Hausrecht / Hausverbot erteilen, obwohl ich nicht der Hausbesitzer bin?

8. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Helga Maria
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausrecht / Hausverbot erteilen, obwohl ich nicht der Hausbesitzer bin?

Hallo,
vor kurzem wurde ich mehrmals vom Kabelnetzbetreiber Ish darauf hingewiesen, dass ich mich, sofern ich meinen Kabelanschluss nutze, bei Ish anzumelden und dafuer zu zahlen habe. Nutze ich diesen Anschluss nicht, wurde mir aeusserst unfreundlich mitgeteilt, werde man mir "die Dose abklemmen".
Da ich eine DVB-T Anlage besitze, ist mir das Stilllegen des Kabelanschlusses voellig egal, dennoch habe ich in diesem Zusammenhang aufgrund des Umgangstons (z.B. Drohungen und versuchter Missbrauch meiner Unwissenheit: "dann muss wohl jemand vorbeikommen und in Ihrem Wohnzimmer oder Keller ...") ALLER Ish-Mitarbeiter ein paar Frage:

Ich bin Mieter in einem Mehrfamilienhaus, habe Kabelanschluss im Wohnzimmer, Verteiler im zugaenglichen Keller.

Als Mieter kann ich, mich auf mein Hausrecht berufend, jedem ohne Angabe von Gruenden den Zugang zu meiner Wohnung verweigern bzw. jedem Wohnungsverbot erteilen. Ist das richtig so?

Kann ich ferner jedem (, der nicht zum Haus usw. gehoert,) Hausverbot erteilen, ihn also ohne Angabe von Gruenden unverzueglich des Hauses und Grundstuecks verweisen, obwohl ich nicht der Hausbesitzer bin?

Gibt es Sonderregelungen fuer Versorger (z.B. Kabelnetz etc.) bzgl. des Zugangs zum Keller, d.h. koennte man entsprechenden Mitarbeitern kein Hausverbot erteilen?

Muss Hausverbot schriftlich erteilt werden?

Wenn jemand nach Erteilung des Hausverbots das Haus nicht verlaesst, kann man sich an die Polizei wenden und u.U. direkt eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch stellen, auch wenn es z.B. der Hausflur ist, in dem sich die Person aufhaelt?
(ist ein uebertriebens Scenario)

Was muss man wissen, um sich in einer solchen Situation nicht durch die (wahrscheinlich nicht ganz legalen) Methoden der "Druecker" einschuechtern zu lassen?

Viele Fragen, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, vielen Dank!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Das Hausrecht hat nur der Hauseigentümer, Du kannst natürlich den Zugang zur Wohnung verweigern.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Da kann ich meinem Vorredner nur zustimmen. Als Mieter einer Wohnung beschränkt sich Ihr Hausrecht auf Ihre Wohnung.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Danjo
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Das Sie in Hausflur und Keller kein Hausrecht haben bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass jemand von der Kabelfirma diese einfach betreten darf. Dies wäre nur dann der Fall, wenn er das ausdrückliche Einverständnis des Eigentümers hat oder aber gute Gründe zu der Annahme, dass dieser Einverstanden ist.
Ich denke, sie können zumindest verlangen, dass sich ein Mitarbeiter solch einer Firma zunächst mit dem Hauseigntümer in Verbindung setzt und dessen Einverständnis einholt (welches ihm aber wohl in den meisten Fällen erteilt wird).

In Ihrer Wohnung habe sie natürlich Hausrecht. In diese darf keine Privatperson ohne ihr ausdrückliches Einverständnis rein. Auch für Mitarbeiter von Kabelfirmen oder zb GEZ gilt da keine Ausnahme, selbst wenn diese anderes behaupten sollten.

Mfg

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

trotzdem kann man dich gerichtlich zwingen zugang zu gewähren. du kannst dann einen termin nennen, an dem der kabelmann dann zu dir kommt und das ding abklemmt (wenn er dazu unbedingt in deine wohnung muss).
du kannst das ganze zwar verzögern aber nicht verhindern. spätestens wenn du die vorladung bekommst, würde ich also einlenken, denn den prozess verlierst du.

aber wie gesagt, das ganze wird sich im keller abspielen und wieso sollte dein vermieter es sich wegen DIR mit dem kabelanbieter verscherzen? zumal man auch ihn gerichtlich zwingen kann.

Ich weiß dass man manchmal denkt, man müsste ein exempel statuieren, aber wenn es dir doch eh egal ist ob sie dir das kabel abklemmen oder nicht ... denk immer daran: DIE werden bezahlt dafür, dass sie sich mit dir herumstreiten, DU nicht...


m.

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