Haftung an kostenloser Garderobe

7. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Seaside123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftung an kostenloser Garderobe

Hallihallo, ich bräuchte einmal ganz dringend euren Rat.

Die Situation ist wie folgt:

Ein Gast gibt seine Jacke an der Garderobe einer Diskothek ab, diese Garderobe ist kostenlos, man kann, wenn man denn möchte, allerdings Trinkgeld geben.
Der Gast hat zwar am Ende des Abends noch seine Marke (die er im Tausch mit der Jacke erhält) aber die Mitarbeiter finden nach langem Suchen die Jacke nicht.


Wer haftet in einem solchen Fall? Der Diskobetreiber oder die Mitarbeiter? Und tut es etwas zur Sache, dass die Verwahrung kostenlos ist?

Vielen Dank schonmal im Vorraus! Würde mich über schnelle Hilfe sehr freuen :)

LG

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
§ §
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 42x hilfreich)

In erster Linie der Diskobetreiber, denn die Umstände wie Diebstahl oder Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters sind unbekannt.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

quote:
die Umstände wie Diebstahl oder Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters sind unbekannt.


Wenn nicht durch die Umstände wie Diebstahl oder Fahrlässigkeit des Mitarbeiters, wie kann dann der Jacke weg sein ?
Falscher Abholschein ? Warum soll dafür dann der Disco- Betreiber haften ?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michelle01
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 35x hilfreich)

darüber habe ich mir auch schon meine gedanken geamcht. aber es steht ja meisten irgednwo da "keine haftung für gardrobe" oder so ähnlich. wollen sich die betreiber damit von der haftung lösen oder wie? was sagt das gesetz dazu?
irgendwer muss doch dafür die verantwortung übernehmen...

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)

Bei Focus Money online findet sich folgender Beitrag:

<I>Jacke aus dem Blickfeld

In Discos geben die Gäste ihre Jacken meist an einer zentralen Garderobe ab, die den ganzen Abend mit mindestens einem Mitarbeiter besetzt ist. Dieser achtet auf die Kleidung, während sich die Gäste in einem anderen Raum amüsieren. Damit haben die Besucher gleich zwei Argumente auf ihrer Seite, warum der Gastwirt bei kaputten oder fehlenden Kleidungsstücken haften muss: Ein Mitarbeiter hat die Kleidung den ganzen Abend im Auge. Zudem können die Gäste ihre Kleidung nicht sehen. Schließlich feiern sie ja ausgelassen nebenan. Der Discobesitzer ist in der Pflicht, sein Schild ändert daran nichts.

Anders sieht der Fall in einer kleinen Kneipe aus – ein Tisch mit vier Stühlen, daneben die Garderobenhaken an der Wand. Hier kann jeder Gast zu jeder Zeit sehen, wo seine Jacke ist. Sollte die am Ende eines langen Abends trotzdem nicht mehr an der Garderobe hängen, ist das Pech. Der Wirt muss nicht haften, da der Gast sein Kleidungsstück jederzeit sehen konnte. Ob ein Schild darauf hinweist, ist in diesem Fall egal.</I>

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.864 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen