Hausrecht an (Bundestags-) Wahlhelfer delegieren?

24. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.08.2015 11:26:13
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 16x hilfreich)
Hausrecht an (Bundestags-) Wahlhelfer delegieren?

Normalerweise liegt das Hausrecht in öffentlichen Schulen bei der jeweiligen Schulleitung, in praxi auch vertreten durch den Hausmeister. Somit ist auch das Hunde-Verbot in Schulen nach dem Hausrecht zu überwachen.

In einer großen Landeshauptstadt gibt es nun Bestrebungen, ehrenamtliche Wahlhelfer, die für Stimmbezirke eingeteilt werden, deren Wahllokale in Schulen untergebracht sind, auch für das Nichtmitbringen von Hunden verantwortlich zu machen.

Obwohl aus den Wahllokalen der Schuleingang nicht eingesehen werden kann, sollen sich Wahlhelfer auch als (unbezahlte) Hundefänger betätigen und die nicht wahlberechtigten Hunde aus dem Schulgebäude entfernen.

Gibt es dazu bereits rechtliche Erkenntnisse?






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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)


§6(7) Bundeswahlordnung:
Der Wahlvorstand sorgt für die ordnungsmäßige Durchführung der Wahl...

§55 Bundeswahlordnung:
Der Wahlvorstand sorgt für Ruhe und Ordnung im Wahlraum...

Wenn durch die Hundemitnahme Ruhe und Ordnung oder gar die ordnungsmäßige Durchführung der Wahl gefährdet sind, dann sind die Wahlhelfer sogar verpflichtet, tätig zu werden.

Beispiel: A bringt einen großen Hund mit zur Wahl. B hat Angst vor dem großen Hund, er traut sich deshalb nicht, das Gebäude zu betreten, in dem sich der Wahlraum befindet. Und schon ist die ordnungsmäßige Durchführung der Wahl gefährdet.

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#2
 Von 
guest-12329.08.2015 11:26:13
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 16x hilfreich)

Es geht nicht um Ordnung und Sicherheit im Wahlraum, sondern um das Mitbringen von Hunden in das Schulgebäude!

Die Schul-Hausmeister organisieren und richten die fünf Wahlräume ein und sorgen u.a. auch für das Öffnen des Haupteingangs, der weit weg von den Wahlräumen ist. Sie achten darauf, dass vor 8 Uhr keine Wähler das Schulgebäude betreten. Warum nicht auch auf Hunde? Für dieses gibt es am Haupteingang sogar ein Verbotsschild für Hunde. Es gibt auch ein Schild "Elternfreie Zone", wobei zur Wahl Eltern ihre Kinder selbstverständlich mitbringen dürfen. Einigen Wählern sind nun einmal Hunde Kinderersatz.
Offenbar will man als herrschaftlich auftretender Hausmeister seine bestens bezahlten Pflichten auf dumme Ehrenamtliche abwälzen, zumal man sogar als Hausmeister in dieser Stadt einen Super-Amtstitel führt und auf Lebenszeit verbeamtet sein kann.

"Große Hunde" (?) habe ich in bisher 9 Wahlveranstaltungen auch noch nicht gesehen...

Leider wird in drei möglichen Schulbehörden, im Wahlamt selbst und im Ordnungsamt bei dieser Fragestellung nur herum geeiert. Das Wahlgesetz gibt dazu nichts her. Es wird bei der nächsten Wahl doch nicht das Recht des Stärkeren gelten?


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-- Editiert edlub am 25.09.2013 05:39

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Was willst Du eigentlich - im Wahlgesetz wird auch nie stehen, dass es verboten ist, Warane, Kamele oder Giftschlangen zur Wahl mitzubringen; wenn aber zu befürchten steht, dass jemand die Wahlurne nicht erreicht, weil er Angst hat (vor Schlägern, Hunden, Waranen, Kamelen oder Giftschlangen) müssen die Wahlhelfer eingreifen.

Sonst könntest Du ja immer dann das Terrarium mit den Vogelspinnen im Eingangsbereich aufstellen, wenn grade einen Spinnenphobiker des Wegs kommt, der vermeintlich eine Dir nicht genehme Partei wählen möchte...

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

@edlub:

quote:
Es geht nicht um Ordnung und Sicherheit im Wahlraum, sondern um das Mitbringen von Hunden in das Schulgebäude!


Es gibt eben keinen Rechtsanspruch darauf, Hunde immer und überall hin mitzunehmen.

quote:
Die Schul-Hausmeister organisieren und richten die fünf Wahlräume ein und sorgen u.a. auch für das Öffnen des Haupteingangs, der weit weg von den Wahlräumen ist. Sie achten darauf, dass vor 8 Uhr keine Wähler das Schulgebäude betreten. Warum nicht auch auf Hunde?


Weil der Schulhausmeister ein Hausmeister ist und kein Wachmann.

quote:
Offenbar will man als herrschaftlich auftretender Hausmeister seine bestens bezahlten Pflichten auf dumme Ehrenamtliche abwälzen, zumal man sogar als Hausmeister in dieser Stadt einen Super-Amtstitel führt und auf Lebenszeit verbeamtet sein kann.


Hast du irgendwie ein persönliches Problem mit Hausmeistern?

Ein Hausmeister wird fürs "Hausmeistern" bezahlt (d.h. Reinigungsarbeiten, Möbel hin und herräumen, handwerkliche Dienstleistungen und kleine Reparaturen), nicht um irgendwelche Wahlen und Wähler zu bewachen.
Und zum Thema "herrschaftliche Bezahlung": Rate mal vieviel Netto ein Schulhausmeister pro Monat bekommt?
Beispiel gefällig?
Hausmeister mit 3jähriger abgeschlossener handwerklicher Ausbildung, kommunale Schule, Vollzeit, Steuerklasse 1, keine Kirchensteuer, 2 Jahre Berufspraxis als Hausmeister, macht exakt 1442,21€ netto pro Monat (TVöD-K, EG5, Stufe 2).
Eine Verbeamtung ist zwar möglich, davon bekommt man aber auch nicht mehr Geld, vielmehr spart die Stadt dann nochmal Geld, weil Beamte weniger Sozialabgaben kosten als Angestellte.
Und welcher "Super-Amtstitel" dann geführt wird, möchte ich wirklich gerne wissen.

Zu Sache zurück:
Bei uns ist es so, dass die Schulturnhalle nachmittags für Sportvereine zur Verfügung steht. Der Schulhausmeister schließt dann vorher die Halle auf, und nachher wieder ab. Aber während der Sportverein trainiert ist der Verein für alles verantwortlich, auch dafür, dass niemand unbefugtes die Halle betritt. Der Hausmeister bewacht die Halle in der Zwischenzeit nicht, da muss sich der nutzende Verein selbst drum kümmern.

Und so ist es bei Wahlen auch. Der Hausmeister schließt vorher die Schule auf, in der sich der Wahlraum befindet und nachher wieder ab. Aber in der Zwischenzeit ist der Wahlvorstand der Nutzer. Da ist der Hausmeister außen vor.
Ich gehe auch davon aus, dass für den Hausmeister auch nur die Zeit morgens vor der Wahl und abends nach der Wahl (zum Abschließen und Aufräumen) als bezahlte Arbeitszeit zählt. Während der gesamten Wahlzeit im Dienst zu sein (8-18 Uhr) wäre ja schon aus Gründen des Arbeitszeitgesetztes nicht möglich.






-- Editiert drkabo am 25.09.2013 12:02

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Hast du irgendwie ein persönliches Problem mit Hausmeistern?


Der TE war doch offenbar Wahlhelfer und es hat ihn gestört, daß der Job nicht nur "rumsitzen und gucken" ist, sondern daß er auch einen Hund rausbefödern mußte.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12329.08.2015 11:26:13
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 16x hilfreich)

Glücklicherweise kann man beim Bundeswahlleiter eine ordentliche, erschöpfende Auskunft zum Sachthema erhalten. Und diese ist ferne jener der hier vorgebrachten Klugsch.-Meinungen!

Hiermit betrachte ich das Thema als erledigt.
Ich entschuldige mich, dass ich das Forum irrtümlich ernst nahm und nicht als Plattform für verwirrte Köpfe ohne realen Bezug zur Praxis.

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Klugsch.-Meinungen <hr size=1 noshade>

quote:<hr size=1 noshade>verwirrte Köpfe <hr size=1 noshade>


Soll ich das jetzt als Beleidigung im Sinne des §185 StGB werten?

Wenn du nämlich ausreichend vorbestraft bist, wirst du als Wahlhelfer wahrscheinlich nicht mehr eingesetzt werden, und das Problem erledigt sich automatisch ...

Trotzdem interessiert mich immer noch brennend:
- welchen "Super-Amtstitel" der Hausmeister führt
- welche "erschöpfende Auskunft" der Bundeswahlleiter erteilt hat
- woraus du schließt, dass die hier antwortenden Leute "ohne realen Bezug zur Praxis" sind. Ich für mich habe z.B. persönliche Kontakte zum Hausmeister der nahegelegenen Schule, welche auch bei der vergangenen Bundestagswahl als Wahlraum diente. Und ich kann auf eigene Erfahrung als Wahlhelfer zurückblicken.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

quote:
gibt es nun Bestrebungen, ehrenamtliche Wahlhelfer, die für Stimmbezirke eingeteilt werden, deren Wahllokale in Schulen untergebracht sind, auch für das Nichtmitbringen von Hunden verantwortlich zu machen.

Zeige mal, wo man diese "bestrebungen" sehen kann? Mail? Zeitungsartikel?

Ein Wahlhelfer ist ein Wahlhelfer und kein Aufpasser fürs Schulgelände. Wer passt auf Hunde auf, wenn nach der Schulzeit Leute mit Hunde das Schulgelände betreten? Im Gebäude ist es was anderes, da wo die Wahl direkt stattfindet.

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