Person A hat einen Handyvertrag bei Anbieter X, das Handy ist Bestandteil des Vertrags und wurde von Firma Y Produziert.
Das Handy wir mit Monatlich 10 € zzg. 23,99 € für die Faltrate bereitgestellt.
Für dieses Handy erschien ein Exklusives Update für Kunden von Anbieter X. (Speziell für dieses Modell)
Vor der Installation wurde das Handy auch zu 100 % aufgeladen.
Nach der Installation des Updates (Ohne Fehlermeldung etc.)
War der Bildschirm verpixelt, und das Handy gab keinen Sound mehr wieder.
ALSO: Telefonieren etc. ist nicht möglich, und die Bedienung ist fast unmöglich.
Bevor das Problem noch schlimmer wurde, rief Person A die Servicehotline von Firma Y an, dort wurde empfohlen das Handy zurückzusetzen.
Dabei kam eine Fehlermeldung, das das System Beschädigt wäre, seitdem Hängt das Handy nur noch am Hersteller Logo.
Alle Hilfestellungen der Hotline von Firma Y gingen nicht, letztendlich wurde das Handy über Anbieter X zur Reparatur eingeschickt.
Anbieter X meldet sich ein paar tage später bei Person A und teile mit das die Hardware vollkommen in Ordnung wäre, und der Fehler auf eine Softwaremodifikation zurückzuführen wäre.
(Was nie gemacht wurde)
Person A hat nun "KULANZHALBER" die Möglichkeit die Software (Komplettes System) neu aufspielen zu lassen, für den Preis von 150 € !
Nach langem hin und her, weigern sich Firma Y und Anbieter X eine Lösung zu finden und schieben die Schuld hin und her.
Was kann Person A nun machen ?
Handy nach Update schrott, wer haftet ?
16. Oktober 2020
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Frage vom 16. Oktober 2020 | 14:50
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy nach Update schrott, wer haftet ?
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#1
Antwort vom 16. Oktober 2020 | 18:35
Von
Status: Unbeschreiblich (120222 Beiträge, 39852x hilfreich)
ZitatNach der Installation des Updates :
Zitatund der Fehler auf eine Softwaremodifikation zurückzuführen wäre. :
(Was nie gemacht wurde)
Finde den Widerspruch ...
ZitatDas Handy wir mit Monatlich 10 € zzg. 23,99 € für die Faltrate bereitgestellt. :
Die ersteFrage wäre hier, ob das nun eine Ratenzahlung oder eine Miete ist.
#2
Antwort vom 16. Oktober 2020 | 19:37
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 0x hilfreich)
Achso zählt das Update des Hersteller also auch als Softwaremodifikation ?
Somit wäre dies ja vom Vertreiber wie vom Hersteller somit dessen schuld oder ?
Ich war der Meinung mit einer Softwaremodifikation wäre ein Alternatives Betriebssystem oder ein Jeailbreck gemeint.
Die 10 € sind Monatlich (rate für das Gerät) über insgesamt 24 Monate.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. Oktober 2020 | 06:25
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
ZitatAchso zählt das Update des Hersteller also auch als Softwaremodifikation ? :
Rein technisch gesehen kann man das so bezeichnen.
Der Kundendienst wird aber eine unautorisierte Modifikation meinen, und nicht die Installation eines offiziell ausgerollten System-Updates.
Wie lange ist der Kauf den her? Läuft noch Garantie oder Gewährleistung?
Wenn man -wie hier- selbst sowohl beim Hersteller als auch beim Provider nicht weiter kommt, wird nur der Gang zum Anwalt übrig bleiben. Ohne Rechtschutzversicherung ist das natürlich ein Kostenrisiko. Alternativ kann man es auch bei der verbraucherschutzzentrale probieren, wenn es eine gibt, am Ort.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 17.10.2020 06:30
#4
Antwort vom 18. Oktober 2020 | 00:06
Von
Status: Unbeschreiblich (120222 Beiträge, 39852x hilfreich)
ZitatAchso zählt das Update des Hersteller also auch als Softwaremodifikation ? :
Durchaus, ja.
ZitatDer Kundendienst wird aber eine unautorisierte Modifikation meinen, :
Das könnte man ja erfragen und auch wie man die Behauptung "unautorisierte Modifikation" vor Gericht zu beweisen gedenkt.
ZitatWenn man -wie hier- selbst sowohl beim Hersteller als auch beim Provider nicht weiter kommt, wird nur der Gang zum Anwalt übrig bleiben. :
Die wenigsten Anwälte sind damit vertraut das Betriebssystems eines Smartphones neu aufzuspielen...
ZitatDie 10 € sind Monatlich (rate für das Gerät) über insgesamt 24 Monate. :
Schade. Bei Miete wäre es einfach gewesen.
ZitatFür dieses Handy erschien ein Exklusives Update für Kunden von Anbieter X. (Speziell für dieses Modell) :
Von Firma Y geliefert? Oder von Firma Y im Auftrag von X?
#5
Antwort vom 19. Oktober 2020 | 01:15
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
ZitatDas könnte man ja erfragen und auch wie man die Behauptung "unautorisierte Modifikation" vor Gericht zu beweisen gedenkt. :
Naja, das durch Hersteller oder Provider die Leistung verweigert wird, weil ein offiziell vom Hersteller ausgerolltes update heruntergeladen wurde, ist eher unwahrscheinlich. Das wäre ungefähr so, als würde ein KFZ-Hersteller die Leistung verweigern wollen, weil ich mit dem Auto zum Routine-Check in einer Vertragswerkstatt war und dort etwas nachjustiert wurde.
Wie der Hersteller ein "unerlaubtes Herumfummeln" beweisen will?
Zum einen ginge das durch einen techn. Sachverständigen, zum anderen ist die Frage, wer hier in der Beweislast steht, wenn das Teil nicht mehr in der Gewährleistungszeit ist. Grundsätzlich ist das der Kläger (also hier dann der Kunde). Ob hier mglw. eine Beweislastumkehr griffe, müsste man prüfen.
ZitatDie wenigsten Anwälte sind damit vertraut das Betriebssystems eines Smartphones neu aufzuspielen... :
Tatsächlich?! Davon dass der Anwalt ein update aufspielen soll, hat aber auch gar niemand auch nur ansatzweise geredet....
Gerüchteweise sind RAe aber damit vertraut ggf. zu Recht bestehende Forderungen des Kunden aus einem Vertrag gegen seinen Vertragspartner zu prüfen und ggf. durchzusetzen, z.B. auf kostenlose Behebung des Schadens. Bei der Gelegenheit könnte dann auch gleich die Beweislastumkehr geprüft werden.
#6
Antwort vom 19. Oktober 2020 | 01:28
Von
Status: Unbeschreiblich (120222 Beiträge, 39852x hilfreich)
ZitatNaja, das durch Hersteller oder Provider die Leistung verweigert wird, weil ein offiziell vom Hersteller ausgerolltes update heruntergeladen wurde, ist eher unwahrscheinlich :
Das geht zu 99% in ausgelagerte Reparaturfirmen - davon gibt es nicht so viele. Und wie die arbeiten weis ich, das wird gerne mal ein Unfug-Textbaustein ausgewählt.
Wenn dann passender Gegenwind kommt, erfolgt oft schnell eine "Kulanzhandlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht"...
ZitatTatsächlich?! Davon dass der Anwalt ein update aufspielen soll, hat aber auch gar niemand auch nur ansatzweise geredet.... :
Dem Forum fehlt echt ein Ironie-Icon...
ZitatGerüchteweise sind RAe aber damit vertraut ggf. zu Recht bestehende Forderungen des Kunden aus einem Vertrag gegen seinen Vertragspartner zu prüfen :
Stimmt, ich sehe da aber einige Probleme:
Der Hersteller der das Update ausgerollt hat, ist nicht der Vertragspartner.
Der Vertragspartner hat das Update nicht ausgerollt.
Das Gerät kostet neu 240 EUR, die Reparatur kostet 150 EUR.
Erstberatung / Prüfung beim Anwalt kostet ...
Der Kunde müsste wohl beweisen, das das Update und nicht ein Bedienfehler das Problem war...
#7
Antwort vom 19. Oktober 2020 | 10:17
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
ausnahmsweise stimme ich hier mal zu. Die Sache ist kein Selbstläufer. Nicht, weil nicht etwa irgendwelche Ansprüche gegen irgendwen bestünden, sondern einfach, weil die Wahrscheinlichkeit, dass genau das Update schuld am Ableben des Handys hat, doch sehr gering ist. (Dann dürfte man binnen kürzester Zeit idR von zig anderen Problemfällen hören bzw. im Netz lesen). Häufiger kommt es vor, dass beim Updateprozess dann etwas schief geht. Und die Beweislast, dass der TE gerade nicht dafür verantwortlich ist (auch wenn er es tatsächlich nicht ist, was ich durchaus für wahrscheinlich halte) ist dann doch sehr hoch.ZitatDer Kunde müsste wohl beweisen, das das Update und nicht ein Bedienfehler das Problem war.. :
#8
Antwort vom 19. Oktober 2020 | 15:26
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
ZitatErstberatung / Prüfung beim Anwalt kostet ... :
Ja, deswegen ist/wäre es ohne RSV halt doof.
#9
Antwort vom 19. Oktober 2020 | 19:18
Von
Status: Unbeschreiblich (120222 Beiträge, 39852x hilfreich)
ZitatJa, deswegen ist/wäre es ohne RSV halt doof. :
Naja, da frag-einen-anwalt.de/ geht es bei der Erstberatung ja auch schon für kleines Geld ...
#10
Antwort vom 20. Oktober 2020 | 11:38
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatDer Kunde müsste wohl beweisen, das das Update und nicht ein Bedienfehler das Problem war... :
Wobei es umgekehrt wohl schwer sein dürfte, durch einen "Bedienfehler" (der keine physische Beschädigung ist) ein Handy in einen nicht mehr funktionalen Zustand zu versetzen. Es handelt sich ja nicht um einen PC, wo jeder Heinz mit einer versehentlich gelöschten Systemdatei alles zerschießen kann.
#11
Antwort vom 21. Oktober 2020 | 13:59
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
ZitatWobei es umgekehrt wohl schwer sein dürfte, durch einen "Bedienfehler" (der keine physische Beschädigung ist) ein Handy in einen nicht mehr funktionalen Zustand zu versetzen. :
Nein, das ist sogar ziemlich "einfach", ist mir selbst auch schon passiert. Die Frage ist, wie man nicht mehr funktional definiert. Für einen kompletten Reset ist dann teils externe Hardware und Software nötig. Das kann zumindest der "ottonormal-Anwender" schon nicht mehr, da ihm meist die Fähigkeiten dazu fehlen. Was für mich dann kein Problem war, da ich entsprechende Fehler/Lösungen aus dem Netz in einen Kontext bringen und verstehen kann, hätte meinen Vater schon wesentlich früher zur Verzweiflung gebracht, da sein Kentnissstand bei Smartphones mit an/aus und Herstellerupdates planmäßig durchführen beendet ist. Schon ein einfacher Hard Reset würde ihn, ohne es böse zu meinen, vermutlich schon vor eine nicht zu überwindende Herausforderung stellen.
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