Hausverbot im Ladengeschäft einer gemeinnützigen Organisation, die sich als Hilfswerk versteht

22. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Beast
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausverbot im Ladengeschäft einer gemeinnützigen Organisation, die sich als Hilfswerk versteht

Hallo in die Runde,

auf der Suche nach Informationen zur Rechtslage bin ich über euer Forum gestolpert..

Mir wurde heute ein Hausverbot ausgesprochen, wie im Titel beschrieben, in einem sog. Sozialladen, u.a. werden Lebensmittel mit abgelaufenem MHD angeboten (nach meinem Kenntnisstand arbeiten sie in einer rechtlichen Grauzone, ob der Rechtsstreit bzgl. der Verwendung des Begiffs "Tafel e.V." beigelegt ist, entzieht sich meiner Kenntnis).

Neben einer desolaten finanziellen Situation befinde ich mich in keiner ausgeglichenen gesundheitlichen Verfassung. Seit etwa einem Monat hatte ich die Erlaubnis der Betreiberin, ihre Dienste in Anspruch zu nehmen (zunächst hieß es, ich müsse entsprechende Bescheide vorlegen, letztlich reichte der Sozialpass). Bei der Anmeldung wurde ich gebeten, nicht vor 15 Uhr zu erscheinen (worauf ich durchblicken ließ, dass ich aufgrund von Panikattacken ohnehin Zeiten favorisiere, in denen wenig los ist). Bei den ersten Einkäufen alles sehr zuvorkommend und super nett, dann zunehmend höfliche Zurechtweisungen, alles im Rahmen des Erlaubten. Was mir dann aber ehrlich gesagt missfiel, war die Aufforderung, meine Taschen an der Kasse stehen zu lassen (auch meine Fahrradtasche=Handtasche *welche Frau ist bereit ihre Handtasche in Verwahrung zu geben**grübel*), aber gut, wenn das ihre Spielregeln sind...

Letzte Woche wollte ich meinen Einkauf in Begleitung tätigen, doch meiner Begleitung wurde der Zugang verwehrt (sie hätte außerhalb der Verkaufsfläche warten dürfen). Daraufhin dachten wir uns, gleich die fehlende Erlaubnis einholen (dass sie grundsätzlich berechtigt ist, steht außer Frage). Nachdem sie dann auf frühestens März vertröstet wurde, sind wir zusammen gegangen. Ich unverrichteter Dinge (weder mir ging es gut, noch wollte ich meine Bekannte enttäuscht, fast fassungslos warten lassen).

Heute wollte ich einkaufen, stelle mein Rad ab, und die Betreiberin kommt vor die Tür, belehrt mich wegen des Stellplatzes fürs Rad und spricht mir im Folgenden ein Hausverbot aus. Mit der Begründung: Ich hätte mich bei dem letzten Besuch "daneben" benommen.

Ich habe mich nicht daneben benommen, nachweislich.


Ich möchte wissen, ob es grundsätzlich möglich wäre, gegen so eine Behandlung vorzugehen. In privaten Räumen stünde es außer Frage, aber wie schaut es im gewerblichen/gemeinnützigen Umfeld aus?



Ich bin so unfassbar sauer darüber, dass es Menschen gibt, die so selektiv "Hilfsgüter" vertreiben und verteilen dürfen und dabei so viel Macht ausüben. Schlimm genug auf Hilfsangebote angewiesen zu sein, aber dann zu allem Übel noch eine so erniedrigende Behandlung...


Ich hoffe das Thema passt hier, ein wenig hab ich mich umgesehen, aber nicht sehr lange, zugegeben ;) außerdem hoffe ich das ich nicht zu unsachlich war, ganz ist es mir sicher nicht gelungen..

..und Danke schon mal, für's Lesen bis hierhin ;)


-- Editiert von User am 22. Februar 2024 04:41

-- Editiert von User am 22. Februar 2024 04:57

-- Editiert von User am 22. Februar 2024 05:06

-- Editiert von User am 22. Februar 2024 06:37

-- Editiert von User am 22. Februar 2024 07:19

-- Editiert von Moderator topic am 22. Februar 2024 15:25

-- Thema wurde verschoben am 22. Februar 2024 15:25

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
12öel3
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 9x hilfreich)

Tja, so unglücklich das gelaufen ist: Einen Anspruch auf Zutritt sehe ich nicht. Das ist ein privater Verein, keine staatliche Einrichtung. Die dortigen ehrenamtlichen Helfer müssen sich keine Diskussionen antun, und können im Prinzip jedem jederzeit ein Hausverbot erteilen.
-> In Zukunft im Supermarkt einkaufen.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39353 Beiträge, 14146x hilfreich)

Auch Hilfsgüter werden doch ausnahmslos selektiv vertrieben. Und die Bedingungen setzt nun mal der Anbieter fest. Und es macht ja durchaus Sinn, dass Nichtberechtigten der Zugang verwehrt wird.

wirdwerden

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7876 Beiträge, 1618x hilfreich)

Zitat (von Beast):
Was mir dann aber ehrlich gesagt missfiel, war die Aufforderung, meine Taschen an der Kasse stehen zu lassen (auch meine Fahrradtasche=Handtasche *welche Frau ist bereit ihre Handtasche in Verwahrung zu geben**grübel*), aber gut, wenn das ihre Spielregeln sind...


Manche Leute stecken sich trotz der Tatsache dass sie in einem Sozialkaufhaus sind, Dinge ein. Und eine Tasche die man abgibt, braucht man später nicht kontrollieren zu lassen.

Vielleicht hätte ein kleines klärendes Gespräch hier die Luft aus der Sache genommen

Zitat (von Beast):
Nachdem sie dann auf frühestens März vertröstet wurde, sind wir zusammen gegangen. Ich unverrichteter Dinge (weder mir ging es gut, noch wollte ich meine Bekannte enttäuscht, fast fassungslos warten lassen).


Die paar Tage ... Diese Läden sind leider hoffnungslos überlaufen

Zitat (von Beast):
Heute wollte ich einkaufen, stelle mein Rad ab, und die Betreiberin kommt vor die Tür, belehrt mich wegen des Stellplatzes fürs Rad und spricht mir im Folgenden ein Hausverbot aus. Mit der Begründung: Ich hätte mich bei dem letzten Besuch "daneben" benommen.


Wenn das Rad im Weg steht oder der Laden schonmal Probleme deswegen hatte....

Natürlich herrscht Vertragsfreiheit - also kann sich der Ladenbetreiber seine Kunden aussuchen. Was hindert Sie aber dran, nochmal hinzugehen und zu versuchen, das ganze sachlich zu klären.

-- Editiert von User am 22. Februar 2024 09:50

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6466 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Manche Leute stecken sich trotz der Tatsache dass sie in einem Sozialkaufhaus sind, Dinge ein. Und eine Tasche die man abgibt, braucht man später nicht kontrollieren zu lassen.

Eine Tasche, die man nicht abgibt, übrigens auch nicht.

Dafür muss der Ladenbetreiber dann schon die Polizei rufen. Nur die darf das.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
Beast
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von 12öel3):
Das ist ein privater Verein, keine staatliche Einrichtung. Die dortigen ehrenamtlichen Helfer müssen sich keine Diskussionen antun,


ich bezweifle, dass es überhaupt ehrenamtliche Helferinnen gibt, anders als bei "der Tafel" (bei der die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen wahrlich nicht zu beneiden sind, angesichts des kaum zu bewältigenden Andrangs, für den die vorrätigen Waren kaum noch ausreichen und den schrumpfenden Nervenkostümen aller Beteiligten), gibt es in genanntem Geschäft so gut wie keine Wartezeiten, auch keinen Warenmangel.

Zitat (von 12öel3):
und können im Prinzip jedem jederzeit ein Hausverbot erteilen.


Dafür hätte ich vollstes Verständnis, wenn sie keine Waren einsammeln würden, die von den Gewerbetreibenden für eine vermeintlich gemeinnützige Institution gespendet oder zumindest sehr vergünstigt abgegeben werden würden. Gehe ich zu einem beliebigen Bäcker in der Umgebung und frage nach einem Vortagsbrot (so lange ich denken kann gab es diese Möglichkeit), wird darauf hingewiesen, dass heute alle Überschüsse der Tafel gespendet werden. Schön wäre es dann doch mindestens, wenn solche Brote tatsächlich bei "der Tafel" landen und nicht bei einer Institution, in der persönliche Interessen im Vordergrund stehen und die Bedürftigkeit am Nasenfaktor festgemacht wird.

Zitat (von 12öel3):

-> In Zukunft im Supermarkt einkaufen.


gute Idee, wenn es nicht den erschwerenden Umstand gäbe, dass es mindestens doppelt so kostspielig wäre. ;) )

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#6
 Von 
Beast
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Manche Leute stecken sich trotz der Tatsache dass sie in einem Sozialkaufhaus sind, Dinge ein.


Das ist mir klar, daher habe ich mich ja auch an die Spielregeln gehalten.

Zitat (von cirius32832):
Vielleicht hätte ein kleines klärendes Gespräch hier die Luft aus der Sache genommen


Das sicherlich, m.E. gab es die Möglichkeit für mich nicht.

Zitat (von cirius32832):

Wenn das Rad im Weg steht oder der Laden schonmal Probleme deswegen hatte....


das war vielleicht missverständlich von mir formuliert, an sich alles kein Problem, logisch halte ich mich an deren Gepflogenheiten, ich gab zur Antwort "sorry, das wusste ich nicht" und wollte direkt umparken. Wie heißt es so schön, 'der Ton macht die Musik'.

Zitat (von cirius32832):

Natürlich herrscht Vertragsfreiheit - also kann sich der Ladenbetreiber seine Kunden aussuchen.


Ist das wirklich so, darf Gemeinnützigkeit so ausgelegt werden?

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39353 Beiträge, 14146x hilfreich)

Auch soziale Einrichtungen brauchen bezahlte Helfer. Das ist doch überhaupt nicht das Problem. Das Problem ist, dass Du Dich nicht an die Spielregeln gehalten hast. Und wenn man in einem Club Mitglied ist, dann muss man die Spielregeln akzeptieren oder sich einen Club suchen, der eben abweichende Spielregeln hat. Und dass jemand, der jemand Unberechtigtes einschleusen will, sich nicht gerade Freunde macht, das ist doch klar.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Beast
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Auch soziale Einrichtungen brauchen bezahlte Helfer. Das ist doch überhaupt nicht das Problem.

richtig

Zitat (von wirdwerden):
Das Problem ist, dass Du Dich nicht an die Spielregeln gehalten hast.

genau da ist das Problem. Ich habe mich an die Spielregeln gehalten!

Zitat (von wirdwerden):
Und wenn man in einem Club Mitglied ist, dann muss man die Spielregeln akzeptieren oder sich einen Club suchen, der eben abweichende Spielregeln hat.

absolut korrekt!

Zitat (von wirdwerden):
Und dass jemand, der jemand Unberechtigtes einschleusen will, sich nicht gerade Freunde macht, das ist doch klar.


Ich wollte niemanden einschleusen *lach*, meine Freundin ist grundsätzlich berechtigt und das die nächste Aufnahme erst nach einer Frist möglich ist, war auch nicht das Problem, enttäuschend, aber so ist es halt. Das Problem ist, das mir ein Nicht-Einkauf zum Vorwurf gemacht wird und als Grundlage für ein völlig unangemessenes Hausverbot herangezogen wird.

Danke im Übrigen für diese und alle anderen Antworten..

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39353 Beiträge, 14146x hilfreich)

Sie war unberechtigt, weil sie noch nicht "Mitglied" war. Und dieses Problem ist doch uralt. Firmenmitarbeiter dürfen das auch nicht, also für Dritte dort einkaufen oder die einschleusen, das sind eben die Spielregeln. Du bist auffällig geworden, man will diese Form der Auseinandersetzung nicht, muss man auch nicht wollen. Auch das mit der Handtasche ist absolut üblich. Eben weil man als Betreiber dort nicht reingucken darf. Man muss also alles draußen lassen, was nicht kontrollierbar ist. Seit Ladendiebstahl zum Volkssport geworden ist, sorry, ist es halt so.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Beast
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Du bist auffällig geworden, man will diese Form der Auseinandersetzung nicht,


entschuldige, aber welche Auseinandersetzung?

Wir kommen zu zweit in den Laden. Gehen zur Kassen und fragen ob meine Begleitung mich begleiten darf. Mit dem Nein, das ist nicht möglich, haben wir beschlossen zu fragen ob meine Freundin sich anmelden kann, sie hatte alle nötigen Unterlagen dabei. Das ist zur Zeit nicht möglich, also sind wir gegangen.

Ich habe doch nicht aus Bosheit nicht eingekauft, meine Freundin war zu meiner Unterstützung dabei, als Hilfe damit ich meine Panikattacken besser in den Griff bekomme und das wir zwei Fliegen mit eine Klappe fangen wollten, dagegen ist doch nichts einzuwenden, denn eine Anmeldung hatte meine Freundin eh vor.

-- Editiert von User am 22. Februar 2024 17:13

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39353 Beiträge, 14146x hilfreich)

Es gab doch immer wieder Zurechtweisungen, wie Du selbst schreibst. Und Kleinvieh macht halt auch Mist. Sie wollen Dich nicht, sie müssen Dich nicht in ihren Club aufnehmen. Vielleicht in einigen Monaten einen neuen Anlauf starten, die Spielregeln ohne Diskussionen akzeptieren, sich einfach unauffällig verhalten.

wirdwerden

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#12
 Von 
Beast
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es gab doch immer wieder Zurechtweisungen, wie Du selbst schreibst. Und Kleinvieh macht halt auch Mist. Sie wollen Dich nicht, sie müssen Dich nicht in ihren Club aufnehmen


damit hast du den Nagel sicher auf den Kopf getroffen ;)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33982 Beiträge, 5870x hilfreich)

Zitat (von Beast):
Mir wurde heute ein Hausverbot ausgesprochen, wie im Titel beschrieben, in einem sog. Sozialladen,
Die *Hausherrin* darf ihr Hausrecht ausüben.
Zitat (von Beast):
Ich möchte wissen, ob es grundsätzlich möglich wäre, gegen so eine Behandlung vorzugehen.
Ja, grundsätzlich schon.
Zitat (von Beast):
ich bezweifle, dass es überhaupt ehrenamtliche Helferinnen gibt
Das dürfte irrelevant sein. Die *Chefin* hat offenbar das Hausrecht und darf ein Hausverbot aussprechen.
Es gibt ja *Sozialläden* in den unterschiedlichsten Firmierungen und mit den unterschiedlichsten Namen. Vermutlich darf jeder Betreiber auch ein Hausverbot aussprechen.
Zitat (von Beast):
Dafür hätte ich vollstes Verständnis...
Ich meine, es ist egal, ob du Verständnis hast oder nicht. Das Hausverbot ist in der Welt.

Interessant wäre evtl., wie lange das Verbot gilt und ob es für diesen einen Laden oder alle Läden dieses *Clubs/Vereins/Betreibers* gilt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Beast
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich meine, es ist egal, ob du Verständnis hast oder nicht.

jo

Zitat (von Anami):
Das Hausverbot ist in der Welt.

Interessant wäre evtl., wie lange das Verbot gilt und ob es für diesen einen Laden oder alle Läden dieses *Clubs/Vereins/Betreibers* gilt.


Es würde mich wundern wenn es nicht unendlich für diesen Laden gilt.


Und auch wenn ich dort gar nicht mehr verkehren möchte, frage ich mich ob es rechtens ist, ohne triftige Gründe ein Hausverbot auszusprechen. Es müsste sich doch entweder um 'Räumlichkeiten für den allgemeinen Publikumsverkehr' handeln, oder durch eine Gemeinnützigkeit eine Sonderstellung haben, und wenn gemeinnützig, haben sie m.E. auch die Pflicht danach zu handeln.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39353 Beiträge, 14146x hilfreich)

Das ist doch schon mehrfach beantwortet worden. Und Gemeinnützigkeit bedeutet nicht, dass man alles dulden muss oder insoweit Rechte beschnitten werden. Man ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet, kann Spendenquittungen ausstellen, die steuerlich absetzbar sind und die Aufgabenerfüllung liegt im sozialen Bereich. Daran hat sich auch nichts geändert, weil ein Hausverbot erteilt wird.

wirdwerden

-- Editiert von User am 22. Februar 2024 20:36

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124055 Beiträge, 40315x hilfreich)

Zitat (von Beast):
Es müsste sich doch entweder um 'Räumlichkeiten für den allgemeinen Publikumsverkehr' handeln

Da es gerade keine "Räumlichkeiten für den allgemeinen Publikumsverkehr" sind, ist ja nun offensichtlich.



Zitat (von Beast):
wenn gemeinnützig, haben sie m.E. auch die Pflicht danach zu handeln.

Tun sie ja offensichtlich, sonst hätte das Finanzamt ihnen die Gemeinnützigkeit schon entzogen.



Zitat (von Beast):
frage ich mich ob es rechtens ist, ohne triftige Gründe ein Hausverbot auszusprechen.

Es gab wohl triftige Gründe, auch wenn diese nicht benannt wurden.
Nach aktuellem Stand ist es so, dass das Hausverbot gilt.

Man kann überlagen dagegen zu klagen, aber ohne Anwalt dürfte das nicht mit Erfolgsaussichten gekrönt sein.



Zitat (von 12öel3):
-> In Zukunft im Supermarkt einkaufen.

Leute die solche Tipps geben, sollten dann auch gleich ihre Bankverbindung bekanntgeben bzw. das zur Umsetzung des Vorschlags notwendige Geld an die Betreffenden überweisen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Beast
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Das ist doch schon mehrfach beantwortet worden.

du hast recht, ich hatte mittlerweile allerdings auf einem anderen Portal, etwas über 'Gleichstellungsgrundsatz' und 'das allgemeine Persönlichkeitsrecht' gelesen und mich gefragt wo genannte Lokalität diesbezüglich einzuordnen ist.

Zitat (von wirdwerden):
Und Gemeinnützigkeit bedeutet nicht, dass man alles dulden muss oder insoweit Rechte beschnitten werden. Man ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet, kann Spendenquittungen ausstellen, die steuerlich absetzbar sind und die Aufgabenerfüllung liegt im sozialen Bereich. Daran hat sich auch nichts geändert, weil ein Hausverbot erteilt wird.


Richtig. Aber da der Anlass des Hausverbots vorgeschoben ist, bestärkt sich mir der Eindruck bzw. die Frage, ob die Gemeinnützigkeit zu recht besteht. Ich vermute, dass grundsätzlich ein aufmerksames Augenpaar nicht gewünscht ist und das der Grund des Hausverbots ist.

-- Editiert von User am 23. Februar 2024 10:10

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Beast
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Tun sie ja offensichtlich, sonst hätte das Finanzamt ihnen die Gemeinnützigkeit schon entzogen.

oder 'wo kein Kläger, da kein Richter'
Ich habe mittlerweile einige Rezensionen gefunden und dieses scheint kein Einzelfall.

Zitat (von Harry van Sell):
Man kann überlagen dagegen zu klagen, aber ohne Anwalt dürfte das nicht mit Erfolgsaussichten gekrönt sein.

genau und ob es die Mühe wirklich wert wäre. Auf der anderen Seite, wer wenn nicht wir selber, gestalten ein lebenswertes Umfeld.

Zitat (von Harry van Sell):
Leute die solche Tipps geben, sollten dann auch gleich ihre Bankverbindung bekanntgeben bzw. das zur Umsetzung des Vorschlags notwendige Geld an die Betreffenden überweisen.
:D

-- Editiert von User am 23. Februar 2024 10:18

-- Editiert von User am 23. Februar 2024 10:19

-- Editiert von User am 23. Februar 2024 10:29

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33982 Beiträge, 5870x hilfreich)

Zitat (von Beast):
frage ich mich ob es rechtens ist, ohne triftige Gründe ein Hausverbot auszusprechen
Für die *Hausherrin* waren die Gründe triftig genug. Nun gibts 2 Meinungen. Soweit klar, oder?
Zitat (von Beast):
und mich gefragt wo genannte Lokalität diesbezüglich einzuordnen ist.
Um dir selbst die Antwort zu geben, müsstest du das selbst herausfinden, denn *Sozialladen* ist, wie mehrfach geschrieben, nichts Genaues. Ein paar Rezensionen helfen da vermutlich nicht, denn wie so oft und ganz grundsätzlich--- schreiben Zufriedene Kunden nicht unbedingt.
Zitat (von Beast):
Es würde mich wundern wenn es nicht unendlich für diesen Laden gilt.
Ja, wundere dich gern.

Was die Idee mit dem Gleichstellungsgrundsatz und dem Persönlichkeitsrecht angeht, treffen die Schlagworte für diesen *Sozialladen* gerade nicht ins Schwarze.
Zitat (von Beast):
Aber da der Anlass des Hausverbots vorgeschoben ist,
NÖ. s.o. Das siehst nur du so.

Also gern nochmal: Grundsätzlich kannst du dich wehren. Grundsätzlich wird die Hausherrin ihre Meinung begründen und wie immer---hat dann eine andere Stelle darüber zu entscheiden.
Auf keinen Fall tut das ein Forum.
Zitat (von Beast):
Auf der anderen Seite, wer wenn nicht wir selber, hilft ein lebenswertes Umfeld zu gestalten.
Sorry, aber hier wirst du dir selbst helfen müssen. Was soll das lebenswerte Umfeld sein?
Der Laden soll vor allem helfen, dass bestimmte Personen dort günstig einkaufen können. Dazu hast du nichts getan außer das Angebot zu nutzen.
Nun haben sich die Gewichte verschoben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Beast
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Das dieses Hausverbot dauerhaft bestand haben wird, ist mir klar. Egal wie ich mich im Weiteren verhalte, selbst wenn ich mich, 'für was auch immer', entschuldigen würde.

Zitat (von Anami):
....denn *Sozialladen* ist, wie mehrfach geschrieben, nichts Genaues...

Ist mir auch klar, ich bin unsicher wie genau ich sein kann, ohne mich selber angreifbar zu machen. Das Rezensionen etc. nicht wirklich helfen, auch klar, können bestenfalls ein Argument untermauern..
Zitat (von Anami):
Was die Idee mit dem Gleichstellungsgrundsatz und dem Persönlichkeitsrecht angeht, treffen die Schlagworte für diesen *Sozialladen* gerade nicht ins Schwarze.

beinahe schade.. ;)
Zitat (von Anami):
...Auf keinen Fall tut das ein Forum.

kann doch aber eine Entscheidungshilfe sein...
Zitat (von Anami):
Sorry, aber hier wirst du dir selbst helfen müssen. Was soll das lebenswerte Umfeld sein?

ok. & Das es fair und gerecht zugeht vielleicht.
Zitat (von Anami):
Der Laden soll vor allem helfen, dass bestimmte Personen dort günstig einkaufen können. Dazu hast du nichts getan außer das Angebot zu nutzen.

grundsätzlich ist dem nichts hinzuzufügen, sprich auch richtig.
Zitat (von Anami):
Nun haben sich die Gewichte verschoben.

meinst du wie?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Beast
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

bzw. wäre ein Blick in die Satzung interessant. Wie bereits erwähnt gab es 2015 schon Rechtstreitigkeiten zur Verwendung des Begriffs "Tafel", dazu gibt es einen Artikel vom Sonntagsblatt, in dem heißt es u.a.

Zitat:
"Der Vorsitzende der Nürnberger Tafel.. Er habe.. ihr gesagt, dass sie ein eingetragenes Markenzeichen benutze, das geschützt sei,.. "wir haben einen Anwalt eingeschaltet"..."
Die Betreiberin hat lt. dieses Artikels, vom Bundesverband der Tafeln eine Absage für einen Beitritt erhalten, aber sie nutzt ihn ja nach wie vor, warum entzieht sich meiner Kenntnis.

Fakt ist nämlich, das die Waren wenn nicht bei ihr, bei der "richtigen" Tafel, im Food-Sharing, oder als Vortagsbrot beim Bäcker erhältlich wären. Ihr Preis-Leistungs-Angebot ist phänomenal, so hochwertige Waren konnte ich mir das letzte mal vor 4 Jahren leisten, schade drum ;)

-- Editiert von User am 23. Februar 2024 14:00

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39353 Beiträge, 14146x hilfreich)

Gehe einfach mal davon aus, dass die Finanzämter gerade bei der Überprüfung der Gemeinnützigkeit unglaublich pingelig sind. Und nochmals, auch gemeinnützige Vereine dürfen Gewinn machen, warum denn nicht? Die Frage ist, was sie mit diesem Gewinn machen. Und gerade der Sozialmarkt ist nicht nur international, sondern auch national unglaublich umkämpft. Weder die in Hamburg gegründete "Ur-Tafel" noch andere gemeinnützige Einrichtungen leben von Luft und Liebe, glaub es mir mal. Und, der Rechtsstreit scheint ja um den Namen zu gehen, um nicht mehr. Geh einfach mal davon aus, dass in diesem Bereich auch die jeweilige Konkurrenz peinlich genau darauf achtet, was wo wie geschieht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Beast
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Da ist ein falscher Eindruck entstanden. Ich bin ausdrücklich dafür, das gemeinnützige Vereine Gewinne erzielen dürfen, ohne geht es doch gar nicht und wäre absolut kontraproduktiv. Das ist aber auch nicht das Thema und führt jetzt vielleicht auch zu weit.

So oder so bin ich einer Möglichkeit über die Runden zu kommen beraubt, ob jetzt unverschuldet oder nicht.


Danke für eure Zeit und Müh

0x Hilfreiche Antwort

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