Hartz 4 Aufwandsentschädigung

9. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Carlo22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hartz 4 Aufwandsentschädigung

Wird eine Aufwandsentschädigung(100.-/monatlich) gezahlt vom Landkreis mit beim Einkommen eingerechnet?
Diese bekomme ich für meine ehrenamtliche Tätigkeit als Kreisrat.
Da ich noch 50.-/monatlich als Hausverwalter bekomme, wird mir dann von den 150.- Euro schon wieder ein Teil abgezogen?
Vielen Dank für Eure Antworten!

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20 Antworten
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#1
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

Ich würde vermuten ja, weil du ja um das entsprechende Geld unmittelbar bereichert bist (anders als bei der Abwrackprämie). Frag das doch mal im Unterforum Sozialrecht, da sitzen die Spezialisten.

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Carlo:

Eine Aufwandsentschädigung ist - wie der Name schon sagt, eine Entschädigung für Kosten, die Dir durch Deine Tätigkeit als Kreisrat entstehen. Damit handelt es sich um eine Zweckbestimmte Einnahme, die gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 1a SGB II nicht als Einkommen anzurechnen sind.

Bei den 50 Euro für die Hausverwalter-Tätigkeit handelt es sich um grundsätzlich anrechenbares Erwerbseinkommen. Da dieses allerdings unterhalb des Grundfreibetrages von 100 Euro liegt, bleibt auch das anrechnungsfrei, sofern nicht noch weiteres Einkommen vorhanden ist.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: www.axelkrueger.info"

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Stellt sich die Frage ob die Hausgemeinschaft nicht auch einfach Aufwandsentschädigungen zahlen kann. Oder mein Chef statt des steuerpflichtigen Lohns.

Ich denke mal die ARGE tut gut daran sich den "Aufwand" nachweisen zu lassen.

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mustermann

Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist ein Begriff?
Gut, der Aufwand der da betrieben wird, steht in keinem Verhältnis zur Aufwandsentschädigung.
Der Vergleich mit Lohn hinkt also oder würdest du dich mit rund einem zwanzigstel deines Lohnes zufrieden geben?????

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist ein Begriff?


Sicher, das schon jedoch nicht zwingend wenn man "Sozialleistungen" will. Nur weil es steuerfrei ist ist es noch lange nicht HarzIV unschädlich.

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mustermann

quote:
Nur weil es steuerfrei ist ist es noch lange nicht HarzIV unschädlich.


Bitte um Benennung des § oder des entsprechenden Gesetzestextes.

Danke

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Anders rum müsste man ein Gesetz benennen. Also wenn es eine Ausnahme beim anrechenbaren Einkommen gäbe, müsste das so im Gesetz stehen. Also ist alles was man einnimmt und nicht als Ausnahme vermerkt ist eine Einnahme und wird angerechnet.

K.

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#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@mustermann:

Versuch's mal mit lesen. Die Gesetzesgrundlage habe ich bereits in meinem ersten Posting genannt - § 11 Abs. 3 Nr. 1a. Die dazugehörige Rechtsprechung wirst Du Dir allerdings selber raussuchen müssen. Nur soviel dazu, dass es absolut einhellige Meinung der Sozialgerichtsbarkeit ist, dass jegliches Einkommen, welches nicht der Bestreitung des Lebensunterhaltes, sondern eines (beliebigen) anderen Zweckes dient, zweckbestimmtes, und damit anrechnungsfreies Einkommen ist.

Gruß,

Axel

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#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

" zweckbestimmte Einnahmen"

unbestimmte Aufwandsentschädigung ist darunter wohl weniger zu verstehen. Dann müsste schon der "Aufwand" auch genannt sein. Also Aufwandsentschädigung für Fahrtkosten oder für Briefpapier. Einfach "Aufwandsentschädigung" zu schreiben würde mir nicht ausreichen.
Sonst könnte man ja auch 1000 Euro Aufwandsentschädigung einnehmen.

Wenn man Abs. 3 komplett liest steht das auch so dran, da die Lage des Empfängers günstig beeinflussen wird. Er hat also mehr Kohle in der Tasche als ohne den "Job".
Wie gesagt es sei denn er kann die Kosten für seinen "Aufwand" nachweisen.

K.

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#10
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@mustermann:

quote:
Einfach Aufwandsentschädigung zu schreiben würde mir nicht ausreichen.


Nun ist allerdings ziemlich unerheblich, was Dir ausreicht oder nicht. Geh mal mit Sicherheit davon aus, dass die Aufwandsentschädigung für einen Kreisrat an irgendeiner offiziellen Stelle ziemlich genau definiert ist.

Das Thüringer Landessozialgericht betrachtet z.B. auch Sonn- und Feiertags- sowie Nachzuschläge zum Lohn als Aufwandsentschädigung, und damit als zweckbestimmte und nicht anrechenbare Einnahme (Az.: L 7 AS 112/05 ER vom 08.03.2005).

quote:
Wenn man Abs. 3 komplett liest steht das auch so dran, da die Lage des Empfängers günstig beeinflussen wird.


Ich habe eigentlich wenig Lust, Dir hier kostenlosen Nachhilfeunterricht im SGB II zu gewähren. Vielleicht liest Du Dir mal die Durchführungshinweise der BA zu § 11 SGB II durch. Unter Nr. 3.3, Abs. 1, Rz. 11.96 werden dort etlichen Einnahmearten beispielhaft aufgeführt, die als zweckbestimmte Einnahmen nicht anrechnet werden dürfen. Unter anderem ist dort genannt, "Aufwandsentschädigungen für Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse". Kommt der hier maßgeblichen Entschädigung ziemlich nahe, oder?

Unter Rz. 11.104 findest Du dann auch weitere Erläuterungen zu der von Dir genannten, bzw. zumindest gemeinten, "Gerechtfertigkeitsprüfung".

Weil ich ja ein netter Mensch bin, kriegst Du auch den passenden Link von mir:

[URL=http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-11---20.05.2009.pdf]Durchführungshinweise der BA zu § 11 SGB II [/URL]

Bei einer regelmäßigen Aufwandsentschädigung von 1.000 Euro, wie von Dir ins Feld geführt, wäre sicher genauer zu prüfen, ob eine weiterer Leistungsanspruch noch gerechtfertigt ist, was den weiteren Leistungsbezug jedoch immer noch nicht generell ausschließt. Aber darum geht es hier ja auch gar nicht.

Gruß,

Axel

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#11
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mustermann

quote:
Wie gesagt es sei denn er kann die Kosten für seinen Aufwand nachweisen.


Das ist nicht Aufgabe eines Ehrenamtlichen, sondern Aufgabe der Einrichtung, die den Ehrenamtlichen *beschäftigt*.

In meinem Beitrag von 16.06h fragte ich ja, ob dir Ehrenamt ein Begriff ist.
Offensichtlich nicht, denn sonst wüsstest du, dass eine Aufwandsentschädigung NIEMALS die tatsächliche Arbeit, das Engagement aufwiegen KANN.
Ein Wahlhelfer, der von morgens 7h bis nach 22h im Wahllokal sitzt, muss essen, trinken, sollte sich einen Taschenrechner mitbringen etc, dorthin fahren und bekommt 31€.

Einer der Demenzkranke betreut, mit ihnen Kaffee trinken geht oder zum Arzt begleitet, bekommt 5€ pro Einsatz.

Has du auch nur im leisesten eine Minimalstahnung, wo unser Land wäre ohne Ehrenamtliche?

Du hast keinen Plan vom Ehrenamt und offensichtlich zusätzlich ein massives Problem mit dem Radfahren.

Viel Spass beim vorwärtskommen

Sunbee

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"

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#12
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Immer wieder nett hier.

quote:
Has du auch nur im leisesten eine Minimalstahnung, wo unser Land wäre ohne Ehrenamtliche?


Sicher gibt es Ehrenämter die sinnvoll und wichtig sind.

Mir persönlich wäre es lieben die Ehrenamtsinhaber würden Geld in die Sozialkassen legen indem sie arbeiten und Abgaben zahlen. Dann könnten das auch "bezahlte" Kräfte aus Firmen machen. Mir ist die Marktwirkschaft lieber aber unkontrollierte "soziale" Vereine. Denn Firmen arbeiten so wirtschaftlich wie es geht da die unter Konkurrenzdruck stehen.

Aber du hast Recht und gewonnen.

K.

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#13
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@mustermann:

quote:
Mir ist die Marktwirkschaft lieber aber unkontrollierte soziale Vereine.


Dann ist der Kreistag also ein unkontrollierter sozialer Verein. Hmm, irgendwie hatte ich da doch eine andere Vorstellung. Wobei, unkontrolliert - könnte man schon öfters mal denken.

Gruß,

Axel

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#14
 Von 
Carlo22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Euer Bemühen.
Heute habe ich etwas offizielles vom Amt erhalten:
Sehr geehrter Herr ...,

Die Aufwandsentschädigung als Kreisrat i. H. von 100 EUR ist kein Einkommen i. S. § 11 SGB II . Somit bleibt diese Einnahme unberücksichtigt bei der Berechnung Ihres SGB-II-Bedarfes.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Bearbeiter in unserer ARGE. Bitte geben Sie unbedingt Ihre BG-Nr. bei Anfragen an.

Mit freundlichen Grüßen

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#15
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Carlo:

Danke für die Rückmeldung und Bestätigung. Kommt dieses Schreiben direkt von der ARGE?

Gruß,

Axel

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#16
 Von 
Carlo22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Axel,
ja, habe ich eben von der ARGE bekommen.

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#17
 Von 
Carlo22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@axel: Ja, das kam direkt von der ARGE.

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#18
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mustermann

quote:
Mir persönlich wäre es lieben die Ehrenamtsinhaber würden Geld in die Sozialkassen legen indem sie arbeiten und Abgaben zahlen. Dann könnten das auch bezahlte Kräfte aus Firmen machen.


Öffne mal deine Augen. Ohne Ehrenamt würden Altenheime, Soziale Einrichtungen, Kinderheime- gärten, etc ZUSAMMENBRECHEN. Keine solche EInrichtung kann sich bezahlte Kräfte leisten, um zum Beispiel eine alte Dame einfach nur spazieren zu fahren oder mit dem alten Herrn Karten zu spielen.
Deiner Meinung nach soll Nächstenliebe und Arbeit für die Gemeinschaft von Firmen ausgeführt werden und Opa und Oma haben dann jede Woche einen anderen vor der Nase?
Deiner Ansicht nach sollen Hunderttausende Wahlhelfer von Firmen gestellt werden? Du wärst doch der erste der schreit, alles manipuliert.
Deine rAnsicht nach sollen Kreistage von Bezahlten organisiert sein. Du bist der erste, der schreit, wenn du dafür monatlich deine Euros abdrücken sollt, um das zu finanzieren.

Die absolute Mehrheit der ehrenamtlich tätigen macht das NEBEN einem Vollzeitjob.Ich habe jahrzehnte neben dem Job Ehrenämter gemacht und weißt du was: es macht Freude, anderen unentgeltlich zu helfen. Wenn ich tatsächlich mal 5 DM (damals noch) bekommen habe,m investiert das ein Ehrenamtlicher wieder in das nächste Projekt.

Sowas ist DIR natürlich völlig fremd.
Warts ab, irgendwann sitzt du in einem Altenheim und freust dich, von bezahlten, überarbeiteten Menschen ins Zimmer geschoben zu werden und gemäß deinem Credo keinerlei menschliche Zuwendung mehr zu bekommen.

Sunbee

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"

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#19
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Heul

quote:

Die absolute Mehrheit der ehrenamtlich tätigen macht das NEBEN einem Vollzeitjob.Ich habe jahrzehnte neben dem Job Ehrenämter gemacht u.


Mir ging es hier um einen HarzIV Bezieher der zwar nicht bezahlt arbeiten kann, aber genug Muse findet ein Ehrenamt zu bekleiden. Ehre ist da keine wenn andere das Leben finanzieren müssen.

Und bevor du meckerst: Natürlich sind Kranke, Alte und Behinderte was anderes.

quote:
Du wärst doch der erste der schreit, alles manipuliert.


Gut das wir uns so gut kennen, sonst würde ich das persönlich nehmen.

K.

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#20
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@mustermann:

quote:
Mir ging es hier um einen HarzIV Bezieher der zwar nicht bezahlt arbeiten kann, aber genug Muse findet ein Ehrenamt zu bekleiden. Ehre ist da keine wenn andere das Leben finanzieren müssen.


Und wer sagt Dir, wie lange der TE sein Ehrenamt schon innehat und seit wann und warum er arbeitslost ist? Und wieso ist die ehrenamtliche Arbeit, die jemand möglicherweise schon jahrelang ausübt, plötzlich weniger ehrenvoll, nur weil er seinen Job verloren hat?

Genauso gibt es auch nicht den geringsten Hinweis darauf, dass der TE sich nicht intensiv um Arbeit bemühen würde. Was spricht dagegen, seine Zeit (von der man als Arbeitsloser nunmal leider mehr hat, als jemand der im Job steht) sinnvoll und ehrenamtlich zu nutzen?

Ich finde Deine Argumentation ziemlich armselig.

Gruß,

Axel

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