Hausverbot umgehen

21. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 8x hilfreich)
Hausverbot umgehen

Hallo zusammen,

Ich bin in einer echt blöden blöden situation. Ich habe in einem alten Krankenhaus bei meinen alten Arbeitgeber Hausverbot.

Nun ist der supergau eingetreten und meine Mutter ist vom rtw mit infarkt genau in das Haus eingeliefert worden wo ich eben hausverbot habe.

Ich bin leider der einige in der Familie der medizinisch kompetent ist.

Gibt es in so einem "sonderfall" die Möglichkeit so ein Hausverbot anzufechten oder zu umgehen?

Notfall oder generelle Fragen?

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37 Antworten
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#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Nein.

Wenn das Krankenhaus trotzdem betreten wird, dann ist das eine Straftat, kann mit der zwangsweisen Entfernung aus dem Krankenhaus enden und auch zivilrechtliche Unterlassungsansprüche nach sich ziehen.

Wie wäre es mit einem Telefonanruf?
Wegen Corona darf man sowieso nur sehr begrenzt in Krankenhäuser.

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#2
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich habe bereits angerufen. Aber sicher wäre es für Mutter schöner wenn ich in Präsenz bin.
.Und Bekanntermassen dürfen die am Telefon keien Auskunft geben

Aber danke für deine Antwort.

-- Editiert von User am 21. Januar 2023 02:59

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3510 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
Ich habe bereits angerufen. Aber sicher wäre es für Mutter schöner wenn ich in Präsenz bin.
.Und Bekanntermassen dürfen die am Telefon keien Auskunft geben

Wenn sie eine Vorsorgevollmacht haben und selbige ist im KH hinterlegt, dann bekommen sie auch am Telefon Auskunft.
Ihre Mutter hat sicher ein Telefon, dann ist der Kontakt darüber möglich. Bei Lebensbedrohlicher Erkrankung, könnten sie über die Geschäftsleitung oder die Personen welche das Hausverbot verhängten evtl. aus Ausnahmegenehmigung erhalten. Wird auch drauf ankommen, warum sie ein Hausverbot haben.

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#4
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 8x hilfreich)

Warum ich e8n Hausverbot habe weiß ich nicht, dies würde mir nicht mitgeteilt.

Nein Auskunft am telefon sind nicht möglich weil sich nicht verifizieren lässt wer tatsächlich als vollmachtinhaber am Telefon lässt ( ja und ich habe sämtliche vollmachten)

Und meine Mutter hat kein Telefon weil sie dazu auch Aktuell gar nicht in der Lage ist.

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#5
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 8x hilfreich)

Warum ich e8n Hausverbot habe weiß ich nicht, dies würde mir nicht mitgeteilt.

Nein Auskunft am telefon sind nicht möglich weil sich nicht verifizieren lässt wer tatsächlich als vollmachtinhaber am Telefon lässt ( ja und ich habe sämtliche vollmachten)

Und meine Mutter hat kein Telefon weil sie dazu auch Aktuell gar nicht in der Lage ist.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Wenn das Krankenhaus trotzdem betreten wird, dann ist das eine Straftat, kann mit der zwangsweisen Entfernung aus dem Krankenhaus enden und auch zivilrechtliche Unterlassungsansprüche nach sich ziehen.
Das ist ja Quark.

Das Hausverbot bezieht sich ja laut anderen Threads des TE auf seine Tätigkeit als Pflegekraft. Wenn er als Besucher seiner Mutter ins KH kommt, wird das Hausverbot garantiert nicht gelten.

Man stelle sich vor, der TE wäre selbst mit dem RTW in dieses KH eingeliefert worden. "Der hat Hausverbot. Den nehmen wir nicht auf."

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#7
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 8x hilfreich)

Nein das ist schon richtig. Ich habe generelles Hausverbot sowie in meiner Tätigkeit als auch als Mensch.


Dieses Hausverbot wurde meiner chefin gegenüber übrigens vor ca. 4 wochen auch nochmal bestätigt.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
Ich bin leider der einige in der Familie der medizinisch kompetent ist.
Was hat deine Kompetenz damit zu tun? Du willst sie ja wohl nicht kompetent beraten, behandeln, pflegen usw. oder?

Generelles und aktualisiertes Hausverbot wegen *Mensch* dürfte deutlich sein.

Aber warum könntest nur du deiner Mutter beistehen? Wenn in diesem KH (wegen Corona-Schutzvorschriften) Besuch erlaubt ist, dann kann doch auch ein anderes Familienmitglied deine Mutter besuchen/ ihr beistehen. Besucher müssen nicht medizinisch kompetent sein.
Zitat (von pa517628-35):
Und meine Mutter hat kein Telefon weil sie dazu auch Aktuell gar nicht in der Lage ist.
Da ist mein Vorschlag: Lass die Mutter erst einmal in Ruhe.
Besprich das mit den anderen aus der Familie... und wenn die Mutter *besuchsbereit* ist (nicht mehr auf intensiv oder wach, geht jemand hin zum Trösten und ...was man da als Krankenbesuch so macht...
Zitat (von pa517628-35):
Gibt es in so einem "sonderfall" die Möglichkeit so ein Hausverbot anzufechten oder zu umgehen?
Ein Sonderfall ?
Anfechten--- geh zum Anwalt und frag diesen, was man tun kann
Umgehen--- deiner Mutter und dir selbst zuliebe, lieber nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1038 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
Nein das ist schon richtig. Ich habe generelles Hausverbot sowie in meiner Tätigkeit als auch als Mensch.

Dieses Hausverbot wurde meiner chefin gegenüber übrigens vor ca. 4 wochen auch nochmal bestätigt.


Ich würde mich an die Krankenhausleitung wenden, um ggf. zu erreichen, dass das Hausverbot für die aktuelle Situation ausgesetzt wird. Kann man nicht erzwingen, aber einen Versuch ist es wert. Sollten die sich darauf einlassen, lass dir das unbedingt schriftlich geben...

Im Übrigen ist es korrekt, dass du eine Straftat begehst, wenn du dich über das Verbot hinwegsetzt und das Krankenhaus betrittst. Das wäre dann Hausfriedensbruch.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#10
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja selbstverständlich will ich sie kombpetent beraten, Pflegen usw.

Außerdem ist nur 1 Besucher erlaubt.

Was fandest du denn sinnvoller, Besuch durch Angehörige die völlig überfordert sid weil über 80 (Ehemann) oder durch mich der knapp 17 Jahre in der kardiologie gearbeitet hat?

Trösten alleine ist hier nicht ausreichend, hier bedarf es einen der mit entsprechender vollmacht entsprechend entscheidet.

Gut dann werde ich mal ein Schreiben vom Anwalt aufsetzen lassen.

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#11
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Familienangehörige haben das Recht, den Patienten zu besuchen. Das wird durch § 1618 a BGB und vom Familiengrundrecht des Artikels 6 im Grundgesetz geschützt.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 8x hilfreich)

@boston vielen Dank. Das ist super zu wissen. Etwas womit ich auch argumentieren kann wenn sie die Polizei rufen? (Ich möchte drauf hinweisen das ich soweit ich informiert bin nie Hausverbot bekommen habe weil icu aggressiv oder dergleichen bin, sondern weil ich den cholerischen Chefarzt mehrmals bis oben bei der ganz obersten Zentrale gemeldet habe)

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
Außerdem ist nur 1 Besucher erlaubt.
Ja, 1 aus der Familie. Das meinte ich auch. 1 Person muss keinesfalls medizinisch kompetent sein.

Zitat (von pa517628-35):
Gut dann werde ich mal ein Schreiben vom Anwalt aufsetzen lassen.
Ja, ich empfahl, zumindest den Anwalt um Rat zu fragen...
Zitat (von pa517628-35):
hier bedarf es einen der mit entsprechender vollmacht entsprechend entscheidet.
Davon war bisher nicht die Rede. Wenn du diese Vollmacht von deiner Mutter hast, um entspr. zu entscheiden, könnte das generelle Hausverbot evtl. ausgesetzt werden.

Zitat (von bostonxl):
Familienangehörige haben das Recht, den Patienten zu besuchen.
Das halte ich auch grundsätzlich für richtig und wichtig.
Verstoßen Kliniken (Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen) also gegen das Gesetz und das GG, wenn sie aufgrund der Corona-Schutzvorschriften keine Besuche erlauben?
Oder sind doch Einschränkungen zulässig (wie soft und aus wichtigem Grund) ?


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 8x hilfreich)

Das ist mir klar das der 1 Besucher nicht unbedingt medizinisch kompetent sein MUSS. aber im entsprechenden Kontext wäre dies die sinnvollste Variante. Ganz klar.

Ich habe sämtliche Vollmachten über beide Eltern. Weitere Familienangehörige gibt es nicht außer meine Frau.

Och fahre heute Mittag hin und würde mich dann auf Bostons Argument berufen WENN sie Anstalten machen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3510 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
Ja selbstverständlich will ich sie kombpetent beraten, Pflegen usw.

Evtl. zum Ärger ihren früheren Kollegen. Sie wären Besucher, für die Pflege sind sie nicht zuständig.
Und Beratung kann sich auch negativ auswirken, wenn ihre Mutter dann sagt, mein Kind -hat aber das und das gesagt-.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 8x hilfreich)

Zu pflegen zählt nicht nur das Waschen sondern auch einige andere Dinge. Die Kollegen wären froh sein wenn ich denen etwas abnehme bzw. die haben ohnehin keine Zeit dafür.

Genau Beratung kann sich negativ auswirken aber sich positiv.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
Ich bin in einer echt blöden blöden situation. Ich habe in einem alten Krankenhaus bei meinen alten Arbeitgeber Hausverbot.

Nun ist der supergau eingetreten und meine Mutter ist vom rtw mit infarkt genau in das Haus eingeliefert worden wo ich eben hausverbot habe.

Ich bin leider der einige in der Familie der medizinisch kompetent ist.

Gibt es in so einem "sonderfall" die Möglichkeit so ein Hausverbot anzufechten oder zu umgehen?

Selbstverständlich.

Die Möglichkeiten eines Krankenhauses, überhaupt ein Hausverbot auszusprechen, sind genauso begrenzt wie z.B. die Möglichkeiten der Bahn hinsichtlich eines Bahnhofs usw. Es kann nur begrenzt Hausverbote aussprechen.

Mit dem Hausverbot kann weder der Besuch in der Notaufnahme untersagt werden, noch der Besuch bei engen Familienangehörigen, die Patienten in dem Krankenhaus sind.

Man sollte die KH-Leitung darauf hinweisen, daß man das KH zum Zweck des Besuches bei der dort stationär aufgenommenen Mutter betreten wird und für den Fall, daß das KH auf seinem Hausverbot bestehen sollte, einen Anwalt mit der Erwirkung einer einstweiligen Verfügung beauftragen wird.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Ich würde mich an die Krankenhausleitung wenden, um ggf. zu erreichen, dass das Hausverbot für die aktuelle Situation ausgesetzt wird. Kann man nicht erzwingen,

Und wie man das erzwingen kann...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke!!!!!! @eh1960

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Wenn man dem Hausverbot entgegentreten will, dann zumindest nicht mit solch unsinnigen Argumenten

Zitat (von pa517628-35):
Ich bin leider der einige in der Familie der medizinisch kompetent ist.

Zitat (von pa517628-35):
Ja selbstverständlich will ich sie kombpetent beraten, Pflegen usw.

Das könnte dann tatsächlich zu einem durchsetzbaren Hausverbot führen ...



Zitat (von pa517628-35):
Warum ich e8n Hausverbot habe weiß ich nicht, dies würde mir nicht mitgeteilt.

Dann dürfte das HV höchstvermutlich nichtig sein, denn Krankenhäuser als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge können nicht einfach so unbegründete HVs rechtswirksam verhängen.
Insbesondere dann nicht, wenn man erkrankte Angehörige besuchen will.

Das HV wurde vermutlich auch nicht in der Zeit begrenzt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 8x hilfreich)

@harry magst du mir mal bitte genau erläutern warum meine Argumentation unsinnig ist ?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
@harry magst du mir mal bitte genau erläutern warum meine Argumentation unsinnig ist ?

Weil es in Krankenhäusern mit ziemlicher Sicherheit genug Leute gibt die medizinisch kompetenter sind als Du und ein Teil dieser Leute sich um die Behandlung der Mutter kümmert.

Insofern ist Dein angepriesene Kompetenz im besten Falle einfach nur irrelevant, im schlimmsten Falle kontraproduktiv.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 8x hilfreich)

Hmm okay.

Also kompetenter obwohl ich selbst seit 17 Jahre selbst in dem Fachgebiet gearbeitet, geprüft und praktisch gelehrt habe bzw es noch tue ?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
Also kompetenter obwohl ich selbst seit 17 Jahre selbst in dem Fachgebiet gearbeitet, geprüft und praktisch gelehrt habe bzw es noch tue ?


Aber was willst du denn tun? Du wirst kaum Infusionen legen dürfen, ihr Tabletten verschreiben o.ä.

Es gibt gute Gründe warum Ärzte nicht die eigenen Partner oder Kinder behandeln o.a.
Zu nahen Verwandten besteht immer ein undistanziertes Verhältnis, das bei bestimmten Dingen einfach im Weg steht, weil man emotional beteiligt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3510 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Mit dem Hausverbot kann weder der Besuch in der Notaufnahme untersagt werden, noch der Besuch bei engen Familienangehörigen, die Patienten in dem Krankenhaus sind.

Wir wissen doch nicht, warum das Hausverbot verhängt wurde, der TE angeblich auch nicht, obwohl es ihm erst kürzlich nochmals mitteilt wurde.
Zitat (von pa517628-35):
Ja selbstverständlich will ich sie kombpetent beraten, Pflegen usw.

Gerade dieses, wird weder der Station noch den zuständigen Ärzten gefallen. Die Mutter besuchen und erfahren, was alles gemacht wird, mag in Ordnung sein, sich aber in die Behandlung einmischen und alles besser wissen wollen ist nicht angebracht.
Anstatt hier zu lamentieren, wäre es doch angebracht gewesen mit den behandelnden Ärzten wg. Besuchszeiten zu reden und das Hausverbot in dieser Zeit ruhen zu lassen.

Zitat (von pa517628-35):
Also kompetenter obwohl ich selbst seit 17 Jahre selbst in dem Fachgebiet gearbeitet, geprüft und praktisch gelehrt habe bzw es noch tue ?

In dem KH wo die Mutter liegt, entscheiden andere, die vermutlich genauso kompetent sind wie der TE.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

Die Sache ist doch relativ einfach. Für den Besuch bei der Mutter mit Datumsangaben eine Aufhebung des Hausverbots beantragen. Und auch für ein Gespräch mit dem Arzt. Dürfte beides erteilt werden und gut ist. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass eine Beratung des sachkundigen Personals erforderlich oder erwünscht ist, und Klinikpersonal hat mit Sicherheit was besseres zu tun, als seine Zeit so zu verplempern. Dasselbe gilt für Pflege durch Externe. Ist ja schon aus haftungsrechtlichen Gründen bedenklich. Sollte der fachkundige Fragesteller eigentlich selbst drauf kommen, dass das gar nicht geht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich habe mit keinem Wort gesagt oder angedeutet das ich mich in die Pflege einmische oder die Kollegen berate oder kundtue das ich etwas besser weiß. Ich aber gesagt das ich meine Mutter berate.

(Teilweise haben hier einige echt eine blühende Fantasie.)

Ich habe lediglich gesagt das ich meine Angehörige zuerst besuchen möchte: vor allem deswegen da ich die Flut der Informationen besser einordnen und sortieren kann, Dinge verstehen kann und die dann meinen über 80 jährigen (medizinisch bestätigten kognitiv eingeschränkten) Vater erklären kann.

Und da ich Vollmacht Inhaber bin, und meine Mutter aktuell nicht immer ansprechbar ist entscheide ich bei der weiteren Behandlung evtl. nunmal unterstützend mit. Und dies geht am besten dann wenn ich vor Ort bin.

Und ich habe gesagt das ich meine Angehörige neben dem trösten etc. Kompetent pflegen möchte. Die kleine Vorsilbe „mit" fehlt hier bzw. habe ich nicht benannt. Verzeihung dafür.

JEDE PFK und vermutlich jeder viele Laien werden mir zustimmen das bei einem Fachpersonal Mangel im 6 stelligen Bereich die ein oder andere kompetente Unterstützung sicher beim genesungsprozess sinnhaft bzw. Angenehm ist. (Z.b. Lagern, Mundpflege, Prophylaxen , entlassmsnagment etc. )

Meine Mutter bekommt z.b mehrere verschiedene Medikamente (aktuelle auch noch) bei deren Einnahme (u.a bei Parkinson sie hoffnungslos überfordert ist Nennt mir bitte eine PFK die sagt „kein Problem ich habe endlos Zeit um auch fr. Xy ca. 20 Minuten 3x Tgl. Bei der Einnahme dieser zu unterstützen. „ und ja der Kollege vor Ort hat mich gestern nach meinem Angebot gebeten dies zu übernehmen

und selbstverständlich bin ich nicht da rein wie rambo und starten sondern die Kollegen vor Ort fragen wie ich helfen kann.

Und nein ich bin auch nicht 24 vor Ort und werde dieses auch nicht fordern.

Und ich habe mit keiner Silbe gesagt das ich den gesamten pflegeprozess an mich reiße oder steuere gar meine Kollegen verbessern will.


Und wo habe bitte ich lamentiert liebe/r loni12 (vielleicht solltest du die defenition des Wortes nochmal nachschlagen), ich habe Fakten bzw. Argumente eingeholt damit ich für mich Berufsschützend weiß ich wie ich mich verhalten soll.

Ja mir und meiner Chefin wurde wiederholt das Hausverbot ausgesprochen, aber eben ohne Begründung. Da ich diese nicht bekommen habe da kann ich nunmal nicht für. Ich vermute aber es ist völlig Frackigleit. Weil ich trotz alledem die Mitarbeiter eben jenes Hauses weiter dozieren und unterrichten soll.



-- Editiert von User am 22. Januar 2023 08:21

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

Natürlich bleibt das Hausverbot generell bestehen. Man muss schon punktgenau einen Antrag stellen. Hatte ich doch geschrieben. Im übrigen halte ich das Argument mit dem Grundgesetz vorsichtig formuliert für doch recht weich.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Im übrigen halte ich das Argument mit dem Grundgesetz vorsichtig formuliert für doch recht weich.
Man lese dazu folgenden Artikel und die darin referenzierten Urteile:

https://www.bibliomed-pflege.de/sp/artikel/23972-hausverbot-eine-heikle-angelegenheit

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3510 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
Ich habe mit keinem Wort gesagt oder angedeutet das ich mich in die Pflege einmische

Sie widersprechen sich. U.st. gehört doch auch zur Pflege?
Zitat (von pa517628-35):
Mangel im 6 stelligen Bereich die ein oder andere kompetente Unterstützung sicher beim genesungsprozess sinnhaft bzw. Angenehm ist. (Z.b. Lagern, Mundpflege, Prophylaxen , entlassmsnagment etc. )

Zitat (von pa517628-35):
Ja mir und meiner Chefin wurde wiederholt das Hausverbot ausgesprochen

Wenn bei Mangel an Personal ein Hausverbot ausgesprochen wird, mag es schwerwiegende Gründe gegeben haben.
Sie wollten doch gestern ihre Mutter besuchen?
Zitat (von pa517628-35):
Och fahre heute Mittag hin und würde mich dann auf Bostons Argument berufen WENN sie Anstalten machen.

Wie verlief der Besuch?
Ich wollte ihnen nur klar machen, bitten sie um ein Besuchsrecht evtl. mit dem Hinweis, dass sie sich in die Behandlung nicht einmischen.
Patienten ohne Fach versiert Angehörige kommen doch auch zurecht. Kritik kann man anders verpackt anbringen, ohne ständig auf die eigene Kompetenz hinweisen zu müssen.

0x Hilfreiche Antwort

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