Hausdurchsuchung beschlagnahmung ohne Eintrag

25. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Incawgnito
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausdurchsuchung beschlagnahmung ohne Eintrag

:???: Guten tag liebe 123recht.net community.

Gestern wurde früh morgens eine Hausdurchsuchung durchgeführt, bei der ich nicht anwesend war, jedoch meine freundin. Es ging um den verstoß gegen btm (nur zur info)

Für mich ergeben sich noch ein paar ungereimtheiten

a) Es wurde bei der Durchsuchung anscheinend eine alte Simkarte von mir beschlagnahmt, jedoch nciht in der niederschrift der durchsuchung eingetragen. Dies fiel mir auf als ich zum erkennungsdienstlichen behandlung "musste". sie fiel aus meiner akte. als ich daraufhin nachfragte, ob dies meine sei, wurde mir gesagt dies sei nicht so. was kann ich da tun um einsicht auf diese karte zu bekommen und wie reell sind meine chancen darauf.
dazu habe ich auch eine vertrauensperson die dies bezeugen kann.
(zwischenzeitlich bekam ich die simkartennummer raus, wenn sich herausstellt es ist meine, was ergeben sich mir für möglichkeiten?)

b) ich war zum zeitpunkt der HD nicht anwesend, meine freundin jedoch schon. sie wurde erst gegen ende der HD über ihre rechte aufgeklärt. ist dies rechtens?
und generell muss ein polizist mir die rechte vorlesen bevor er handelt oder nicht? und wenn nicht, in wie fern kann ich da was "verweigern"?

c)zu dem zeitpunkt war mein rechner nicht in der wohnung, dürfen die ohne weiteres meinen rechner beschlagnahmen? denn ich besitze keinen fernseher oder zweitrechner. geschweige denn ein radio etc. kann ich mich da auf rechte berufen das dieser nicht beschlagnahmt wird?


d) habe ich ein recht darauf die wohnung vor der durchsuchung zu dokumentieren? also das ich den polizisten meine kamera zeige, die bilder die auf der karte sind und dann fotos und videos mache um den zustand davor und danach festzuahalten.

e) sind die beamten nach der hausdurchsuchung verpflichtet alles wieder herzurichten und ggbf. nahrungsmittel zu ersetzen etc. die im zuge der HD unbrauchbar gemacht wurden?

f) wie bekomm ich heraus, ob die Hd auch rechtens war.
denn meine freundin wurde wie gesagt über nichts aufgeklärt ausser warum und wegen wem sie die HD ausführen. auf wikipedia steht "Ein Verstoß gegen die Bestimmungen über die Hinzuziehung von Zeugen ... macht die Durchsuchung rechtswidrig, führt aber nicht zu einem Verwertungsverbot"

http://de.wikipedia.org/wiki/Durchsuchung_%28Recht%29
(unter dem punkt "hausdurchsuchung")

Denn in der Niederschrift wurde einfach "Auf die Hinzuziehung von Zeugen wurde ausdrücklich verzichtet" einfach angekreuzt, jedoch meine freundin nicht befragt.wie ist das zu bewerten?

NACHTRAG:

g) ich habe eine feste zusage für eine ausbildung die mir sehr viel bringen wird. ich habe jetzt jedoch angst, das diese nun in gefahr ist. ab wann wird mein [zukünfitger] arbeitgeber über sowas informiert?

Abschließend sei gesagt, es wurde nichts gefunden und gegen mich wird weiter ermittelt

Ich möchte sagen, das ich mich bemüht habe alle antworten auf 123recht und auf google zu finden. jedoch keine antworten auf meine frage bekommen habe.

es tut mir leid, das ich die fragen so wirr durcheinander stelle.

Ich danke euch herzlich vorab für eure hoffentlich helfenden beiträge.



-- Editiert am 25.02.2011 01:47

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Stell deíne Frage besser im Unterforum Strafrecht - da müsstest du Antworten bekommen.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
muss ein polizist mir die rechte vorlesen bevor er handelt oder nicht?


So allgemein: nein. Nur bei einer Vernehmung muß er dich darauf hinweisen, daß du als Beschuldigter die Aussage verweigern kannst.

quote:
dürfen die ohne weiteres meinen rechner beschlagnahmen? denn ich besitze keinen fernseher oder zweitrechner.


Ja, es gibt keine Ausnahmen. Woran du denkst ist die Pfändung durch den Gerichtsvollzieher.
Wie sollte das sonst auch funktionieren? "Wir können den PC mit den mutmaßlichen Drogenkundendaten nicht beschlagnahmen, weil der Beschuldigte dann keinen PC mehr hätte"? Nicht in diesem Universum.

quote:
habe ich ein recht darauf die wohnung vor der durchsuchung zu dokumentieren?


Nö.

quote:
sind die beamten nach der hausdurchsuchung verpflichtet alles wieder herzurichten


Nö.

quote:
ggbf. nahrungsmittel zu ersetzen etc. die im zuge der HD unbrauchbar gemacht wurden


Kommt auf den Einzelfall an. Was haben die denn gemacht?

quote:
wie bekomm ich heraus, ob die Hd auch rechtens war


Fordere doch den Durchsuchungsbeschluß an.



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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Der Durchsuchungsbeschluß wird normalerweise dagelassen. Den hat er also, muss ihn nicht anfordern.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gtr1000
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 25x hilfreich)

Bezüglich HD kann ich nur einiges zu sagen.
1. wenn richterlicher Beschluß vorliegt, wird dieser überreicht, dort steht auch die Anschuldigung, sowie die zur Beweissicherung "gesuchten" Gegenstände vermerkt.

2. Es wird ein Protokoll angefertigt von den sichergestellten Gegenständen, der Beschuldigte erhält eine Kopie davon. incl. Aktenzeichen des Beschlusses, sowie ausstellendes Amtsgericht und Richter/in.
Unterschrift des protokollierenden Beamten, sowie namentlicher Vermerk, wer was und wo sichergestellt hat.

3.Auf Zeugen verzichten, kann die anwesende Person, sie muß jedoch darüber informiert werden, daß sie selber Zeugen benennen kann die anwesend sein dürfen, oder es kann ein Zeuge der "Gemeindeverwaltung" angefordert werden (dieses üblicherweise duch die Beamten vor Ort).

Aus Erfahrung kann ich sagen,der Beschuldigte oder dessen Partner hat Anrecht auf beiwohnen der Durchsuchung und "kann" das Protokoll der sichergestellten Gegenstände unterschreiben, man hat vor Ort das Recht, der Beschlagnahme zu widersprechen, volgendes wird auf dem Protokoll vermerkt.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, aufgrund des Aktenzeichen (entweder ein "GS" wenn Beschluß vom Gericht ausgestellt (z.B.: "GS 10/2009"),
sowie üblicher Weise ein "JS" (Staatsanwaltschaft)oder die Tagebuchnummer der Polizei, welche ebenfalls vermekt ist), bei dem zuständigen Gericht oder Polizei(welche die Durchsuchung durchführte, die leitet es dann weiter), Widerspruch gegen die Beschlagnahme der Gegenstände einzulegen.

Ich stellte fest, daß alles fotografisch Dokumentiert wurde, jede kleinste Ecke (im/am/um das Gebäude), jeder Raum, Inhalt der Schränke, usw.
(falls was gesucht wird 110 anrufen, die wissen wo was liegt. :???: )
glücklicher Weise, kann ich sagen, wurde hier kein Chaos hinterlassen, man sah nach der Aktion kaum, daß "fremde" die Wohnung "auf den Kopf gestellt" hatte, bis auf minimale Kleinigkeiten.
(dafür muß ich den Beamten mal ein Lob aussprechen, auch wenn die derzeitige Situation schon sehr unangenehm war)


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" GTR 1000
" Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum;
eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. ""

2x Hilfreiche Antwort

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