Handschenkung Rückgabe

9. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Air K.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Handschenkung Rückgabe

Hallo,

Im letzten Jahr schenkte mir mein Freund, seit gestern Ex, ein Handy, es wurde mir regelrecht von ihm aufgezwungen (Wert zu dem Zeitpunkt ca 150€ +/-). Die Schenkung war an keine Bedingung geknüpft, er hat nie davon gesprochen dass ich es im Falle einer Trennung ihm zurück geben muss oder soll.
Nun ist er der Meinung in vollem Recht zu sein es zurück zu verlangen da er auch den Kaufvertrag dazu hat, terrorisiert mich regelrecht. Auch Polizei wollte er einschalten. Nun die Frage: Ist seine Forderung nach Rückgabe rechtens? (Ich weiß dass durch finanzielle Notlage/ Gefahr der Verarmung die Antwort ja lautet; dieser Bestand ist aber nicht erfüllt).

Danke im Vorfeld für Antworten

-- Editiert von Moderator am 10.05.2020 22:32

-- Thema wurde verschoben am 10.05.2020 22:32

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zitronenelch
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich würde mal sagen, dass diese Frage im Forum für Steuerrecht falsch platziert ist. Vermutlich hilft dir jemand im Forum für generelle Themen oder für Familienrecht (Ehe, Scheidung, Unterhalt) eher weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Air K.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh, Dankeschön, habe die Rubrik übersehen, danke für den Hinweis.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Air K.):
Ist seine Forderung nach Rückgabe rechtens?
Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39859x hilfreich)

Zitat (von Air K.):
Nun die Frage: Ist seine Forderung nach Rückgabe rechtens?

Ja, denn ein solches Verlangen ist nicht verboten.´

In der Regel fehlt es aber an der Rechtsgrundlage es durchzusetzen.



Zitat (von Air K.):
Die Schenkung

Hoffentlich spricht er auch überall von einer Schenkung. Wenn er nämlich meint es sei eine Leihe gewesen, hast Du wohl ein Beweisproblem ...



Zitat (von Air K.):
Auch Polizei wollte er einschalten.

Die interessieren sich nicht für zivilrechtliche Trennungsprobleme...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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