Hallo :-)
Ich habe mir vor Kurzem eine kleine Eigentumswohnung gekauft. Bereits beim Einzug hatte die Wohnungstür einen leichten Einbruchschaden (Teile der Schließmechanik liegen frei, Tür schließt aber ohne Probleme). Zudem ist die Tür an sich eher labil, ist eine Wabenkerntür und hat einfach zu wenig "Substanz" für sinnvollen Einbruchschutz. Daher möchte ich das Türblatt durch eine Tischlerei austauschen und den Türrahmen entsprechend anpassen lassen. Der Handwerker ist heute hier gewesen, hat alles ausgemessen und wir haben die Vorgehensweise besprochen: Es soll eine massive Tür mit Mehrfach-Verriegelung eingebaut werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1200-1400€.
Natürlich habe ich den Handwerker um einen schriftlichen Kostenvoranschlag gebeten. Der Handwerker meinte das würde nicht gehen. In der Firma wären nur 6 Leute beschäftigt und die hätten zu viel zu tun, keine Zeit für sowas. Das war mir schon etwas suspekt. Somit gibt es nur einen mündlichen Kostenvoranschlag, der wie ich gelesen habe, auch rechtlich gültig ist, aber, wie auch ein schriftlicher, NICHT bindend ist. Überschreitungen sind ja bis 20% normal.
Meine Frage zielt auf etwas anderes ab:
1. Kann ich rechtlich einen SCHRIFTLICHEN Kostenvoranschlag verlangen, für einen besseren Überblick und Kostenkontrolle? Oder muss ich mich mit der mündlichen (sehr groben) Absprache zufrieden geben?
2. Wie sind eure generellen Erfahrungswerte mit MÜNDLICHEN Kostenvoranschlägen? Es ist mein erster Auftrag für diese Firma und ich kann noch nicht viel über die Firma sagen, abgesehen von Informationen aus dem Internet und dem persönlichen Gespräch.
3. Wie kann ich vorgehen, wenn die Kosten unerwartet und unverhältnismäßig (mehr als 20%) höher ausfallen. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es da? Ich habe dann ja "nur" die Rechnung und den Kostenvoranschlag nur mündlich. Zudem gab es bei dem Gespräch keine Zeugen.
Von der technischen Vorgehensweise und dem geschilderten Einbau bin ich durchaus angetan, aber in Bezug auf die Vereinbarung und die Kosten unsicher, ob ich darauf vertrauen kann oder soll. Ich versuche einfach bereits im Vorfeld rechtliche Stolperfallen zu erkennen, um Probleme zu vermeiden.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten
Viele Grüße,
RechtlicherLaie
Handwerker verweigert schriftlichen Kostenvoranschlag, nur mündlich möglich
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatDaher möchte ich das Türblatt durch eine Tischlerei austauschen und den Türrahmen entsprechend anpassen lassen. :
Und dafür hat man die Genehmigung aller WEG Mitglieder?
ZitatKann ich rechtlich einen SCHRIFTLICHEN Kostenvoranschlag verlangen, für einen besseren Überblick und Kostenkontrolle? :
Klar. Nur ist der Handwerker nicht dazu verpflichtet einen abzugeben. Das Verlangen läuft also ins leere.
ZitatWie sind eure generellen Erfahrungswerte mit MÜNDLICHEN Kostenvoranschlägen? :
Schlecht, insbesondere wenn kein unabhängigen Zeugen dabei waren.
ZitatWie kann ich vorgehen, wenn die Kosten unerwartet und unverhältnismäßig (mehr als 20%) höher ausfallen. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es da? :
A) akzeptieren und zahlen
B) nicht akzeptieren und nur das vereinbarte, unstrittige zahlen
Man könnte dem Handwerker anbieten selbst eine Vereinbarung aufzusetzen, die er dann bloß unterschreiben müsste. Ob er sich auf solche Spielchen einlässt, bleibt abzuwarten. Der Handwerksmarkt ist derzeit eher Anbieterorientiert. Will heißen, tauscht er ihr Türblatt nicht aus, hat er garantiert noch 5 weitere Türblätter in der Pipeline.
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Noch eine Sache:
Zwar hat der Handwerker den Kostenvoranschlag mündlich gegeben, besteht aber auf einer schriftlichen Auftragsbestätigung (E-Mail).
Somit könnte ich ja die abgesprochenen Kosten (1200 - 1400€ ) in der Mail festhalten, wie auch alle weiteren Inhalte des Gesprächs. Wenn er den Auftrag annimmt, erkennt er ja somit den Inhalt der Mail an, wodurch eine gewisse Verbindlichkeit hergestellt wird.
Wäre das eine Möglichkeit, um mich in Bezug auf die Kosten entsprechend abzusichern?
ICH würde den Auftrag nicht erteilen.
1. Weil mir die angebotene Leistung einfach viel zu billig erscheint.
2. Weil ich das mündlich vereinbarte wahrscheinlich ganz anders verstanden hätte als der Handwerker es meinte.
3. Weil ich die geplante Tür noch nicht mal gesehen hätte.
ICH würde mind. 3 weitere Handwerker anfragen.
Zustimmung der WEG einholen dauert lange.
Gewisserweise. Dadurch hat man keine undurchdringliche Schutzschicht aufgebaut, ist aber relativ sicher davor gewahrt, dass sich der Handwerker später vor Gericht darauf beruft, dass doch im KVA von 3600€ die Rede waren. Dann hätte er es nach der E-Mail klarstellen müssen.ZitatWäre das eine Möglichkeit, um mich in Bezug auf die Kosten entsprechend abzusichern? :
Am besten und vermutlich einfachsten wäre übrigens ein Zeuge. Fragen sie doch einfach einen Nachbarn.
Kleines Update:
Ich habe mich jetzt gegen den Austausch der Tür für 1400€ entschieden, dafür aber für eine Reparatur bzw. Verstärkung des Türblattes durch dieselbe Tischlerei. Somit belaufen sich die Kosten nach Angaben des Handwerkers auf nur mehr ca. 500€.
Meine Vorgehensweise mit der E-Mail als Auftragsbestätigung bleibt natürlich gleich.
Zitat:Zustimmung der WEG einholen dauert lange.
Was das angeht:
Ob mit Austausch oder Reparatur - so oder so orientiere ich mich dabei an den anderen Türen im Treppenhaus, so dass hinterher in der Optik kaum ein Unterschied zu erkennen ist. Daher kann die WEG in meinen Augen nicht viel beanstanden.
ZitatDaher kann die WEG in meinen Augen nicht viel beanstanden. :
Stimmt. Aber schon das
Zitatin der Optik kaum ein Unterschied :
kann für einen Rückbau reichen..
Selbst in der Optik kein Unterschied kann schon für einen Rückbau reichen, wenn andere wesentliche Eigenschaften verändert werden. Hatten den Fall mal im Bekanntenkreis. Da ging es um verbesserte Fenstergläser (Besserer U-Wert; auf eigene Kosten).
Ich würde den Handwerker auch nicht beauftragen.
Auch ich würde den Handwerker nicht beauftragen, weil die Tür Gemeinschaftseigentum ist und die Reparatur daher von der WEG bezahlt werden muss.
Da es sich um Gemeinschaftseigentum handelt ist die Genehmigung der WEG zwingend erforderlich.
Mal ehrlich - Sie haben doch ein schlechtes Gefühl dabei, das meine ich jedenfalls aus Ihren Zeilen herauszulesen. Suchen Sie doch noch etwas weiter - Sie finden garantiert einen Handwerker, bei dem der Ärger nicht gleich schon vorprogrammiert ist... My 50 cts.
Viele Grüße aus Bonn!
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