Hausdurchsuchung wegen Verstoß gegen AMG

13. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
megabiker
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Hausdurchsuchung wegen Verstoß gegen AMG

Hallo Ihr!

Ich wende mich an Euch, weil ich nicht weiter weiß!
Mit einem Freund zusammen betreibe ich über unsere GbR 2 Internetshops. Auf dem einen verkaufen wir Sportkosmetik und über den anderen Nahrungsergänzungsmittel.

Vor kurzem fand eine Hausdurchsuchung bei uns statt. Verdacht auf Handel mit ephidrinhaltigen Produkten.
Diese sind seit kurzem verboten. Sollten welche gefunden werden, so seien die zu beschlagnahmen.

Die Durchsuchung fand zeitgleich bei mir und meinem Freund statt.

Wir betreiben die Shops beide von privat aus, haben keine Geschäftsräume und das Geschaäft lauft zudem auch recht mies. Wir sind froh, wenn wir uns mal 100 Euro pro Person am Monatsende abzwacken. Ist halt nur so zum Hobby und als Spaß gedacht. Dieser hörte bei der Hausdurchsuchung aber flugs auf.

Wir wissen das ephidrinhaltige Produkte verboten sind und haben diese auch nicht im Sortiment. Daher haben die Cops auch nichts gefunden.

Laut Duchsuchungsbefehl ist ein Zeuge für die Durchsuchung verantwortlich.

Wir haben zu Beginn der Novellierung des Gesetztes nicht gewusst, dass die Pflanze Sida Cordifolia ebenfalls Ephedra enthält und haben Produkte mit dieser Pflanze noch verkauft, aber eben unwissentlich. Als wir davon erfuhren nahemn wir diese aus dem Sortiment.

Als die Cops gingen meinten sie, wir sollten uns nicht zu viele Gedanken machen, sie hätten ja nichts gefunden.

Aber ich habe schon ein wenig Angst, da ich noch einen normalen Job habe und auch nicht über viel Geld verfüge.
Was kann dabei schlimmstenfalls heraus kommen?
Was werden die nächsten Schritte sein.
Wie muss ich mich verhalten?

Danke euch sehr für die Hilfe im Voraus!


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"Im Zweifel für den Angeklagten."

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Sofern die Durchsuchung keine Beweise für einen Verstoß gg. das AMG erbracht hat (und auch keine anderen Beweise vorliegen), dürfte das Verfahren gegen Sie (und Ihren Partner) nach § 170 StPO eingestellt werden. Dann haben Sie gar nichts zu befürchten.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
megabiker
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Meine Befürchtung ist eher, dass der Zeuge ein Produkt kaufte, von dem wir bis dahin noch nicht wussten, dass es verboten war ... Wäre dann ja ein Beweis.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

stellt den verkauf doch erstmal ein u. schreibt die hersteller auf die genau zusammensetzung der produkte an, od. lasst euch von denen ein schreiben geben wo drinsteht das es sich um in deutschland legal käuflische mittelschen handelt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
megabiker
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Wir haben selbst auf dem Shop bei jedem Artikel die Inhaltsstoffe angegeben. Die Sachen, die wir verkaufen, sind frei verkäuflich.

Ich wollte den Verkauf eben gerade nicht einstellen. Sonst könnte doch der Verdacht aufkommen, dass wir tatsächlich etwas zu verbergen hätten oder verschleiern müssten.

Wie siehst du das?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Produkte die in D frei verkäuflich sind, kannst Du natürl. weiterverkaufen.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

2x Hilfreiche Antwort

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