Hausverkauf - Löschung der Eigentumsvormerkung

13. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
gusubu
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverkauf - Löschung der Eigentumsvormerkung

Hallo,
wir hatten in Erbengemeinschaft unser Elternhaus verkauft. Im Januar war bereits der Notarvertrag. Es erfolgte Auflassungsvormerkung zugunsten der Käufer. Nachdem keine Zahlung erfolgte und nach langem Prozedere haben wir im Nachhinein erfahren, dass die Eheleute bereits vor dem Kaufvertrag beide die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Ausserdem hat sich der Mann abgesetzt. Er wird derzeit polizeilich wegen anderer Betrugsfälle gesucht. Auch wir haben natürlich Anzeige wegen Betruges erstattet. Bislang sind keinerlei Kosten von den Käufern bezahlt, weshalb wir wahrscheinlich auch alle Notarkosten tragen müssen. Allerdings haben wir noch das Problem, dass wir die Aulassungsvormerkung aus dem Grundbuch löschen müssen. Die Frau war mit uns bei dem Notar und hat die Rückabwicklung des Kaufvertrages unterschrieben und die Genehmigung zur Löschung erteilt. Allerdings können wir den Mann nicht kontaktieren. Die Kinder haben angeblich Kontakt zu ihm und ihm wurde ein Schriftstück übermittelt, damit er seine Genehmigung bei irgendeinem Notar seines Vertrauens abgeben kann. Allerdings sind hier mittlerweile auch wieder 5 Wochen vergangen und es ist nichts passiert. Daher müssen wir nun wohl klagen, dass die Vormerkung auch in Abwesenheit gelöscht wird. Meine Frage: Kann ich diese Klage auch direkt selbst veranlassen, oder muss ich hier zwingend einen Anwalt einschalten. Wir möchten natürlich soviel es geht Kosten vermeiden, da wir bislang mit diesem Haus ausschließlich Kosten hatten und unsere Möglichkeiten auch erschöpft sind. Allerdings ist eine Löschung nötig, damit wir überhaupt das Haus wieder zum Verkauf ausschreiben können. Kann ich auch bezüglich der Kosten zumindest einen Titel erwirken. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit jemals etwas von dem Geld zu sehen sehr gering ist können wir das ja nicht einfach so laufen lassen. Ich danke für eine Anwort.

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"Susanne"




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sapir
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Susanne/Gusubu,

leider liegt bei uns ein äußerst ähnliches Problem vor. Auch unser Vertragspartner ist nicht mehr auffindbar.
In der Hoffnung, dass Sie diesen Beitrag lesen, (da PM's deaktiviert sind) würde ich mich sehr über Rat und Erfahrungsaustausch freuen.

Viele Grüße
Sapir

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Steinchen74
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo,

es ist kein Anwalt nötig, um einen Titel zu erwirken. In diesem Fall würde ich dennoch einen zur Hilfe nehmen. Das Ganze klingt ziemlich vertrackt und unglaublich nervig!

Viel Glück und nur mut!
Steinchen

3x Hilfreiche Antwort

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