Hausrecht in Postbankfilialen

29. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.08.2015 11:26:13
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 16x hilfreich)
Hausrecht in Postbankfilialen

Hallo,
einer von fünf Bediensteten einer Postbankfiliale, in der ich eine hinterlegte Einschreibesedung vor Termin abzuholen versuchte, verwies mich des Hauses und wurde dann vor Publikum handgreiflich, als ich nicht ging. Er musste von drei Kollegen mit einiger Anstrengung zurückgezogen werden, ehe er von mir abließ.

Meine daraufhin versuchte Anzeige bei der Polizei wurde als "nicht erfolgversprechend" bezeichnet, da dieser Bedienstete, ein [UNAGEMESSENER INHALT GELÖSCHT], "lediglich sein Hausrecht auszuüben versuchte und dabei körperliche Gewalt zulässig ist".

Frage: Verfügt ein [UNAGEMESSENER INHALT GELÖSCHT] tatsächlich über ein Hausrecht, auch wenn mein weiterer Verbleib im Laden vom Vorgesetzten / Gruppenleiter geduldet wurde?


-- Editiert von Moderator am 29.08.2015 12:19

-- Thema wurde verschoben am 29.08.2015 12:19

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38453 Beiträge, 14006x hilfreich)

Das ist eine Frage der inneren Organisation.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12329.08.2015 11:26:13
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Das ist eine Frage der inneren Organisation.
wirdwerden


Jetzt bin ich so klug wie zuvor!
Also, "innere Organisation" verleiht einem Untergebenen alleiniges Hausrecht und brüskiert damit den Vorgesetzten?
Und: Polizei hört das Gras wachsen und kennt selbstverständlich a priori die "innere Organisation" einer Großbank?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38453 Beiträge, 14006x hilfreich)

Nun ja, der Angestellte wird ja wohl kaum, als Du harmlos hineingeschlendert bist, über den Tresen gehüppt sein, Dich tätlich angegriffen haben, nur weil Du kein Ausländer bist und untätowiert.

Und ob der Mitarbeiter seinen Vorgesetzten brüskiert, auch das ist ein inneres Problem und geht den Kunden nichts an. Du bist des Hauses verwiesen worden, und das wars dann. Kannst Dich ja schriftlich beschweren. Weder Polizei noch Kunde muss die innere Organisation kennen. Selbst wenn keine ausdrückliche Regelung da wäre (ist aber in all diesen Häusern da, nach meiner Kenntnis), wäre der Verweis unter dem Gesichtspunkt der Anscheins- oder Duldungsvollmacht wirksam.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
guest-12329.08.2015 11:26:13
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 16x hilfreich)

"Gehüpft" ist er nicht, hat den Tresen jedoch umgangen, sich durch die übrigen Kunden gedrängt und mich an den Oberarmen gepackt um mich rauszuwerfen! Drei Kollegen mussten diesen tätowierten Berserker zurückhalten. Meine Strafanzeige wurde vorhin übrigens angenommen, wahrscheinlich wird sie aber nicht weiter verfolgt werden.
[UNAGEMESSENER INHALT GELÖSCHT]
Eine erneute Antwort darauf wäre überflüssig, da sie mich ohnedies nicht mehr erreichen wird!

-- Editiert von Moderator am 29.08.2015 12:19

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38453 Beiträge, 14006x hilfreich)

Jede Strafanzeige muss angenommen werden.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120126 Beiträge, 39832x hilfreich)

Zitat:
in der ich eine hinterlegte Einschreibesedung vor Termin abzuholen versuchte

Tja, warum setzet man wohl einen Termin? Ganz einfach: Weil die Sendung vorher nicht da ist.
Körperlich abwesende Sendungen kann man aber nicht abholen, sollte eigentlich jedem klar sein, das solte eigentlich keine geistige Überforderung darstellen ...



Zitat:
Nun ja, der Angestellte wird ja wohl kaum, als Du harmlos hineingeschlendert bist, über den Tresen gehüppt sein, Dich tätlich angegriffen haben, nur weil Du kein Ausländer bist und untätowiert.

Wenn der dort in der gleiche Art und Weise aufgetreten ist wie hier, kann ich mir schon vorstellen weshalb der Angestellte da etwas unwirsch war ...



Zitat:
Die Frage ist jedoch ob ein temporärer Verweis aufgrund des Verhaltens des TE im Sinn von Gefahrenabwehr zulässig war.

Eben. Und da wage ich mal die Prognose, das die Antwort JA lauten könnte ...



Zitat:
Meine Strafanzeige wurde vorhin übrigens angenommen, wahrscheinlich wird sie aber nicht weiter verfolgt werden.

Vermutlich nicht, denn es gibt tstsächlich wichtigere Fälle als gekänkte Eitelkeit...



Zitat:
Um das zu beurteilen müsste eine genaue Schilderung des Verlaufs erfolgen.

Eher eine objektive - die wäre aber vom TS wohl nicht zu erwarten gewesen...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
es muss beachtet werden dass in diesem Fall die Post einen staatlichen Auftrag erfüllt und aus diesem Grund die Voraussetzungen für ein Hausverbot deutlich höher liegen als normal


Hier allerdings wohl weniger, denn Postfilialen gibt es viele, sodaß ein Hausverbot für eine einzelne davon durchaus leichter durchzusetzen ist als eine für, sagen wir, ein Arbeitsamt.

1x Hilfreiche Antwort

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