Hallo,
ich habe einem Freund ein Buch geschenkt. Dieser war zu dem Zeitpunkt beschäftigt. Ich habe also das Buch vor die Haustüre gelegt und bin gegangen. Anschluessend habe ich ihm über das Internet geschrieben dass ich ihm das Buch geschenkt habe und es vor der türe liegt, woraufhin er ok danke gesagt hat und das buch reingeholt hat (ich war da schon weg).
ist diese hanschenkung gültig oder muss man bei einer handschenkung immer angesicht zu angesicht sein?
-- Editiert von Moderator am 01.04.2015 14:39
-- Thema wurde verschoben am 01.04.2015 14:39
Handschenkung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ist der Freund verstorben oder warum steht dein Beitrag im Erbrecht?
Die Schenkung ist auf jeden Fall vollzogen - Du hast gegeben, er hat genommen.
Was ist der Hintergrund dieser Frage:
War das Buch sehr wertvoll?
Erhebt jemand anderes Ansprüche?
Willst du es zurück?
nein er ist nicht verstorben und das buch will ich auch nicht zurück.
ich habe mich gefragt ob sich die schenkung tatsächlich vollzogen hat. schliesslich war ich beim zeitpunkt der annahme nicht vor ort. muss man bei einer handsvhenkung immer von angesicht zu angesicht sein damit es eine schenkung ist?
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Wikipedia sez:
"Eine solche liegt vor, wenn der Gegenstand der Schenkung dem Beschenkten sofort verschafft wird, ohne dass der Schenkende dies dem Beschenkten vorher verspricht."
Wobei strenggenommen der letzte Halbsatz überflüssig bzw. irreführend ist (weil nicht notariell beglaubigte Schenkungsversprechen sowieso nichtig und daher unbeachtlich sind).
Zitat:ob sich die schenkung tatsächlich vollzogen hat
Ja logisch. Ist wie bei Weihnachtsgeschenken auch. Da muß der Schenker auch nicht vor Ort sein (ansonsten würde es sich, überspitzt formuliert, schon nicht mehr um eine Handschenkung handenln, wenn du grad auf Klo bist, wenn deine Kinder ihre Weihnachtsgeschenke im Wohnzimmer bekommen).
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