Hausverkauf -nicht verheiratet-

9. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Kasi123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverkauf -nicht verheiratet-

Mein Partner und ich haben uns im Mai 2022 gemeinsam ein Haus gekauft.
Wir sind nicht verheiratet.
Wir stehen mit 50/50 im Grundbuch.
Ich bin aktuell Hauptverdiener (hier wird auch der Kredit abgebucht sowie der Nebenkostenkredit für Notar & Grundbuch).
Wir hatten kein Eigenkapital.
Mein Partner ist Anfang des Jahres an einer Krankheit erkrankt und aktuell wird Krankengeld bezogen. Von dem Konto wird nur Strom, Wasser, Gas und Versicherung bezahlt.
Wir stehen beide im Kreditvertrag.
Jetzt kam es zur Trennung. Das Haus soll verkauft werden.

Hier stellen sich folgende Fragen:

- nach wie vielen Jahren kann das Haus verkauft werden, ohne dass man Spekulationssteuern ans das Finanzamt zahlen muss?
- wie sieht es mit der Vorfälligkeitsentschädigung an der Bank aus?
- gibt es eine Möglichkeit, dass die Restschulden von uns beiden separat vom Konto abgebucht werden können? Da aktuell alles von mir bezahlt wird und dort einfach die Angst besteht, dass mein Partner nicht bezahlt.
- ist es Pflicht einen Makler zu nehmen oder dürfen wir das Haus selber verkaufen? (Da ja Bankeigentum)

Vielen Dank fürs lesen und für die Antworten!

Viele Grüße




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2051 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von Kasi123):
- nach wie vielen Jahren kann das Haus verkauft werden, ohne dass man Spekulationssteuern ans das Finanzamt zahlen muss?


Bei selbstgenutzten Immobilien nach drei Jahren.

Zitat (von Kasi123):
- wie sieht es mit der Vorfälligkeitsentschädigung an der Bank aus?


Da sollte man sich bei der Bank erkundigen, die können ausrechnen, was an Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen ist.

Zitat (von Kasi123):
- gibt es eine Möglichkeit, dass die Restschulden von uns beiden separat vom Konto abgebucht werden können? Da aktuell alles von mir bezahlt wird und dort einfach die Angst besteht, dass mein Partner nicht bezahlt.


Auch das lässt sich bei der Bank erfragen.

Zitat (von Kasi123):
- ist es Pflicht einen Makler zu nehmen oder dürfen wir das Haus selber verkaufen?


M.E. ist niemand verpflichtet, sein Haus über einen Makler zu verkaufen.

-- Editiert von User am 9. September 2023 12:57

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129973 Beiträge, 41458x hilfreich)

Zitat (von Kasi123):
- nach wie vielen Jahren kann das Haus verkauft werden, ohne dass man Spekulationssteuern ans das Finanzamt zahlen muss?

Meines Wissen nach 3 Jäheren wenn man sie Sieber nutzt.



Zitat (von Kasi123):
- wie sieht es mit der Vorfälligkeitsentschädigung an der Bank aus?

Zitat (von Kasi123):
- gibt es eine Möglichkeit, dass die Restschulden von uns beiden separat vom Konto abgebucht werden können?

Da hat es sich als überaus zweckmäßig erwiesen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest, denn da pflegen solche Details regelmäßig drin zu stehen.

Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.



Zitat (von Kasi123):
dort einfach die Angst besteht, dass mein Partner nicht bezahlt.

Und was sollen da geteilte Konten helfen? Wenn er nicht zahlt, buchen die eh alles bei Dir ab.



Zitat (von Kasi123):
- ist es Pflicht einen Makler zu nehmen oder dürfen wir das Haus selber verkaufen? (Da ja Bankeigentum)

Wen das Haus Bankeigentum wäre, kann man gar nichts verkaufen - ist ja fremdes Eigentum ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40360 Beiträge, 6569x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wen das Haus Bankeigentum wäre, kann man gar nichts verkaufen - ist ja fremdes Eigentum ...
Nicht so pauschal... die Bank kann man auch hierzu befragen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50179 Beiträge, 17572x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Bei selbstgenutzten Immobilien nach drei Jahren.


Wenn die Immobilie seit dem Kauf selbstgenutzt ist, dann ist ein Verkauf immer steuerfrei, also auch nach weniger als 3 Jahren.

Zitat (von Kasi123):
- wie sieht es mit der Vorfälligkeitsentschädigung an der Bank aus?


Aktuell ziemlich gut, weil aufgrund der gestiegenen Zinsen wahrscheinlich gar keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig ist.

Zitat (von Kasi123):
- ist es Pflicht einen Makler zu nehmen oder dürfen wir das Haus selber verkaufen? (Da ja Bankeigentum)


Warum sollte die Bank Eigentümer sein? Üblich wäre jedenfalls, dass lediglich eine Grundschuld zu Gunsten der Bank eingetragen ist.

0x Hilfreiche Antwort

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