Hallo,
Im letzten Jahr schenkte mir mein Freund, seit gestern Ex, ein Handy, es wurde mir regelrecht von ihm aufgezwungen (Wert zu dem Zeitpunkt ca 150€ +/-). Die Schenkung war an keine Bedingung geknüpft, er hat nie davon gesprochen dass ich es im Falle einer Trennung ihm zurück geben muss oder soll.
Nun ist er der Meinung in vollem Recht zu sein es zurück zu verlangen da er auch den Kaufvertrag dazu hat, terrorisiert mich regelrecht. Auch Polizei wollte er einschalten. Nun die Frage: Ist seine Forderung nach Rückgabe rechtens? (Ich weiß dass durch finanzielle Notlage/ Gefahr der Verarmung die Antwort ja lautet; dieser Bestand ist aber nicht erfüllt).
Danke im Vorfeld für Antworten
-- Editiert von Moderator am 10.05.2020 22:32
-- Thema wurde verschoben am 10.05.2020 22:32
Handschenkung Rückgabe
9. Mai 2020
Thema abonnieren
Frage vom 9. Mai 2020 | 01:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Handschenkung Rückgabe
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#1
Antwort vom 9. Mai 2020 | 10:26
Von
Status: Beginner (82 Beiträge, 14x hilfreich)
Ich würde mal sagen, dass diese Frage im Forum für Steuerrecht falsch platziert ist. Vermutlich hilft dir jemand im Forum für generelle Themen oder für Familienrecht (Ehe, Scheidung, Unterhalt) eher weiter.
#2
Antwort vom 9. Mai 2020 | 11:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Oh, Dankeschön, habe die Rubrik übersehen, danke für den Hinweis.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. Mai 2020 | 11:40
Von
Status: Unbeschreiblich (32237 Beiträge, 5662x hilfreich)
Nein.ZitatIst seine Forderung nach Rückgabe rechtens? :
#4
Antwort vom 11. Mai 2020 | 12:54
Von
Status: Unbeschreiblich (120256 Beiträge, 39859x hilfreich)
ZitatNun die Frage: Ist seine Forderung nach Rückgabe rechtens? :
Ja, denn ein solches Verlangen ist nicht verboten.´
In der Regel fehlt es aber an der Rechtsgrundlage es durchzusetzen.
ZitatDie Schenkung :
Hoffentlich spricht er auch überall von einer Schenkung. Wenn er nämlich meint es sei eine Leihe gewesen, hast Du wohl ein Beweisproblem ...
ZitatAuch Polizei wollte er einschalten. :
Die interessieren sich nicht für zivilrechtliche Trennungsprobleme...
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