Wir haben im Juni unseren Vertrag beim Notar unterschrieben. Im Vertrag wurde geregelt, dass wir bis zum 30. August bezahlen und das Haus am 1. September übernehmen. Er hat uns mehrmals versichert, dass alles zeitgerecht fertig wird und deshalb haben wir unseren Umzug dementsprechend geplant.
Letzte Woche habe ich bei dem Notar nachgehakt, weil es mir alles ein bisschen langsam vorkamen. Am Mittwoch teilte er mir dann mit, dass die Unterlagen alle bereit sind, Grundschuld ist auch eingetragen und er wird demnächst die Fälligkeitsmitteilung rausschicken. Das hat er immer noch nicht gemacht. Ich hab Montagmorgen (gestern) nochmal bei ihm nachgehakt und gesagt, dass es jetzt kritisch wird, da wir in 2 Wochen einziehen wollen und die Bank auch noch ein paar Tage braucht, um die Auszahlung zu bearbeiten. Dann hieß es nur "im Laufe der Woche". Bis zum 30. ist wirklich nicht mehr so viel Zeit.
Wie würdet ihr hier vorgehen? Der Notar hat es deutlich nicht eilig und es juckt ihn einfach nicht, dass er den Kauf und eventuell auch den Umzug für uns verzögert. Leider bestätigen seine Google Bewertungen, dass wir nicht alleine mit dem Problem sind. Kann man ihn irgendwie dazu auffordern, die Sachen zu erledigen oder kann man da wirklich nichts machen? Es kann doch nicht sein, dass der Notar alles verzögert und man muss sich einfach gedulden. Oder doch?
Hauskauf - Alle Unterlagen sind bereit, Notar verzögert aber Kaufpreiszahlung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatBis zum 30. ist wirklich nicht mehr so viel Zeit. :
Es sind aber noch 10 Tage.....
ZitatEs sind aber noch 10 Tage..... :
Ja, und in diesen 10 Tage (8 Werktage) muss ich die Unterlagen vom Notar bekommen, sie per Post an die Bank weiterleiten, dann muss die Bank sie bearbeiten und das Geld überweisen, was nochmal 1-2 Werktage dauert, bis es aufm Konto vom Verkäufer ist.
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ZitatIm Vertrag wurde geregelt, dass wir bis zum 30. August bezahlen und das Haus am 1. September übernehmen. :
Der Zahlungstermin ist immer ein circa-Termin, da der Notar zum Zeitpunkt der Beurkundung nicht wissen kann, wie lange es dauert, bis alle Kaufpreisfälligkeitsvoraussetzungen vorliegen.
Zitat:Er hat uns mehrmals versichetr...
Das kann er gar nicht.
Zitat:deshalb haben wir unseren Umzug dementsprechend geplant.
Das ist leichtsinnig.
Die entscheidende Frage ist, ob alle Kaufpreisfälligkeitsvoraussetzungen vorliegen. Welche Voraussetzungen müssen laut Vertrag gegeben sein?
ZitatDie entscheidende Frage ist, ob alle Kaufpreisfälligkeitsvoraussetzungen vorliegen :
Wie gesagt: ja. Das hat er in der vergangen Woche bestätigt. Er macht einfach nicht das Fälligkeitsschreiben fertig.
ZitatDas ist leichtsinnig. :
Warum sollte das leichtsinnig sein? Wir haben abgesprochen, dass wenn alles nicht vor dem 01.09 fertig ist, wir eine Regelung zur vorzeitigen Nutzung erstellen. Das wurde so mit dem Verkäufer abgesprochen. Aber jetzt hat der Notar bestätigt, dass alles bereit ist und wir brauchen keine Sonderregelung.
-- Editiert von User am 20. August 2024 14:24
Da würde ich jetzt ganz schnell eine entspr. Regelung mit dem Verkäufer treffen...Nur zu eurer Sicherheit.ZitatDas wurde so mit dem Verkäufer abgesprochen. Aber jetzt hat der Notar bestätigt, dass alles bereit ist und wir brauchen keine Sonderregelung. :
Ist es. Ihr habt keinen Puffer. Du brauchst ja offenbar länger...bzw. musst warten.ZitatWarum sollte das leichtsinnig sein? :
ZitatEr macht einfach nicht das Fälligkeitsschreiben fertig. :
Das mag schlicht daran liegen, das man nicht der einzige Mandant des Notars ist und der Tagesablauf im Notariat ja nur begrenzt planbar ist.
Zitatin diesen 10 Tage (8 Werktage) muss ich die Unterlagen vom Notar bekommen, sie per Post an die Bank weiterleiten :
Warum sendet der Notar diese nicht direkt an die Bank?
Würde die Bank schon mit der Prüfung beginnen können, wenn man die Dokumente vor ab per Mail / per Fax sendet.
ZitatIst es. Ihr habt keinen Puffer. Du brauchst ja offenbar länger...bzw. musst warten. :
Wenn der Notar aber seine Arbeit richtig macht, statt alles liegen zu lassen, dann hätten wir das Problem aber nicht.
Die Sonderregelung muss vom Notar aufgestellt werden, da ich auch richtig abgesichert sein möchte. Und wenn er die Regelung erstellen würde, könnte er auch einfach das Schreiben fertig machen.
Und genau da liegt das Problem.
ZitatDas mag schlicht daran liegen, das man nicht der einzige Mandant des Notars ist :
Naja, behaupte ich auch nirgendwo. Aber wenn er zu viel Arbeit angenommen hat, kann er das auch klar kommunizieren.
Und wie gesagt, wenn ich seine Google Bewertungen lese, dann bin ich mit dem Problem nicht alleine. Also macht er sicherlich was falsch, wenn mehrere Leute sich darüber beschweren, dass alles zu lange dauert.
Naja. Ich glaube ich hab so langsam meine Antwort bekommen und muss mich einfach damit abfinden, dass ich an einem schlechten Notar geraten bin.
-- Editiert von User am 20. August 2024 14:59
Bearbeitungszeiten sind doch normal und gehören zur Abwicklung aller etwas komplizierteren Verträge dazu. Der Notar muss sich davon überzeugen, dass wirklich alles vorliegt. Ich sehe keinen Anhaltspunkt für ein Missmanagement.
wirdwerden
ZitatAlso macht er sicherlich was falsch, wenn mehrere Leute sich darüber beschweren, dass alles zu lange dauert. :
Ich würde ja eher sagen das es zu viele Leute gibt, die 0,0 Ahnung vom Ablauf in einem Notariat haben, ungeduldig sind und per se der Meinung sind, das ihre Aufträge mit als erstes erledigt werden müssten.
ZitatBearbeitungszeiten sind doch normal und gehören zur Abwicklung aller etwas komplizierteren Verträge dazu. Der Notar muss sich davon überzeugen, dass wirklich alles vorliegt. :
Richtig.
Und das kann er auch erst, wenn die Rückmeldungen der Behörden, aller benötigten Dokumente vorliegen. Wann diese kommen, kann er mangels hellseherischer Kräfte nicht vorhersagen.
Und wenn dann alles da ist, dann lässt er doch nicht alles andere liegen und stehen, sondern es kommt in dem normalen Bearbeitungsablauf, in den nächsten freien Slot. Wenn das dann ein paar Tage dauert, ist das normal.
Insofern ist so eine Umzugsplanung ohne Puffer halt sehr risikobehaftet.
ZitatDer Notar muss sich davon überzeugen, dass wirklich alles vorliegt. :
Ich wiederhole mich: er hat mir schriftlich bestätigt, dass alle Unterlagen bei ihm sind und, dass alle Anforderungen erfüllt sind. Also liegt es nur noch an ihm, dass die Kaufabwicklung sich in die Länge zieht.
Es geht hier nicht darum, dass ich privilegiert behandelt werden möchte oder glaube, dass ich wichtiger als andere Mandanten bin. Wenn es Probleme gibt und er nicht meinen Fall zügig und wie im Vertrag vereinbart bearbeiten kann, dann sollte er das klar kommunizieren. Macht er aber nicht.
Und nochmal: wir haben den Umzug nur gebucht, nachdem wir darüber Rückmeldung vom Notar bekommen haben. Ich hab ihm gesagt, dass wir den Umzug für die erste Woche von September buchen möchte, und dass der Verkäufer gesagt hat, dass er das Haus erstmal an uns vermieten würde, wenn die Bezahlung bis dahin nicht erfolgt ist. Ich hab den Notar gefragt, ob aus seine Sicht was dagegen spricht. Seine Antwort war, und ich zitiere direkt aus der E-Mail:
"Notfalls erstelle ich eine Regelung zur vorzeitigen Nutzung."
Tja. Aber irgendwie bin ich alleine für die Situation schuld und der arme "überarbeitete" Notar, der nicht klar kommuniziert und seit mehr also eine Woche es nicht gebacken kriegt, ein Schreiben anzufertigen und dadurch die Kaufabwicklung verzögert, ist ganz unschuldig.
Danke euch trotzdem für eure "hilfreiche" Antworten. Ich brauche mich hier nicht weiter dafür zu rechtfertigen, dass ich guten Service erwarte, wenn ich ein paar tausend Euro beim Notar hinterlasse.
Nö. Man behält sich für solche Planungen immer Pufferzeit. Wenn die Sonderregelung dann nicht zum Tragen kommt, umso besser.ZitatWenn der Notar aber seine Arbeit richtig macht, statt alles liegen zu lassen, dann hätten wir das Problem aber nicht. :
MUSS ? Weil du möchtest? Ich dachte eher an den Kurzen Weg zwischen Verkäufer und dir. Der hat dir sogar angeboten, es so zu machen.ZitatDie Sonderregelung muss vom Notar aufgestellt werden, da ich auch richtig abgesichert sein möchte. :
Du bist ganz einfach nicht sofort dran, weil schon alles vorliegt. Und schneller gehts garantiert nicht, weil er schlechte Bewertungen hat.ZitatAlso liegt es nur noch an ihm, dass die Kaufabwicklung sich in die Länge zieht. :
Es liegt ja gar kein Notfall vor. Die knappe Zeitschiene hast du dir gebaut.ZitatNotfalls erstelle ich eine Regelung zur vorzeitigen Nutzung." :
Und noch immer könntest du mit dem Verkäufer eine *Vorab-Nutzung* oder sogar Miete vereinbaren. Aber wenn du nicht möchtest... du musst nicht.
Er bearbeitet in dieser Zeit die Verträge von anderen Parteien. Ihr seid nicht die einzigen Mandanten. Wenn ihr so knapp plant, dann kann der Notar nichts dafür. Er arbeitet seine Aufträge ab. Mehr kannst du nicht erwarten. Warum soll er springen nur weil ihr so knapp plant?ZitatWenn der Notar aber seine Arbeit richtig macht, statt alles liegen zu lassen, :
ZitatIch wiederhole mich: er hat mir schriftlich bestätigt, dass alle Unterlagen bei ihm sind und, dass alle Anforderungen erfüllt sind. Also liegt es nur noch an ihm, dass die Kaufabwicklung sich in die Länge zieht. :
Wenn die Kaufpreisfälligkeitsvoraussetzungen vorliegen, sollte ein Notar zeitnah die Fälligkeitsmitteilung erstellen und den Beteiligten zukommen lassen. Das sollte für ein Notariat eigentlich selbstverständlich sein.
Üblicherweise überwachen die Mitarbeiter des Notars die Fälligkeit und erstellen die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung selbstständig. Diese muss nur noch vom Notar (oder Assessor) geprüft unterschrieben werden.
Die Vorgehensweise des Notar kann ich nicht verstehen auch in Bezug auf "Notfalls erstelle ich eine Regelung zur vorzeitigen Nutzung." Erstellen kann er im Nachhinein viel; was macht man, wenn eine Partei sich weigert, die "Regelung" nachträglich zu unterschreiben? Diese Regelung gehört bereits in den Kaufvertrag.
ZitatWenn die Kaufpreisfälligkeitsvoraussetzungen vorliegen, sollte ein Notar zeitnah die Fälligkeitsmitteilung erstellen :
Richtig, jetzt ist eine Woche aber durchaus noch als zeitnah anzusehen
ZitatIch hab ihm gesagt, dass wir den Umzug für die erste Woche von September buchen möchte :
Jetzt mal ehrlich - wie war das mit der klaren Kommunikation?
Die erste Woche von September geht vom 02.09 bis 08.09.
Und "buchen möchte" ist was ganz anders als "fix gebucht".
Und dann kommt der Mandant plötzlich mit "will zum 01.09 einziehen"?
@cruncc, gerade in den formalisierten Verfahren wird vieles von den Mitarbeitern erledigt, bzw. es ist deren Job. Nur, auch die haben nicht nur einen Fall auf dem Tisch, und unabhängig davon obliegt die "Schlusskontrolle" dem Notar. Das ist auch die erste Frage, wenn was schief geht, von der Haftpflichtversicherung. Und eine Woche ist nun wirklich keine Zeit. Bei der Eigentumsübertragung wie hier spielen so viele Faktoren rein, neben Bearbeitungsdauer im Notariat, dass ich es schon sehr mutig finde, so ganz feste Termine ohne Puffer einzuplanen.
Ist es denn nicht möglich (praktischer Vorschlag), sich mit dem Verkäufer diesbezüglich zu einigen? Also auf eine um einige Tage/Wochen vorgeschobene Inbesitznahme?
wirdwerden
Das Problem ist vermutlich die Kommunikation. Und daher kann ich die Verärgerung des "Kunden" schon nachvollziehen. Aus meiner Erfahrung tun sich manche Notare (genauso wie andere Dienstleister) manchmal schwer zu sagen: das wird noch 3 oder 6 Monate dauern. Dabei wäre ne klare Ansage oft hilfreich, um sich einen Plan B zu überlegen.
ZitatAus meiner Erfahrung tun sich manche Notare (genauso wie andere Dienstleister) manchmal schwer zu sagen: das wird noch 3 oder 6 Monate dauern. :
Ja, korrekt.
Wie bei den anderen Juristen fehlt es auch den Notaren wohl an den notwendigen hellseherischen Fähigkeiten.
ZitatUnd eine Woche ist nun wirklich keine Zeit :
Das sehe ich nicht so. Der Notar macht sich ggf. schadenersatzpflichtig, wenn die Kaufpreisfälligkeit nicht zeitnah erstellt wird.
Zitat:Ist es denn nicht möglich (praktischer Vorschlag), sich mit dem Verkäufer diesbezüglich zu einigen? Also auf eine um einige Tage/Wochen vorgeschobene Inbesitznahme?
Weshalb sollte sich der Verkäufer darauf einlassen?`Da gibt es keine Einigung. Es gilt, was im KV vereinbart wurde. Ohne Fälligkeitsmitteilung keine Kaufpreiszahlung und somit keine Übergabe und keinen Umzug.
-- Editiert von User am 21. August 2024 22:24
ZitatDas sehe ich nicht so. :
Wie wäre denn Deine Definition von "zeitnah"?
Also 1 bis 2 Wochen ist, meiner Meinung nach, völlig vertretbar.ZitatDas sehe ich nicht so. :
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