Hausverbot durch Eigentümer

26. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
jms
Status:
Schüler
(247 Beiträge, 10x hilfreich)
Hausverbot durch Eigentümer

A ist Eigentümer eines Hauses. Im EG hat er ein Ladengeschäft verpachtet an B.
Als A Streit mit einem Lieferanten oder Kunden C des Ladengeschäfts hat, erteilt er ihm Hausverbot. B sagt dazu nichts weil er es nicht mitbekommt oder sich nicht einmischt. Muss C sich an das Hausverbot des A halten? Müsste A an B ev. Schadensersatz zahlen?
Wie würde die Lage aussehen, wenn im Pachtvertrag zw. A und B vereinbart wäre, dass A Hausverbote aussprechen kann?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(131014 Beiträge, 41628x hilfreich)

Zitat (von jms):
Muss C sich an das Hausverbot des A halten? Müsste A an B ev. Schadensersatz zahlen?
Wie würde die Lage aussehen, wenn im Pachtvertrag zw. A und B vereinbart wäre, dass A Hausverbote aussprechen kann?

In Ermangelung relevanter Details ohne hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Man müsste schon den Wortlaut der Kommunikation und der vertraglichen Vereinbarungen kennen, um sinnvoll darüber diskutieren zu können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50316 Beiträge, 17602x hilfreich)

Zitat (von jms):
Muss C sich an das Hausverbot des A halten?


Jedenfalls für den Laden konnte A gar kein Hausverbot aussprechen, da er dafür kein Hausrecht hat.

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5447 Beiträge, 1824x hilfreich)

Zitat (von jms):
Müsste A an B ev. Schadensersatz zahlen?


Nur wenn das Hausverbot unberechtigt/willkuerlich ausgesprochen wurde. Es gibt da ja letztlich Abstufungen - wurde Hausverbot erteilt, weil A sich mit C gestritten hat, dann sehe ich nicht, wieso das berechtigte Interesse des B nicht hoeher gewertet werden sollte. Haette C hingegen A's Bruder ermordet, wuerde ich eher eine Berechtigung sehen.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Zitat (von jms):
Muss C sich an das Hausverbot des A halten?
Abgesehen vom Ladengeschäft des B muss sich daran halten. C darf also das Ladengeschäft besuchen aber mehr nicht.

Zitat (von jms):
Müsste A an B ev. Schadensersatz zahlen?
Nein, denn es entsteht B ja gar kein Schaden.

Zitat (von jms):
Wie würde die Lage aussehen, wenn im Pachtvertrag zw. A und B vereinbart wäre, dass A Hausverbote aussprechen kann?
Meiner Meinung nach wäre solch ein Passus unwirksam.

Signatur:

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