Handy einbehalten?!

3. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Nina23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy einbehalten?!

Heute habe ich auf der Arbeit mein Handy in der Hand gehalten, ich habe etwas im Kalender (im Handy) geguckt. Das hat mein Ausbilder gesehen und hat mir das Handy weggenommen und meinte ich könnte es mir morgen wieder holen. Ich musste es zwar ausmachen aber darf er es bis zum nächsten Tag behalten?
Ich finde das nicht richtig.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"aber darf er es bis zum nächsten Tag behalten?"

NEIN, darf er natürlich nicht - Sie sind Eigentümerin (davon gehe ich aus) und damit sind Sie auch alleine verfügungsberechtigt. Die Wegnahme stellt damit eine ungerechtfertigte Verletzung Ihres Eigentümerrechts dar (vgl. § 903 BGB ).
Das Telefonieren (bzw. generell die Handybenutzung am Arbeitsplatz) kann er Ihnen aber natürlich sehr wohl verbieten!


-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Der Ausbilder hat verbotene Eigemacht ausgeübt. Sie können sich das Handy notfalls mit Gewalt wiederbeschaffen, ohne Gefahr zu laufen...

DOCH: Ich rate von Gewalt ab. Sprechen Sie mit dem Ausbilder und machen Sie ihn vernünftig auf seinen Fehler aufmerksam. So können Sie sich auch für die Zukunft respekt verschaffen. Berufen Sie sich auf das 123recht Forum...

Mit freundlichen Grüßen

D.P.M. Sevriens
<a href="http://www.erecht.net">www.erecht.net</a>

"Gesetz ist mächtig, mächtiger ist die Not." (Goethe)

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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag "Nina",

ich kann mich hier meinen Kollegen anschliessen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nina23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die nützlichen Tipps!
Mein Ausbilder ist sehr uneinsichtig, ich habe heute freundlich versucht ihn auf seinen Fehler aufmerksam zu machen.
Er sagte nur er habe keine Lust zu diskutieren und ich sollte froh sein das er bei mir nicht dreimal den falschen PIN eingegeben hat, wo er seiner Meinung nach auch zu berechtigt gewesen wäre...
Lächerlich...

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