Haus gekauft, erhebliche Mängel

26. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
bob666
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus gekauft, erhebliche Mängel

Hallo,

wir haben vor kurzem eine Eigentumswohnung (eigentlich ist es ein Haus in dem die 2. Wohnung im OG der Scheune gerade ausgebaut wird) gekauft.
Es wurde als "liebevoll restauriertes Bauernhaus", letzte Sanierung 2003 angepriesen.
Nun haben wir einen alten Wasserschaden entdeckt. Fussboden und Decke über 2 Stockwerke müssen raus. Erheblicher Schimmelbefall, Verdacht auf Hausschwamm, Feuchtigkeit in der Decke die wahrscheinlich über Jahrzehnte drin war, morsche Balken in einem Gebäudeteil der seit den 30er 40er Jahren nicht mehr renoviert wurde, einfach nur Bretter davorgeschraubt. Wir entdeckten immer mehr Mängel die nicht ersichtlich waren und auch nicht erwähnt wurden. Kauf war von privat ohne Makler.

Ein Gutachter hat uns gute Chancen eingeräumt den Verkauf zu "wandeln".
Wir möchten das Haus aber behalten und in Stand setzen. Deswegen dachten wir eher an eine Kaufpreisminderung.

Ich würde gerne einen RA beratend hinzuziehen, weiss aber nicht unter welches Fachgebiet das fällt. Kaufrecht, Vertragsrecht, Baurecht...???

Kann mir hier einer weiterhelfen oder vielleicht sogar einen Anwalt empfehlen? Region Karlsruhe und Nordschwarzwald.

Viele Grüße,
Bob


-- Editiert am 26.05.2009 13:13

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bob666
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir keiner sagen zu welchem Fachgebiet mein Problem am besten passt?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

Kaufrecht und Vertragsrecht kann eh jeder Anwalt (so wie jeder Arzt den Puls messen kann, egal ob er Chirurg oder Urologe ist).

Von daher würde ich - wegen der Besonderheiten von Baumängelsachen - evtl. einen Fachmann für Baurecht mandatieren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bob666
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Auskunft!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Ich würde erst mal klären ob der alte Eigentümer finanziell in der Lage ist irgenwas zu zahlen. Wenn der selber nur ein paar Jahre Eigentümer war muss er nichts davon gewusst haben.
In den meisten Verträgen ist die Gewährleistung ausgeschlossen, man muss ihm also nachweisen das er von dem Mangel wusste.

Ein morscher Balken ist in einem alten Haus kein Mangel. Und wenn es wirklich einen Hauschwamm gibt bekommt man den nicht so schnell wieder weg

K.


-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bob666
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

ob was zu holen ist, ist auch meine Sorge.
In dem Haus war er 20 Jahre, hat auch viel selber gemacht, bloss nicht immer alles richtig.
Das die Gewährleistung ausgeschlossen ist weiss ich jetzt nicht 100%, ich denke aber eher nicht...
Hausschwammbefund ist negativ! Das der schlimm ist weiss ich, waren ein paar schlaflose Nächte bis zum Befund.
Morscher Balken im alten Haus ist m.E. ein Mangel wenn das Haus 2003 saniert wurde. Was aber wahrscheinlich Auslegungssache ist...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.815 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen