Handyvertragsprobleme O2

9. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Domlcke
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyvertragsprobleme O2

Schönen Guten Tag liebe Forenmitglieder,

ich habe ein großes Problem. Am 25.3.15 habe ich nach einer Kündigung meines aktuellen Vertrags (19,99Euro All Net Flat O2) ein Gespräch mit einem O2 Mitarbeiter gehabt. Dieser bot mir einen neuen Vertrag an, welcher nur 10,49 Euro kosten sollte, dementsprechend aber auch weniger Leistung hat. Nun bin ich auf dieses Angebot eingegangen und habe den Vertrag zum 26.03.15 verlängert. Nun zum eigentlichen Problem. In meinem Online Profil steht, dass die 24 monatige Vertragsfrist zum 31.4.15 anläuft. In der E-mail wurde davon gesprochen ,dass die Aktivierung des neuen Vertrages den 26.03.15 betrage. Heute habe ich eine Rechnung im Wert von 67,59 Euro erhalten. O2 wurde kontaktiert und gab mir zu verstehen, dass der alte Vertrag am 26 auslief und dementsprechend für die restlichen 5 Tage des monats, prozentual der neuer Vertrag und die Leistungen runtergerechnet wurden. Das wurde mir weder schriftlich noch am Telefon mitgeteilt, dementsprechend habe ich natürlich auch , im Unwissen,dass mein ALL Net Vertrag nicht mehr gilt, weiter telefoniert. Nun, ich habe noch 5 Tage Rücktrittsrecht vom neuen Vertrag. Was kann ich nun tun, muss ich die 67 Euro bezahlen, ist das richtig, da es mir nicht mitgeteilt wurde und ich in Treu und Glauben der Meinung war, der alte Vertrag laufe die restlichen 5 Tage weiter? Die Verlängerung hat mir dementsprechend einen Verlust von 47,59 Euro eingebracht. Könnt ihr mir bitte sagen, ob ich eine Anfechtungsgrundlage habe und was ist , wenn ich jetzt kündige, gilt die Rechnung dann trotzdem. Ich hoffe ich konnte es verstädlich rüberbringen, bin total durch den Wind, da ich als Student sowieso schon kaum Geld habe

hoffnungsvolle Grüße

Dominik L.

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8 Antworten
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#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Sorry, aber verständlich ist es keineswegs wie sich die Summe zusammensetzt.

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
Domlcke
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die nette O2 Dame habe scheinbar einfach meinen aktuellen All Net Vertrag aufgelöst, dafür einen Vertrag mit 100 Freiminuten eingesetzt und diesen Prozentual runtergerechnet. Also 5 Tage laufender Monat seien dann 16 Freiminuten gewesen. Da ich jedoch weiter normal Telefoniert habe durfte ich 19 Cent die Minute bezahlen, sodass ich dann scheinbar auf 27 Euro + 20 Euro der 25 Tage des alten Vertrages gekommen sei.

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Die Antwort hast du dir doch selbst gegeben - Widerruf. Dann zieht automatisch der alte Vertrag (Flat). Die Abrechnung scheint korrekt, denn

Zitat:
die Aktivierung des neuen Vertrages den 26.03.15

Wenn du das im O2-Forum postest, dann bekommst du evtl. eine Kulanz-Gutschrift. Rechtlich hast du keinen Ansatzpunkt.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat:
Das wurde mir weder schriftlich noch am Telefon mitgeteilt,

Zum einen wurde Dir das hier
Zitat:
In der E-mail wurde davon gesprochen ,dass die Aktivierung des neuen Vertrages den 26.03.15 betrage.

mitgeteilt
Zum anderen hätte es der Mitteilung gar nicht bedurft, denn
Zitat:
habe den Vertrag zum 26.03.15 verlängert.

hat man ja selbst aktiv veranlasst, das der Flat-Vertrag zum 26.03.15 0:00h durch den neuen Vertrag ersetzt wird.



Da wäre Kulanz der einzige Weg, wenn man den neuen Vertrag weiterführen möchte.
Ansonsten gäbe es nur den Widerruf, falls das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen wurde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Domlcke
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

habe heute einen schriftlichen Widerruf verschickt. Muss ich denn dann trotzdem die 47 Euro bezahlen oder zählt für die 5 Tage dann mein alter Vertrag normal weiter

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Durch den Widerruf wird ein Zustand erzeugt, als wäre diese Tarifänderung nie geschehen ...
Ob das O2 kapiert ist allerdings eine andere Frage.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#7
 Von 
Domlcke
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich muss leider noch eine Frage stellen. War mit dem Widerruf sehr spät dran und fand mehrere Adressen, musste daher mehrfach nachfragen und war ziehmlich gesstresst, weil es der letzte Tag dafür war. Habe daher das Datum auf dem Brief vergessen. Habe aber als Übergabeeinschreiben versandt und einen Nachweis über das Datum,dass reicht doch als Nachweis oder?

danke schonmal für die liebe Hilfe

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Das Datum auf dem Schreiben ist nicht relevant, denn das kann man ja beliebig setzen.

Hier zählt einzig das gerichtsfest nachweisbare Absendedatum.


Zitat:
War mit dem Widerruf sehr spät dran und fand mehrere Adressen,

Der Widerruf ist an die in der Widerrufsbelehrung genannte Adresse zu senden.
Gab es mehrere Widerrufsbelehrungen mit mehreren Adressen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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