Hausrecht - Vertrag über Miete von Räumlichkeiten für einen Abend?

26. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
damutz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausrecht - Vertrag über Miete von Räumlichkeiten für einen Abend?

wie kann ich dritte in einen vertrag über mietung von räumlichkeiten für einen abend einbinden, sodass auch sie verantworltich dafür sind?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

Ihre Frage ist unklar.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Das verstehe ich auch nicht so ganz.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
damutz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

tschuldigung ich versuchs nochmal verstänlicher rüberzubringen, is auch nich einfach sowas zu erklärn...

also ich meine wenn ich einen raum miete, für eine privat veranstaltung, wie geburtstag.
ich hab des gemietet und ich feier aber mit 2 anderen personen zusammen, jetz will ich nich der einzige sein der dafür verantwortlich is und die beiden anderen auch mit einbeziehn in verantwortung usw.

-- Editiert von damutz am 28.10.2005 14:01:32

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Dann sollten Sie den Mietvertrag zu dritt abschließen. Der Vermieter wird sich immer an seinen Mieter halten. Wenn das nur Sie sind, dann wäre das möglicherweise misslich.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Ja, da kann ich wastl nur zustimmen!

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Ich stimme meinen Kollegen Wastl und Bob.Vila zu.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Danke, sehr freundlich ;)

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Klar, als Gesamtschuldner. Aber der Fragesteller wollte ja auch wissen, wie er die anderen beiden überhaupt mit ins Boot der Verantwortung bekommt.

2x Hilfreiche Antwort

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