensersatzansprüchen usw. freistellt. Ich möchte einfach nicht - als Eigentümer - dafür haften müssen, wenn etwas passieren sollte.

Können Sie mir bei der Formulierung dieses Haftungsausschlusses helfen? Was muss hier alles hinein? Auf was ist hinzuweisen? Was kann mir als Eigentümer von Grund und Stadl alles passieren?

Herzlichen Dank im Voraus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Eine Frage: Was ist ein Stadl?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

stadl ist eine scheune ...

mir ist jedoch schleierhaft wie hier eine haftung herauskommen soll.
einzig denkbar wäre hier verkehrssicherungspflicht ... wenn ich jedoch jemandem den abriss genehmige, ist dieser hinreichend darüber aufgeklärt, dass das gebäude abbruchreif, also einsturzgefährdet ist ...

m.

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#3
 Von 
lisann
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 54x hilfreich)

Vielleicht bin ich heute schlecht drauf, aber m. E. ist es doch so: Wenn die Scheune verschenkt wird und nicht mehr Ihr Eigentum ist, sind Sie auch nicht mehr in der Schadensersatzpflicht. Für den neuen Eigentümer scheint es Ihrer Schilderung nach klar ersichtlich zu sein, dass Einsturzgefahr besteht, Sie verschenken es ja gerade zum Abriss. Da kann sich doch der neue Eigentümer nicht beschweren, dass das Ding tatsächlich einstürzt?!?

-- Editiert von lisann am 07.02.2007 14:12:09

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#4
 Von 
guest123-998
Status:
Schüler
(410 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-998
Status:
Schüler
(410 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lisann
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 54x hilfreich)

Für ein Schenkungsversprechen muss eine notarielle Beurkundung her!

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