Handy im airbnb vergessen

20. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Zerato
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Handy im airbnb vergessen

Hallo!
Habe mein Handy letztes Wochenende im airbnb Unterkunft vergessen.
Habe den Besitzer gefragt, ob er mein Handy gesehen hat und am Montag hatte er mir geschrieben, dass er das gefunden hat.
Seit dem schreibt er nichts mehr.
Wie kann ich weiter vorgehen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Ihn bitten es dir zuzuschicken und ihm das dafür anfallende Porto zu erstatten oder als Vorkasse zu überweisen

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#2
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

Wie wäre es mit abholen?
Oder ihm zu schrieben, dass man die Kosten für den Versand übernimmt und ihn bittet es zu verschicken?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Zerato):
Seit dem schreibt er nichts mehr.
Warum auch? Du bist dran.
[UNSINN GELÖSCHT]

-- Editiert von Moderator am 20.08.2020 19:15

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Zerato):
Seit dem schreibt er nichts mehr.
Was soll er denn auch noch schreiben?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Von welchem Land sprechen wir denn?
Entsprechend müsste man schauen ob (und wozu) der Finder überhaupt verpflichtet ist.

In DE wäre es "Handy zur Herausgabe nach angemessener Terminvereinbarung bereithalten" evtl. wäre eine "vertragliche Nebenpflicht um es zur Post zu bringen" konstruierbar.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Zerato):
Wie kann ich weiter vorgehen?

Ihn fragen wann es abgeholt werden kann.



Zitat (von Ohadle):
Oder ihm zu schrieben, dass man die Kosten für den Versand übernimmt und ihn bittet es zu verschicken?

Da fehlen aber noch die EURs für Fahrtkosten, Parkkosten, aufgewendete Zeit, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Ohadle):
Oder ihm zu schrieben, dass man die Kosten für den Versand übernimmt und ihn bittet es zu verschicken?


Bitte in jedem Fall versichert!

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