Handy der Tochter nach Tod mit Videoaufnahme

27. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
abi2015
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 10x hilfreich)
Handy der Tochter nach Tod mit Videoaufnahme

Hallo, vielleicht hat schon jemand von euch mitbekommen, dass in Hessen leider wieder ein junges Mädchen bei der "Blackout-Challenge" (Strangulieren bis zur Bewustlosigkeit) ums Leben gekommen ist.
Dies ist in meinem weiteren Bekanntenkreis passiert.

Das Mädchen hat sich bei dieser Challenge gefilmt, deshalb nehme ich an, dass auch gefilmt wurde, wie es schief lief.
Nachdem das Mädchen von der Familie gefunden wurde und jede Hilfe zu spät kam, hat die Polizei wohl auch das Handy von ihr mitgenommen.

Deshalb ging die Familie zuerst davon aus, dass das Mädchen Suizid begangen hatte, sie erfuhren erst einige Tage später, dass es sich um einen Unfall bei dieser Challenge handelte.

Dieser Fall beschäftigt uns mehr, da er im nahen Umfeld passiert ist.
Bei Gesprächen darüber kam nun die Frage auf, was mit dem Handy des Mädchens passieren wird.

Wir hoffen, dass die Polizei rechtlich irgend eine Möglichkeit haben wird, das Video zu löschen, bevor die Familie es zurück erhält, sind uns da aber nicht sicher.
Oder vielleicht kann das Handy als Beweisstück sogar gar nicht mehr an die Familie zurück gegeben werden?

Da hier ja einige Nutzer auch bei der Polizei / Justiz arbeiten würde mich interessieren, wie mit solchen Videos in der Praxis umgegangen wird bzw. ob es rechtlich eine Möglichkeit gibt, die löschen zu können.

Ich weiß, dass dies kein einfaches Thema ist und auch, dass es solche Videos leider auch im Internet zu finden gibt, mir geht es bei meiner Frage um das Interesse daran, wie rechtlich und in der Praxis mit solchen Videos umgegangen wird.

Danke und viele Grüße
abi2015

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1375 Beiträge, 517x hilfreich)

Zitat (von abi2015):
Wir hoffen, dass die Polizei rechtlich irgend eine Möglichkeit haben wird, das Video zu löschen, bevor die Familie es zurück erhält, sind uns da aber nicht sicher.


Warum hofft ihr das? Vielleicht ist es ja der Familie auch wichtig, die letzten Minuten im Leben ihrer Tochter nachvollziehen zu können. Diese Entscheidung kann man getrost der Familie überlassen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124026 Beiträge, 40310x hilfreich)

Zitat (von abi2015):
Wir hoffen, dass die Polizei rechtlich irgend eine Möglichkeit haben wird, das Video zu löschen, bevor die Familie es zurück erhält, sind uns da aber nicht sicher.

Dazu würde sie zum einen der Erlaubnis der Befugten (hier wohl die Erben) benötigen.
Zum anderen müsste das dort auch jemand machen wollen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7872 Beiträge, 1617x hilfreich)

Man kann auch das Handy vernichten lassen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17218 Beiträge, 9498x hilfreich)

Zitat (von abi2015):
Bei Gesprächen darüber kam nun die Frage auf, was mit dem Handy des Mädchens passieren wird.

Die Eltern bekommen es zurück.

Zitat (von abi2015):
rechtlich eine Möglichkeit gibt, die löschen zu können.

Die Polizei wird es mit Sicherheit nicht löschen.
Die Polizei wird die Eltern wahrscheinlich auf die Existenz des Videos hinweisen und dass Sie sich gut überlegen sollen, das anzuschauen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2400 Beiträge, 369x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Die Eltern bekommen es zurück.

Wenn es direkte Abkömmlinge gibt, bekommen die Eltern (in Rolle als Eigentümer) gar nichts. Bestenfalls als Treuhänder.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17218 Beiträge, 9498x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Wenn es direkte Abkömmlinge gibt, bekommen die Eltern (in Rolle als Eigentümer) gar nichts. Bestenfalls als Treuhänder.

Es geht um eine 13jährige.
Da habe ich die Existenz von Abkömmlingen als so unwahrscheinlich angesehen, dass ich die Eltern als selbstverständliche Erben angenommen habe.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17334 Beiträge, 5942x hilfreich)

Zitat (von abi2015):
Wir hoffen, dass die Polizei rechtlich irgend eine Möglichkeit haben wird, das Video zu löschen, bevor die Familie es zurück erhält
Zum Glück sind Menschen durchaus mündige Wesen die eigene Entscheidungen treffen können. Man muss Entscheidungen anderer Menschen respektieren. Der Wunsch alle vor jedem beschützen zu wollen ist, meiner Meinung nach, grundsätzlich falsch. Die Eltern sollen selbst entscheiden was sie mit dem Video Material machen wollen und das wird ihnen, glücklicherweise, auch ermöglicht werden.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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