Hausverbot im Schwimmbad

22. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Daniel17
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverbot im Schwimmbad

Das Thema klingt vielleicht etwas lächerlich ist aber durchaus ernst gemeint. Es geht darum das ich mit ein paar freunden im Schwimmbad war und wir nach ende der Badezeit noch einmal ins Wasser gesprungen sind (das Schwimmbad war zu dieser Zeit noch geöffnet). Also um 20.00 Uhr macht das Schwimmbad zu und zwichen 19.30 und 20.00 darf niemand mehr im Wasser sein wir sind etwa gegen 19.35 nocheinmal ins Wasser gesprungen um uns abzukühlen. Danach kam der Bademeister mit einem Blatt Papier in der Hand zu uns und wollte unsere Namen un Adressen die wir ihm dann auch gegeben haben, er meinte das wir Hausverbot hätten und diesen Sommer nicht mehr zu kommen brauchen.
Leider habe ich mir eine Dauerkarte gekauft und habe keine Lust diese verfallen zu da ich sie erst zweimal genutzt habe.
Meine Frage ist also ob man gegen dieses Hausverbot irgendwelche Rechtsmittel wie zB. Wiederspruch einlegen kann (Das Schwimmbad gehört der Stadt) , weil es Meiner Meinung nach ziehmlich Lächerlich ist wegen so eine Lapalie Hausverbot zu bekommen.

Vielen Dank im Voraus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

Du solltest Dich mit der Stadtverwaltung unterhalten. Beschwerdemanagement, falls es bei Euch so etwas gibt. Prinzipiell kann man Dir schon Hausverbot erteilen, allerdings würde ich dann zusehen, daß ich das Geld für die Dauerkarte wiederbekomme, bei solch einem geringen "Verstoß"

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

rede lieber erst mit dem bademeister, kriech ein wenig zu kreuze, solche blockwarttypen mögen das.
wenn du dich bei der stadtverwaltung beschwerst, wird niemand veranwortung übernehmen wollen (weil die eigenen angestellten nunmal wichtiger sind als der bürger) und im endeffekt wirst du nichts erreichen.
und selbst wenn, wird dich der bademeister hasssen und bei der nächsten kleinigkeit wieder so reagieren ...

m.

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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Guten Tag,

Sie haben die Möglichkeit des Widerspruchs bei der Stadt mit der entsprechenden Begründung.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1499x hilfreich)

Ich würde mich auch an die Verwaltung wenden. Der Bademeister hat im Zweifel nicht die Befugnis, das Hausverbot zurückzunehmen. Und wieso sollte er es tun? Außerdem dürfte es schwierig werden, zu dem Bademeister Kontakt aufzunehmen. Schließlich dürfen Sie derzeit nicht in das Bad.

-- Editiert von wastl am 24.06.2005 17:16:33

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#5
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

>Der Bademeister hat im Zweifel nicht die Befugnis, das Hausverbot zurückzunehmen.<

wieso denn nicht? wenn er hausverbot erteilen kann, dann kann er es doch auch wieder zurücknehmen?

m.

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#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

quote:
"wieso denn nicht? wenn er hausverbot erteilen kann, dann kann er es doch auch wieder zurücknehmen?"


Nein, das ist nicht zwingend so. Dieses hängt von den jeweiligen Kompetenzen ab, die dem Bademeister übertragen wurden.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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