Hartz 4 / eheähnliche Gemeinschaft / Steuerklassen

22. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
erictrav
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hartz 4 / eheähnliche Gemeinschaft / Steuerklassen

Hallo,

meine Freundin arbeitet derzeit nicht und ist seit diesem Monat im tollen Hartz 4 Programm. Wir leben seit einigen Monaten zusammen und mein Gehalt wird voll angerechnet, somit bekommt sie nix! Allerdings bin ich in Steuerklasse 1!

Meiner Meinung nach ist dieses eine extreme Ungerechtigkeit. Entweder darf mein Gehalt nicht angerechnet werden, oder aber ich müßte meine Steuerklasse ändern können.

Jetzt werden wir Einspruch gegen den ALG 2 Bescheid einlegen und ich werde gleichzeitig Steuerklasse 3 beantragen.

Hat schon mal jemand versucht das durchzuklagen? Jemand dabei? Denn wenn nicht, mache ich mir den Spaß.

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""vor Gericht wird kein Recht gesprochen, sondern nur Entscheidungen gefällt" "

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Die Steuerklasse kannst Du nicht ändern lassen.

Du kannst Dir allerdings einen Freibetrag in Höhe von bis zu 7680€ pro Jahr eintragen lassen als außergewöhnliche Belastung für den Unterhalt an Deine Freundin.

Es gibt zwar gerade 2 Urteile von Sozialgerichten, die in vergleichbaren Fällen für den ALG II-Empfänger entschieden haben. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass diese Urteile in den Berufungsinstanzen Bestand haben werden.

Durchgeklagt hat das sicher noch niemand, weil das Gesetz ja erst seit dem 01.01.2005 in Kraft ist.

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#3
 Von 
erictrav
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Die "WG" kann übrigens ganz schön nach hinten losgehen.

Da sie aber ab 01.03 wieder arbeitet, hat sich die Problematik bei mir erstmal in Luft aufgelöst. Zum Glück.

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""vor Gericht wird kein Recht gesprochen, sondern nur Entscheidungen gefällt" "

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