Handy gesperrt muss Person a dennoch zahlen ?

22. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Simonestern
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy gesperrt muss Person a dennoch zahlen ?

Person a hat einen handyvertrag bei Firma x

Person a erhielt eine Rechnung von fast 1200 Euro

Auf Nachfrage beim Anbieter x teilte man ihm mit, daß im Zeitraum x - x mehrere 09000 Nummern angerufen wurden.
Der der Zeitraum vom Anbieter benannt wurde, konnte Person a nachweisen das dieser in 90 % der Anrufe zu 09000 Nummern in der Arbeit war (zeitkonto auszug)
Desweiteren woederpach Person a der Rechnung und teilte dem Anbieter mit das dessen Handy in der Arbeitszeit zum einen ausgeschaltet sein muss und auch keine Ärzte Zugriff auf das Handy hatte (also dritte) da das Handy während dieser Zeit im Spind eingeschlossen war.

Person a beglich dennoch die Grundgebühr.

Es folgte eine 2 Mahnung mit Androhung einer sperre.

Auch diese Rechnung/ Mahnung wirst Person a schriftlich per Mail zurück.

Kurz darauf wurde das Handy gesperrt.

Ein nochmaligen Wiederspruch so wie eine bitte um Entfernung der Karte wurde mit der Begründung der hohen Rückstände abgelehnt.

Desweiteren akzeptiert der Anbieter weder die Erklärung noch den Auszug des zeitkontos.

Nun die Frage:

Muss Person a weiterhin die Grundgebühr zahlen / sollte Person a dies überhaupt?
Wie sollte Person a nun weiter vorgehen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123990 Beiträge, 40306x hilfreich)

Zitat (von Simonestern):
Desweiteren akzeptiert der Anbieter weder die Erklärung noch den Auszug des zeitkontos.

Nicht verwunderlich, es fehlt ja jedweder Nachweis, das mit dem Teil nicht telefoniert wurde...



Zitat (von Simonestern):
Person a erhielt eine Rechnung von fast 1200 Euro

Unstrittige Posten aus der Rechnung wurden gezahlt?
Wurden denn Einzelentgeltnachweis (EEN) sowie die technische Prüfung gerichtsfest angefordert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Simonestern
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ja die Grundgebühr wurde bis zur sperre gezahlt.
Den einzelverbundugdnscheis habe ich auch vom Anbieter.
Wie und woher bekomme ich den EEN ?
Wo kann ich die Prüfung beantragen, beim Anbieter?

Wie könnte ich sonst nich meine Unschuld beweisen ?

-- Editiert von User am 22. Januar 2024 22:12

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