wie kann ich dritte in einen vertrag über mietung von räumlichkeiten für einen abend einbinden, sodass auch sie verantworltich dafür sind?
Hausrecht - Vertrag über Miete von Räumlichkeiten für einen Abend?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Guten Tag,
Ihre Frage ist unklar.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Das verstehe ich auch nicht so ganz.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
tschuldigung ich versuchs nochmal verstänlicher rüberzubringen, is auch nich einfach sowas zu erklärn...
also ich meine wenn ich einen raum miete, für eine privat veranstaltung, wie geburtstag.
ich hab des gemietet und ich feier aber mit 2 anderen personen zusammen, jetz will ich nich der einzige sein der dafür verantwortlich is und die beiden anderen auch mit einbeziehn in verantwortung usw.
-- Editiert von damutz am 28.10.2005 14:01:32
Dann sollten Sie den Mietvertrag zu dritt abschließen. Der Vermieter wird sich immer an seinen Mieter halten. Wenn das nur Sie sind, dann wäre das möglicherweise misslich.
Ja, da kann ich wastl nur zustimmen!
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"fiat justitia et pereat mundus..."
Ich stimme meinen Kollegen Wastl und Bob.Vila zu.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Danke, sehr freundlich
--- editiert vom Admin
Klar, als Gesamtschuldner. Aber der Fragesteller wollte ja auch wissen, wie er die anderen beiden überhaupt mit ins Boot der Verantwortung bekommt.
Und jetzt?
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